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Mit BetriebskostenspiegelMiete & Wohnen

Nebenkosten-Rechner: Betriebskosten pro Quadratmeter schätzen

Wie hoch sind deine Nebenkosten und ist deine zweite Miete zu hoch? Unser kostenloser Rechner schätzt die monatlichen Betriebskosten nach deiner Wohnfläche, aufgeschlüsselt nach Kostenart auf Basis durchschnittlicher Werte aus dem Betriebskostenspiegel. Mit Ampel-Einschätzung für deine Wohnung.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Welche Posten fallen an?

Geschätzte Nebenkosten pro Monat

203,00 €

= 2.436,00 € pro Jahr · 2,90 €/m² pro Monat

Aufschlüsselung pro Monat

Heizung & Warmwasser80,50 €
Grundsteuer13,30 €
Wasser & Abwasser26,60 €
Müllbeseitigung11,90 €
Straßenreinigung2,10 €
Gebäudereinigung11,90 €
Hauswart / Hausmeister14,70 €
Gartenpflege7,70 €
Aufzug12,60 €
Allgemeinstrom / Beleuchtung4,20 €
Sach- und Haftpflichtversicherung11,90 €
Schornsteinreinigung2,80 €
Sonstige Betriebskosten2,80 €
Nebenkosten pro Monat203,00 €
Jahreswerte anzeigen
Heizung & Warmwasser966,00 €
Grundsteuer159,60 €
Wasser & Abwasser319,20 €
Müllbeseitigung142,80 €
Straßenreinigung25,20 €
Gebäudereinigung142,80 €
Hauswart / Hausmeister176,40 €
Gartenpflege92,40 €
Aufzug151,20 €
Allgemeinstrom / Beleuchtung50,40 €
Sach- und Haftpflichtversicherung142,80 €
Schornsteinreinigung33,60 €
Sonstige Betriebskosten33,60 €
Nebenkosten pro Jahr2.436,00 €

Schätzung auf Basis bundesweiter Durchschnittswerte (Betriebskostenspiegel, Deutscher Mieterbund). Durchschnitt rund 2,17 €/m², oberer Bereich bis rund 2,90 €/m² pro Monat. Deine tatsächlichen Kosten können je nach Region und Gebäude abweichen.

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Laden Sie Ihre Berechnung als übersichtliches PDF-Dokument herunter, inklusive aller Kostenpositionen, Diagramm und hilfreichen Hintergrundinformationen. Ideal zum Ausdrucken oder Weiterleiten.

Nebenkosten berechnen: Was die zweite Miete wirklich kostet

Wer eine Wohnung mietet, zahlt nicht nur die Kaltmiete. Dazu kommen die Betriebskosten, oft auch zweite Miete genannt. Sie machen einen erheblichen Teil der monatlichen Wohnkosten aus. Mit diesem Rechner schätzt du die Betriebskosten pro qm für deine Wohnung und prüfst, ob deine Nebenkosten zu hoch sind.

Im bundesweiten Durchschnitt liegen die warmen Betriebskosten bei rund 2,17 €/m² pro Monat. Fallen alle umlagefähigen Kostenarten an, kann der Wert auf etwa 2,90 €/m² pro Monat steigen. Bei einer 70 m² großen Wohnung kommen so rund 150 bis 200 € im Monat zusammen, das sind 1.800 bis 2.400 € im Jahr zusätzlich zur Kaltmiete.

Die hier verwendeten Werte stammen aus dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes. Es handelt sich um bundesweite Durchschnittswerte. Deine tatsächlichen Kosten hängen von Region, Baujahr, Heizart und Ausstattung des Gebäudes ab und können deutlich abweichen.

Kalte und warme Betriebskosten: Der Unterschied

Betriebskosten teilen sich in zwei Gruppen. Die kalten Betriebskosten umfassen alle laufenden Kosten außer Heizung und Warmwasser, also Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Hausmeister, Gartenpflege, Aufzug, Allgemeinstrom, Versicherungen und Schornsteinreinigung.

Die warmen Betriebskosten bestehen aus Heizung und Warmwasser. Sie sind in vielen Wohnungen der größte Einzelposten und stark vom Energiepreis abhängig. Wer mit einer eigenen Gastherme heizt und direkt mit dem Versorger abrechnet, hat diese Position nicht in der Nebenkostenabrechnung.

Welche Kosten der Vermieter überhaupt umlegen darf, regelt die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV). Dort sind 17 Kostenarten abschließend aufgezählt. Nur diese dürfen auf die Mieter verteilt werden, und auch nur dann, wenn die Umlage im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde.

Aufschlüsselung der Nebenkosten nach Kostenart

Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Betriebskosten pro Kostenart in Euro pro Quadratmeter und Monat. So siehst du, welche Posten am stärksten ins Gewicht fallen.

Kostenart€/m²/MonatBei 70 m²/Monat
Heizung & Warmwasser(je nach Gebäude)1,15 €/m²80,50 €
Grundsteuer0,19 €/m²13,30 €
Wasser & Abwasser0,38 €/m²26,60 €
Müllbeseitigung0,17 €/m²11,90 €
Straßenreinigung0,03 €/m²2,10 €
Gebäudereinigung(je nach Gebäude)0,17 €/m²11,90 €
Hauswart / Hausmeister(je nach Gebäude)0,21 €/m²14,70 €
Gartenpflege(je nach Gebäude)0,11 €/m²7,70 €
Aufzug(je nach Gebäude)0,18 €/m²12,60 €
Allgemeinstrom / Beleuchtung0,06 €/m²4,20 €
Sach- und Haftpflichtversicherung0,17 €/m²11,90 €
Schornsteinreinigung0,04 €/m²2,80 €
Sonstige Betriebskosten0,04 €/m²2,80 €

Mit dem Posten Heizung und Warmwasser liegt die Summe bei rund 2,90 €/m². Posten mit dem Hinweis (je nach Gebäude) fallen nur an, wenn die entsprechende Anlage vorhanden ist.

Typische Nebenkosten nach Wohnungsgröße

Wie hoch die Nebenkosten ausfallen, hängt zuallererst von der Wohnfläche ab. Die folgende Übersicht rechnet mit allen Kostenarten, also mit dem oberen Schätzbereich von rund 2,90 €/m².

WohnflächePro MonatPro Jahr
45130,50 €1.566 €
60174,00 €2.088 €
75217,50 €2.610 €
90261,00 €3.132 €
120348,00 €4.176 €

Tipp: Wenn du deine genaue Wohnfläche nicht kennst, hilft dir der Wohnflächen-Rechner bei der korrekten Ermittlung nach Wohnflächenverordnung.

Umlageschlüssel: Wie die Kosten verteilt werden

Damit jeder Mieter im Haus seinen fairen Anteil trägt, braucht es einen Verteilerschlüssel. Die drei gängigen Umlageschlüssel sind:

  • Wohnfläche: der Standard, wenn im Mietvertrag nichts anderes steht. Die Kosten werden im Verhältnis der Quadratmeter verteilt.
  • Personenzahl: sinnvoll bei verbrauchsnahen Kosten wie Wasser oder Müll, wenn keine eigenen Zähler vorhanden sind.
  • Verbrauch: bei individuell gemessenen Kosten, allen voran Heizung und Warmwasser.

Bei den Heizkosten schreibt die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) vor, dass mindestens 50 bis 70 % der Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Der Rest darf nach Wohnfläche verteilt werden. So zahlt, wer mehr heizt, auch mehr. Fehlt eine verbrauchsabhängige Abrechnung, darf der Mieter den Heizkostenanteil um 15 % kürzen.

Nebenkostenabrechnung: Fristen und Rechte

Im laufenden Mietverhältnis zahlst du jeden Monat eine Vorauszahlung. Einmal im Jahr rechnet der Vermieter die tatsächlichen Kosten ab. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Für diese Abrechnung gelten klare Regeln.

Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt sie zu spät, kann der Vermieter eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr verlangen. Ein Guthaben muss er dir trotzdem auszahlen.

Als Mieter hast du ein Einsichtsrecht in die Originalbelege. Bist du mit der Abrechnung nicht einverstanden, kannst du innerhalb von 12 Monaten nach Zugang schriftlich Einwendungen erheben. Eine Nachzahlung solltest du nur unter Vorbehalt leisten, bis die Abrechnung geklärt ist.

Sind meine Nebenkosten zu hoch? So prüfst du es

Ein erster Anhaltspunkt ist der Vergleich mit dem Betriebskostenspiegel. Teile deine jährlichen Betriebskosten durch die Wohnfläche und durch 12. Liegt das Ergebnis deutlich über 2,90 €/m² pro Monat, lohnt sich ein genauer Blick. Diese Rechnung nimmt dir die Ampel oben im Rechner ab, sobald du deine Vorauszahlung einträgst.

Prüfe außerdem, ob nicht umlagefähige Posten in der Abrechnung auftauchen. Nicht auf den Mieter umlegen darf der Vermieter:

  • Verwaltungskosten (Kontoführung, Hausverwaltung, Porto)
  • Instandhaltung und Reparaturen (alles, was die Substanz erhält)
  • Rücklagen und einmalige Anschaffungen

Seit dem 1. Juli 2024 gilt außerdem: Die Kosten für einen Kabel-TV-Anschluss sind nicht mehr pauschal als Betriebskosten umlagefähig. Das sogenannte Nebenkostenprivileg ist entfallen. Mieter entscheiden seitdem selbst über ihren TV-Anschluss.

Wenn du als Vermieter wissen willst, wie sich die Kosten auf deine Rendite auswirken, hilft dir der Mietrendite-Rechner. Und bei einer geplanten Mietanpassung lohnt ein Blick auf den Mieterhöhungs-Rechner, da Betriebskosten und Kaltmiete getrennt betrachtet werden.

Häufige Fragen zu Nebenkosten

Wie viel Nebenkosten sind normal pro qm?

Im bundesweiten Durchschnitt liegen die warmen Betriebskosten bei rund 2,17 €/m² pro Monat. Fallen alle umlagefähigen Kostenarten an, kann der Wert auf etwa 2,90 €/m² pro Monat steigen. Bei einer 70-qm-Wohnung entspricht das grob 150 bis 200 € im Monat. Diese Werte stammen aus dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes und sind Durchschnittswerte, die regional abweichen können.

Was zählt zu den Betriebskosten?

Umlagefähig sind nur die 17 Kostenarten, die in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgezählt sind. Dazu gehören Heizung und Warmwasser, Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Müllbeseitigung, Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Hausmeister, Gartenpflege, Aufzug, Allgemeinstrom, Versicherungen, Schornsteinreinigung sowie sonstige im Mietvertrag vereinbarte laufende Kosten.

Was ist der Unterschied zwischen kalten und warmen Nebenkosten?

Warme Nebenkosten sind die Kosten für Heizung und Warmwasser. Alle übrigen Betriebskosten wie Grundsteuer, Wasser, Müll, Hausmeister oder Versicherung zählen zu den kalten Nebenkosten. Die warmen Nebenkosten sind oft der größte Einzelposten und stark vom Energiepreis abhängig.

Welche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?

Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Kontoführung, Porto), Instandhaltung und Reparaturen sowie Rücklagen und einmalige Anschaffungen. Diese Kosten trägt der Vermieter selbst. Seit dem 1. Juli 2024 sind außerdem die Kosten für einen Kabel-TV-Anschluss nicht mehr pauschal umlagefähig.

Wie hoch sind die Nebenkosten für eine 70-qm-Wohnung?

Mit allen Kostenarten und dem oberen Schätzbereich von rund 2,90 €/m² liegen die Nebenkosten für eine 70-qm-Wohnung bei etwa 200 € pro Monat, also rund 2.400 € im Jahr. Fallen nur die Grundposten ohne Heizung, Aufzug und Hausmeister an, sind es rund 75 bis 90 € im Monat. Die genaue Höhe hängt von Gebäude und Region ab.

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?

Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Versäumt er diese Frist, kann er in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen. Ein Guthaben muss er dir aber trotzdem auszahlen.

Was kann ich tun, wenn die Nebenkosten zu hoch sind?

Vergleiche deine Kosten pro qm mit dem Betriebskostenspiegel und prüfe, ob nicht umlagefähige Posten in der Abrechnung stehen. Du hast ein Einsichtsrecht in die Originalbelege und kannst innerhalb von 12 Monaten nach Zugang schriftlich Einwendungen erheben. Eine strittige Nachzahlung solltest du nur unter Vorbehalt leisten, bis die Abrechnung geklärt ist.

Wie werden Heizkosten abgerechnet?

Nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) müssen mindestens 50 bis 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden, der Rest nach Wohnfläche. So zahlt, wer mehr heizt, auch mehr. Fehlt eine verbrauchsabhängige Abrechnung, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 15 % kürzen.

Sind die Werte in diesem Rechner verbindlich?

Nein. Der Rechner liefert eine Schätzung auf Basis bundesweiter Durchschnittswerte aus dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes. Die tatsächlichen Nebenkosten hängen von Region, Baujahr, Heizart und Ausstattung des Gebäudes ab und können deutlich abweichen. Maßgeblich ist immer deine konkrete Nebenkostenabrechnung.

Ist Kabel-TV noch umlagefähig?

Nein. Seit dem 1. Juli 2024 sind die Kosten für einen Kabel-TV-Anschluss nicht mehr pauschal über die Betriebskosten umlagefähig. Das frühere Nebenkostenprivileg ist entfallen. Mieter entscheiden seitdem selbst, ob und welchen TV-Anschluss sie buchen.