Energetische Sanierung 2026: Pflichten, Kosten und Förderung im Überblick
Was gilt seit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz? Welche Sanierungspflichten bleiben, was kosten die Maßnahmen und welche Förderung gibt es 2026 (KfW, BAFA, Steuerbonus), ehrlich und mit Quellen belegt.
Wer 2026 über eine energetische Sanierung nachdenkt, stößt sofort auf ein Durcheinander. Jahrelang war vom „Heizungsgesetz“ die Rede, von der 65-Prozent-Pflicht und von Austauschpflichten für alte Kessel. Seit Ende Juli 2026 gilt ein neues Gesetz, und vieles davon ist Geschichte. Was gilt also heute wirklich?
Genau das sortieren wir hier. Dieser Leitfaden erklärt, was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) für dein Haus bedeutet, welche Pflichten geblieben sind und welche weggefallen sind. Dazu bekommst du realistische Kostenrahmen und alle Förderprogramme nach der neuen Förderrichtlinie, ehrlich und mit Quellen belegt.
Der wichtigste Gedanke vorweg: Die meisten Pflichten sind weg, die Förderung ist neu sortiert und sinkt ab 2027 schrittweise. Wer ohnehin sanieren will, sollte deshalb die Förderung früh beantragen.
Stand: 30. September 2026
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226). Die Heizungsförderung läuft seit dem 21. Juli 2026 nach einer neuen Förderrichtlinie (BEG EM vom 17. August 2026). Zuletzt geprüft: 30. September 2026.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
- Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
- Die 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch ist entfallen, ebenso die Austauschpflicht für alte Kessel und die Dämmpflicht für die oberste Geschossdecke.
- Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff nutzen (Bio-Treppe).
- Als Nachrüstpflicht bleibt nur die Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen.
- Förderung: KfW 458 für die Heizung bis 70 %, bei geringem Einkommen bis 80 %, höchstens 22.400 €. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 und entfällt ab August 2028. BAFA-Einzelmaßnahmen 15 %, mit iSFP 5 Prozentpunkte mehr auf die Kosten über 30.000 €.
- Goldene Regel: erst den Förderantrag stellen, dann den Auftrag vergeben, nie umgekehrt.
- Richtige Reihenfolge spart bares Geld: erst die Gebäudehülle dämmen, dann die Heizung tauschen, danach Photovoltaik. Den Heizungsantrag kannst du trotzdem früh stellen, nach der Zusage hast du 36 Monate Zeit.
- Kostenrahmen für ein unsaniertes Einfamilienhaus aus den 1970ern: rund 80.000 bis 170.000 € brutto, nach Förderung etwa 35.000 bis 120.000 € Eigenanteil.
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Rechtslage 2026: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert
Rund um die Heizung hat sich 2026 viel bewegt. Die gute Nachricht vorweg: Für Eigentümer von Bestandsgebäuden ist es einfacher geworden. Viele Pflichten, über die jahrelang gestritten wurde, gibt es nicht mehr. Dafür gelten neue Regeln für den Fall, dass du wieder eine Gas- oder Ölheizung einbaust.
STAND: SEPTEMBER 2026
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gilt seit dem 29. Juli 2026. Die Paragrafen 71 und 72 des alten GEG mit der 65-Prozent-Regel und der Austauschpflicht für alte Kessel sind aufgehoben. Weitere Teile treten am 1. Januar 2027, am 1. Januar 2028 und am 1. Januar 2030 in Kraft.
Vom GEG zum GModG
Rechtlich maßgeblich ist jetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ist aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 8. August 2020 hervorgegangen, das mit den Heizungsregeln von 2024 als „Heizungsgesetz“ bekannt wurde. Der Bundestag hat die Reform am 10. Juli 2026 beschlossen, der Bundesrat hat zugestimmt, verkündet wurde sie am 28. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226).
Das Gesetz bündelt weiterhin die Vorgaben zu Neubau, Dämmung, Anlagentechnik, Heizung und Energieausweis. Neu ist vor allem, wie es mit Heizungen im Bestand umgeht: statt fester Quoten und Austauschpflichten gibt es eine schrittweise Vorgabe für neu eingebaute fossile Heizungen.
Die 65-Prozent-Regel ist Geschichte
Die bekannteste Vorgabe des alten Rechts, dass eine neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen muss, ist als gesetzliche Pflicht entfallen. Die Stichtage, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt waren, spielen für die Heizungswahl damit keine Rolle mehr. Du darfst wieder frei entscheiden, welche Heizung du einbaust, auch eine neue Gas- oder Ölheizung.
Eine Ausnahme gibt es bei der Förderung: Wer den Zuschuss der KfW für eine neue Heizung haben will, muss weiterhin sicherstellen, dass die versorgten Flächen danach zu mindestens 65 Prozent erneuerbar beheizt werden. Die 65 Prozent sind also von einer Pflicht zu einer Förderbedingung geworden.
Neu: die Bio-Treppe für Gas- und Ölheizungen
Wird nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude eingebaut, muss sie einen steigenden Anteil ihrer Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff erzeugen (§ 43 GModG). Deine bestehende Heizung ist davon nicht betroffen.
| Ab | Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe |
|---|---|
| 1. Januar 2029 | 10 % |
| 1. Januar 2030 | 15 % |
| 1. Januar 2035 | 30 % |
| 1. Januar 2040 | 60 % |
Erfüllen lässt sich die Bio-Treppe über einen entsprechenden Brennstofftarif. Von 2029 bis 2034 zählt auch eine ausreichend große Solarthermieanlage, und eine Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllt die Pflicht, wenn die Wärmepumpe genug Leistung bringt. Vermieter tragen bei einer solchen neuen Heizung ab 2028 die Hälfte der CO₂-Kosten und der Gasnetzentgelte und ab 2029 die Hälfte der Kosten des Bio-Anteils bis 30 Prozent.
Kommunale Wärmeplanung: weiter wichtig, aber anders
Die Kommunen erstellen weiter ihre Wärmepläne, Städte über 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2026, kleinere Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. An sie ist aber keine Heizungspflicht mehr gekoppelt. Für dich bleibt der Wärmeplan trotzdem wichtig: Er zeigt, ob in deiner Straße ein Wärmenetz geplant ist. Und wenn deine Kommune den Anschluss deines Grundstücks an ein Wärmenetz beschlossen hat, fördert die KfW nur noch diesen Anschluss, keine eigene Heizung.
Was als Nächstes kommt
- 1. Januar 2027: Der Energieausweis wird digital ausgestellt. Für neue Nichtwohngebäude über 250 m² gilt eine Solarpflicht.
- 1. Januar 2028: Neue öffentliche Nichtwohngebäude müssen Nullemissionsgebäude sein.
- 1. Januar 2030: Alle Neubauten müssen Nullemissionsgebäude sein, neue Wohngebäude brauchen eine Solaranlage.
- Bis 1. Dezember 2026: Die Bundesregierung soll ein Gesetz für eine Grüngas- und Grünheizölquote vorlegen, nach der Gas und Öl für Gebäude ab 2045 vollständig klimaneutral sein sollen. Das ist bisher nur angekündigt.
Was sich für dich nicht ändert
Die Förderprogramme laufen weiter: der Heizungszuschuss der KfW, die Einzelmaßnahmenförderung über die BAFA und die Effizienzhaus-Förderung der KfW. Die Heizungsförderung sinkt allerdings ab 2027 Schritt für Schritt, deshalb lohnt es sich, früh zu beantragen. Welche Förderung dir aktuell zusteht, prüfst du am besten direkt im KfW-Förder-Finder.
Auch das übergeordnete Ziel bleibt: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Dass die Pflichten gelockert wurden, macht fossiles Heizen nicht billiger. Der CO₂-Preis steigt weiter, und wer neu mit Gas oder Öl heizt, zahlt ab 2029 zusätzlich für den Bio-Anteil. Wer heute in eine gut gedämmte Hülle und eine Wärmepumpe investiert, steht langfristig gut da.
Sanierungspflichten: Was noch gilt und was weggefallen ist
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind die meisten Nachrüstpflichten für bestehende Häuser entfallen. Geblieben ist eine einzige, und die ist günstig zu erfüllen. Der Überblick (Stand: September 2026):
| Regel | Inhalt | Status |
|---|---|---|
| § 69 GModG | Ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen dämmen | gilt weiter |
| § 47 GEG | Oberste Geschossdecke oder Dach dämmen | aufgehoben |
| § 72 GEG | Alte Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren stilllegen | aufgehoben |
| § 71 GEG | Neue Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien | aufgehoben (bleibt Förderbedingung) |
Die eine Pflicht, die bleibt: Rohrleitungen dämmen
Nach § 69 GModG müssen bisher ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen, die nicht in beheizten Räumen liegen, gedämmt werden, typischerweise im Keller. Das kostet wenig und ist oft in ein paar Stunden erledigt. Es spart aber sofort Energie, weil warme Rohre im kalten Keller sonst ungenutzt Wärme abgeben.
Ausnahme für Selbstnutzer
Hast du dein Ein- oder Zweifamilienhaus schon am 1. Februar 2002 selbst bewohnt, musst du nicht nachrüsten. Die Pflicht trifft erst den neuen Eigentümer nach einem Verkauf, einer Schenkung oder Erbschaft. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen gilt sie unabhängig davon.
Keine Austauschpflicht mehr für alte Heizkessel
Bis Juli 2026 mussten Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren Betriebszeit raus. Diese Pflicht (§ 72 GEG) ist aufgehoben, ebenso das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045. Deine alte Heizung darf also weiterlaufen und repariert werden.
Das heißt nicht, dass sich ein Tausch nicht lohnt. Alte Kessel arbeiten ineffizient, und der CO₂-Preis steigt weiter. Für die Förderung ist das Alter sogar ein Vorteil: Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es für den Tausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung und einer Gas- oder Biomasseheizung ab 20 Jahren, aber nur noch für Anträge bis Ende Juli 2028.
Kauf und Erbschaft: die 2-Jahres-Frist
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, erbt oder geschenkt bekommt, muss ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang dämmen. Die früheren Pflichten zur Dämmung der obersten Geschossdecke und zum Kesseltausch sind dagegen auch für neue Eigentümer entfallen.
Ein Blick in den Energieausweis und das Schornsteinfegerprotokoll vor dem Kauf zeigt dir trotzdem früh, was energetisch auf dich zukommt, denn hohe Heiz- und CO₂-Kosten machen eine Sanierung oft sinnvoll, auch ohne Pflicht.
Die richtige Reihenfolge: erst Hülle, dann Heizung
Wer alles auf einmal machen will, kauft oft eine zu große Heizung für ein Haus, das noch wie ein Sieb Wärme verliert. Die klügere Reihenfolge ist fast immer dieselbe: zuerst die Gebäudehülle (Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenster), dann die Heizung, dann die erneuerbare Erzeugung wie Photovoltaik. Diese Reihenfolge spart dir bares Geld, weil jede Stufe die nächste günstiger macht.
Warum Dämmen vor Heizungstausch bares Geld spart
Eine gedämmte Hülle senkt die Heizlast deines Hauses. Und genau daran bemisst sich, wie groß deine neue Heizung sein muss. In einem gut gedämmten Haus reicht eine kleinere und damit günstigere Wärmepumpe. Sie muss weniger Leistung liefern, kommt mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur aus und arbeitet dadurch effizienter.
Der entscheidende Kennwert ist die Jahresarbeitszahl (JAZ). Sie sagt dir, wie viele Kilowattstunden Wärme die Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom macht. Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto höher die JAZ und desto weniger Strom brauchst du im Betrieb. Baust du die Wärmepumpe dagegen zuerst in ein ungedämmtes Haus ein, dimensionierst du sie auf die alte, hohe Heizlast. Sie wird teurer in der Anschaffung, läuft mit hoher Vorlauftemperatur ineffizient und du zahlst diesen Fehler jeden Winter über die Stromrechnung nach.
- Gedämmte Hülle senkt die Heizlast, die Wärmepumpe darf kleiner ausfallen.
- Kleinere Anlage bedeutet niedrigere Anschaffungskosten.
- Niedrige Vorlauftemperatur hebt die Jahresarbeitszahl und senkt die Stromkosten.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) als Kompass
Damit du die Reihenfolge nicht nach Bauchgefühl festlegst, gibt es den individuellen Sanierungsfahrplan, kurz iSFP. Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte schaut sich dein Haus an und legt fest, welche Maßnahme in welcher Reihenfolge sinnvoll ist. Er ist dein Kompass für die nächsten Jahre und zugleich ein finanzieller Hebel.
Laut BAFA wird die Beratung mit 50 % gefördert, gedeckelt bei 650 € beim Einfamilienhaus und 850 € beim Mehrfamilienhaus (ab drei Wohneinheiten). Der fertige Plan ist 15 Jahre gültig, du kannst deine Sanierung also in Ruhe über viele Jahre strecken.
WARUM SICH DER ISFP DOPPELT LOHNT
Der iSFP hebt den Förderdeckel für Einzelmaßnahmen über die BAFA von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Auf den Teil der Kosten über 30.000 € gibt es zusätzlich 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss, also 20 statt 15 Prozent. Voraussetzung sind mindestens 30.000 € förderfähige Kosten. Der Bonus lohnt sich also vor allem bei größeren Paketen.
Häufige Fehler und Bauschäden
Falsch geplant wird eine Sanierung selten am großen Ganzen, sondern im Detail. Drei Fehler tauchen immer wieder auf:
- Teildämmung und Wärmebrücken: Wer nur die Fassade dämmt, den kalten Sockel oder die Fensterlaibung aber auslässt, schafft Stellen, an denen die Wärme konzentriert entweicht und die Innenwand kalt bleibt. Genau dort wird es später feucht.
- Lüftung vergessen: Neue, dichte Fenster halten nicht nur Kälte draußen, sie halten auch die Feuchte drinnen. Ohne ein angepasstes Lüftungsverhalten oder eine Lüftungsanlage staut sich die Luftfeuchtigkeit im Raum.
- Dämmung auf feuchter Substanz: Wird auf eine bereits nasse Wand gedämmt, schließt du die Feuchte nur ein, statt sie loszuwerden.
DER SCHIMMEL-MYTHOS
Immer wieder hört man, Dämmung führe zu Schimmel. Das Gegenteil stimmt. Eine fachgerechte Volldämmung erhöht die Oberflächentemperatur der Innenwände und senkt damit das Schimmelrisiko, denn an warmen Wänden kondensiert keine Feuchtigkeit. Schimmel entsteht nicht durch Dämmung, sondern durch Teildämmung, Wärmebrücken, neue dichte Fenster ohne angepasstes Lüften oder durch Dämmung auf feuchter Substanz.
Bevor du die Reihenfolge festlegst, solltest du wissen, wo dein Haus energetisch überhaupt steht. Eine erste, kostenlose Einordnung liefert dir der Energieeffizienz-Schnellcheck. Er zeigt dir in wenigen Minuten, wie effizient dein Gebäude aktuell ist und wo die größten Hebel liegen, der ideale Einstieg in die Frage: Wo steht dein Haus?
Die Maßnahmen im Einzelnen: Kosten, Einsparung, Aufwand
Damit du ein Gefühl für die Größenordnungen bekommst, hier die wichtigsten Maßnahmen mit typischen Kosten und der Einsparung, die du realistisch erwarten kannst. Alle Beträge sind regional schwankende Orientierungswerte, Stand Juli 2026. Gerade bei arbeitsintensiven Arbeiten wie Fassade, Dach oder Heizungseinbau gehen die Preise je nach Region, Zustand deines Hauses und Auftragslage der Handwerker weit auseinander.
| Maßnahme | Kosten (Orientierung, Stand Juli 2026) | typische Heizenergie-Einsparung |
|---|---|---|
| Dachdämmung | 55 bis 150 €/m² (Zwischensparren), 5.000 bis 18.000 € gesamt | ca. 13 % (Dach gesamt) |
| Oberste Geschossdecke | 20 bis 35 €/m² (nicht begehbar), ab ca. 3.000 € | Teil der Dach- und Deckenersparnis |
| Fassade (WDVS) | 120 bis 350 €/m², ca. 20.000 bis 30.000 € netto | ca. 19 % |
| Kellerdecke | 22 bis 66 €/m² (DIY-Material 10 bis 20 €/m²) | ca. 5 % |
| Fenster (Dreifachverglasung) | 500 bis 1.400 € pro Fenster, 15.000 bis 30.000 € gesamt | bis 15 % |
| Haustür (gedämmt) | 1.800 bis 7.500 € | gering |
| Wärmepumpe Luft-Wasser | Gerät allein 8.000 bis 16.000 €, komplette Anlage rund 27.000 bis 40.000 € fertig installiert | 40 bis 60 % weniger Heizkosten (mit PV) |
| Wärmepumpe Sole/Erdwärme | ca. 30.000 bis 50.000 € (Bohrung treibt den Preis) | meist noch effizienter |
| Pelletheizung | 28.000 bis 35.000 € (Brennstoff 350 bis 450 €/t) | CO2-arm, je nach Dämmung |
| Gas-Hybrid | 21.000 bis 50.000 € (Hybrid-Aufpreis 5.000 bis 20.000 €) | je nach Betriebsanteil |
| Fernwärmeanschluss | 5.000 bis 20.000 € einmalig | abhängig vom Wärmenetz |
| Lüftung mit Wärmerückgewinnung | zentral 12.000 bis 25.000 €, dezentral 4.000 bis 8.000 € | spart 300 bis 800 €/Jahr |
| Photovoltaik | 5.400 bis 20.000 €, mit 10 kWh Speicher 13.000 bis 23.000 € | senkt Strom- und Heizkosten |
| Solarthermie | Warmwasser 5.000 bis 6.000 €, Kombi 8.000 bis 15.000 € | spart 200 bis 700 €/Jahr |
HINWEIS
Die Kosten sind bewusst als Spannen angegeben. Sieh sie als Orientierung, nicht als Festpreis. Für eine belastbare Zahl brauchst du am Ende immer Angebote von Handwerkern aus deiner Region.
Dach und oberste Geschossdecke
Über das Dach entweicht in einem alten Haus viel Wärme, die Dämmung des Dachs spart rund 13 % Heizenergie. Es gibt drei Wege: die Zwischensparrendämmung von innen (55 bis 150 €/m², das günstigste Verfahren bei ausgebautem Dach), die Untersparrendämmung als Ergänzung (30 bis 80 €/m²) und die Aufsparrendämmung von außen inklusive neuer Eindeckung (120 bis 350 €/m²). Aufsparren ist am teuersten, aber lückenlos und lohnt sich vor allem dann, wenn das Dach ohnehin neu gedeckt werden muss.
Nutzt du den Dachboden nicht als Wohnraum, ist die Dämmung der obersten Geschossdecke oft die klügste erste Maßnahme: 20 bis 35 €/m² für nicht begehbare Ausführung, ab etwa 3.000 € insgesamt, häufig in Eigenleistung machbar und meist in unter zehn Jahren amortisiert. Für viele Häuser ist diese Dämmung ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.
Fassade (WDVS und Alternativen)
Die Außenwände sind die größte zusammenhängende Fläche deines Hauses, entsprechend hoch ist der Hebel: Eine gedämmte Fassade spart rund 19 % Heizenergie. Am verbreitetsten ist das Wärmedämmverbundsystem (WDVS), bei dem Dämmplatten auf die Wand geklebt und verputzt werden. Es kostet 120 bis 350 €/m², für ein Einfamilienhaus meist 20.000 bis 30.000 € netto. Grauer EPS-Dämmstoff ist am günstigsten (135 bis 165 €/m²), nicht brennbare Mineralwolle etwas teurer (155 bis 200 €/m²).
Es gibt Alternativen: die vorgehängte hinterlüftete Fassade (optisch hochwertig, aber teurer), die Einblasdämmung ins zweischalige Mauerwerk (sehr günstig, wenn ein Luftspalt vorhanden ist) und die Innendämmung, wenn die Fassade nicht verändert werden darf, etwa bei Fachwerk oder unter Denkmalschutz. Die Innendämmung ist bauphysikalisch anspruchsvoll und gehört in die Hand eines Fachbetriebs.
Kellerdecke: oft die günstigste Maßnahme
Wenn dein Keller unbeheizt ist, lohnt sich die Dämmung der Kellerdecke fast immer als Erstes. Dabei werden Dämmplatten von unten an die Decke montiert, das kostet 22 bis 66 €/m², das Material für die Selbstmontage sogar nur 10 bis 20 €/m². Die Einsparung liegt bei rund 5 %, und mit einer Amortisation von 3 bis 8 Jahren ist es die Maßnahme mit der schnellsten Rendite. Als angenehmer Nebeneffekt sind die kalten Füße im Erdgeschoss weg.
Fenster und Haustür
Moderne Dreifachverglasung spart bis zu 15 % Heizenergie. Pro Fenster zahlst du je nach Material 500 bis 1.400 €, PVC ist am günstigsten, Holz-Alu am teuersten, dazu 150 bis 500 € für die Laibung. Für 15 bis 20 Fenster im Einfamilienhaus landest du bei 15.000 bis 30.000 €. Wichtig: Neue, luftdichte Fenster verändern das Feuchteverhalten im Haus, danach musst du bewusster lüften oder über eine Lüftungsanlage nachdenken.
Eine gedämmte Haustür schlägt mit 1.800 bis 7.500 € zu Buche, typisch sind 2.000 bis 5.000 €. Sie ist über die BAFA förderfähig, wenn ihr Wärmedurchgangswert (Ud) bei höchstens 1,3 W/(m²K) liegt.
Heizung: Wärmepumpe, Pellet, Hybrid, Fernwärme
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist die häufigste Wahl in Bestandsgebäuden. Achte hier auf die Zahlen: Das Gerät allein kostet 8.000 bis 16.000 €, die komplette Anlage fertig installiert liegt bei rund 27.000 bis 40.000 €. In diesem Gesamtpreis stecken Einbau, Hydraulik und oft auch der Rückbau des alten Öltanks. Mit einer gut gedämmten Hülle und eigener PV lassen sich die Heizkosten um 40 bis 60 % senken. Eine Sole- oder Erdwärmepumpe arbeitet meist noch effizienter, kostet mit Bohrung aber rund 30.000 bis 50.000 €.
Alternativen sind die Pelletheizung (28.000 bis 35.000 €, Brennstoff 350 bis 450 €/t, dafür braucht es einen Lagerraum), die Gas-Hybridheizung (21.000 bis 50.000 €, die Gasheizung springt nur bei Spitzenlast ein) und der Fernwärmeanschluss (5.000 bis 20.000 € einmalig, sofern ein Netz vor deinem Haus liegt). Welche Technik zu deinem Haus passt, hängt stark vom Dämmzustand und den örtlichen Gegebenheiten ab.
Die Wärmepumpe ist für die meisten Häuser der zukunftssichere Weg, deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf Technik, Jahresarbeitszahl (JAZ) und Kosten. Alle Details dazu findest du im vertiefenden Guide Wärmepumpe Kosten 2026.
Lüftung mit Wärmerückgewinnung
Je dichter dein Haus nach der Sanierung ist, desto wichtiger wird ein geregelter Luftwechsel, sonst staut sich Feuchte und es droht Schimmel. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung führt die Wärme aus der Abluft zu 80 bis 90 % an die Frischluft zurück. Eine zentrale Anlage kostet 12.000 bis 25.000 €, dezentrale Geräte pro Raum 4.000 bis 8.000 €, und sie spart 300 bis 800 € pro Jahr. Besonders sinnvoll ist das bei stark gedämmten, luftdichten Häusern.
Photovoltaik und Solarthermie
Photovoltaik passt ideal zur Wärmepumpe, weil der eigene Solarstrom die Heizkosten weiter drückt. Eine Anlage kostet rund 1.015 €/kWp (Stand März 2026), auf den Kauf fällt keine Mehrwertsteuer an (0 %). Je nach Größe liegst du bei 5.400 bis 20.000 €, mit einem 10-kWh-Speicher bei 13.000 bis 23.000 €. Die Amortisation liegt bei 8 bis 12 Jahren.
Solarthermie nutzt die Sonne dagegen direkt für Warmwasser oder als Heizungsunterstützung. Eine Anlage nur für Warmwasser kostet 5.000 bis 6.000 €, eine Kombianlage mit Heizungsunterstützung 8.000 bis 15.000 €, die Ersparnis liegt bei 200 bis 700 € pro Jahr.
Wie viel deine Wunschmaßnahmen zusammen kosten und was am Ende an Eigenanteil übrig bleibt, hängt von deinem konkreten Haus ab. Rechne die Kosten für dein Haus durch mit dem Sanierungskosten-Rechner.
Förderung 2026: alle Programme, klar sortiert
Es gibt Geld vom Staat, und zwar für fast jede Maßnahme. Aber nur, wenn du die Reihenfolge einhältst. Die eine Regel, die über allem steht und die dich sonst die komplette Förderung kostet, heißt: Antrag vor Auftrag. Du beantragst zuerst, du bekommst die Zusage, und erst dann beauftragst du den Handwerker. Wer den Vertrag vorher unterschreibt oder gar loslegt, geht in der Regel leer aus.
DIE GOLDENE REGEL
Seit 2024 darfst du einen Liefer- oder Leistungsvertrag schon abschließen, solange er unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht. Heißt im Klartext: Angebot einholen, Vertrag mit Förder-Vorbehalt vorbereiten, Antrag stellen, Zusage abwarten. Nie umgekehrt.
KfW 458: Heizungsförderung bis 70 %, bei geringem Einkommen bis 80 %
Für den Heizungstausch, vor allem raus aus Öl und Gas, rein in die Wärmepumpe, gibt es einen direkten Zuschuss über die KfW 458. Seit dem 21. Juli 2026 gilt dafür eine neue Förderrichtlinie. Die Boni bekommen nur Selbstnutzer, und sie hängen vom Tag des Antrags ab, nicht vom Einbau.
| Baustein | Satz | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle förderfähigen Heizungen; Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 nur 15 % |
| Wertschöpfungs-Bonus | 15 % | ab dem ersten Quartal 2027 für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 %, dann 12, 8, 4 % | nur Selbstnutzer; Tausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer Gas- oder Biomasseheizung ab 20 Jahren. 16 % bei Antrag bis 31.01.2027, danach halbjährlich 4 Punkte weniger, ab 01.08.2028 entfällt er |
| Einkommensbonus | 40 / 30 / 10 % | nur Selbstnutzer; zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €. Mit Kind unter 18 zählt das Einkommen 10.000 € niedriger |
| Gesamt-Deckel | 70 %, bzw. 80 % | 80 % bei einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € | für die erste Wohneinheit, sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € bis auf 22.000 € |
| Maximaler Zuschuss | 22.400 € | = 80 % von 28.000 € pro Wohneinheit |
Gestrichen wurden der Effizienzbonus von 5 Prozent und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen. Vermieter bekommen nur die Grundförderung. Und ab dem ersten Quartal 2027 gibt es keinen Zuschuss mehr, wenn im Haus schon eine erneuerbare Heizung ab Baujahr 2008 läuft oder es an ein Wärmenetz angeschlossen ist. Anträge, die vor dem 21. Juli 2026 gestellt wurden, laufen nach den alten Konditionen. Stand: September 2026, laut Förderrichtlinie BEG EM und KfW-Merkblatt 458.
BEG Einzelmaßnahmen über die BAFA
Alles rund um die Gebäudehülle und die Anlagentechnik, also Dämmung, Fenster, Lüftung oder Heizungsoptimierung, läuft über die BAFA. Hier gibt es 15 % Förderung. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt den Förderdeckel und bringt auf den Teil der Kosten über 30.000 € 5 Prozentpunkte mehr.
| Position | Wert |
|---|---|
| Fördersatz | 15 % |
| iSFP-Bonus | +5 Prozentpunkte, nur auf die Kosten über 30.000 €, ab 30.000 € förderfähigen Kosten |
| Max. förderfähige Ausgaben ohne iSFP | 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, also bis 4.500 € Zuschuss |
| Max. förderfähige Ausgaben mit iSFP | 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr, also bis 10.500 € Zuschuss |
| Worst-Performing-Building-Bonus | ab dem ersten Quartal 2027 +5 Prozentpunkte für Dämmung an besonders ineffizienten Gebäuden, mit iSFP |
| Fachplanung und Baubegleitung | 50 % Zuschuss, gekoppelt an eine geförderte Maßnahme |
Ein Rechenbeispiel: Bei 50.000 € Dämmkosten mit iSFP bekommst du 15 % auf 50.000 € plus 5 % auf die 20.000 € über der Grenze, zusammen 8.500 €. Ohne iSFP sind es 4.500 €, weil nur 30.000 € förderfähig sind. Stand: September 2026, laut Förderrichtlinie BEG EM.
KfW 261: Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Wer sein Haus in einem Zug auf ein Effizienzhaus-Niveau bringt, nutzt die KfW 261. Das ist ein zinsgünstiger Kredit mit einem Tilgungszuschuss, der einen Teil des Darlehens einfach streicht. Je besser die erreichte Effizienzhaus-Stufe, desto höher der Zuschuss.
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss Standard | mit EE- bzw. NH-Klasse |
|---|---|---|
| EH 40 | 20 % | 25 % |
| EH 55 | 15 % | 20 % |
| EH 70 EE | 10 % | 15 % |
| EH 85 | 5 % | 10 % |
| EH Denkmal | 5 % | 10 % |
Der Kredit reicht bis 120.000 € pro Wohneinheit, mit EE- oder NH-Klasse bis 150.000 €. Wichtig für 2026: Das Budget für dieses Programm wurde auf rund 2 Mrd. € zusammengestrichen, ein Minus von etwa 58 % gegenüber 2025. Einen Antragsstopp gibt es zum Redaktionsstand nicht, aber der Topf kann sich im Jahresverlauf leeren. Wer die Komplettsanierung plant, beantragt deshalb früh. Stand: Juli 2026, laut BAFA/KfW.
Steuerbonus §35c EStG: die Alternative ohne Antrag
Es gibt einen zweiten Weg, der komplett ohne Förderantrag auskommt: die Steuerermäßigung nach §35c EStG. Du ziehst die Sanierungskosten über drei Jahre direkt von deiner Steuerschuld ab. Kein Portal, kein Zuwendungsbescheid, sondern ein Eintrag in der Steuererklärung plus eine Bescheinigung deines Fachbetriebs.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Höhe | 20 % der Kosten über 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %) |
| Maximum | 40.000 € je Objekt |
| Voraussetzung | selbstgenutzt und Gebäude älter als 10 Jahre |
| Kombination | nicht mit KfW oder BAFA für dieselbe Maßnahme |
Der wichtigste Haken: Es ist ein Entweder-oder. Schon eine anteilige Förderung über KfW oder BAFA für eine einheitliche Maßnahme schließt §35c für genau diese Maßnahme komplett aus. Hast du mehrere getrennte Maßnahmen am Haus, darfst du pro Maßnahme aber unterschiedliche Wege wählen. Stand: Juli 2026, laut BAFA/KfW.
Sonderfälle: Denkmal und Vermieter
Zwei Situationen laufen abseits der üblichen Programme. Wer ein Baudenkmal saniert oder wer vermietet statt selbst zu wohnen, hat eigene Regeln, die sich lohnen.
| Fall | Regel |
|---|---|
| Denkmal (§10f EStG) | Selbstnutzer setzen 9 % der Kosten pro Jahr über 10 Jahre ab, also bis zu 90 %. Voraussetzung ist die Bescheinigung der Denkmalbehörde. |
| Vermieter (§559 BGB) | Du legst 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete um. Kappungsgrenze: 3 €/m² in sechs Jahren, bei einer Ausgangsmiete unter 7 €/m² nur 2 €/m². Erhaltene Zuschüsse ziehst du vorher ab. |
Als Vermieter kannst du den Steuerbonus §35c nicht nutzen, der gilt nur für selbstgenutzte Häuser. Dafür bleiben dir die Modernisierungsumlage und die BEG-Zuschüsse. Stand: Juli 2026, laut BAFA/KfW.
Antrag vor Auftrag und der Budget-Hinweis 2026
Damit nichts schiefgeht, hältst du dich an eine feste Reihenfolge. Sie gilt für alle Zuschussprogramme gleich:
- Energieberatung und iSFP: Ist-Zustand aufnehmen, Reihenfolge festlegen, Bonus freischalten.
- Förderantrag im richtigen Portal stellen (BAFA für die Hülle, KfW für die Heizung oder die Komplettsanierung).
- Förderzusage bzw. Zuwendungsbescheid abwarten.
- Auftrag vergeben und umsetzen.
- Verwendungsnachweis einreichen, dann kommt die Auszahlung.
Zur Langfristplanung eine ehrliche Einordnung: Die neue Förderrichtlinie gilt bis Ende 2030, aber die Heizungsförderung sinkt nach Plan. Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt ab Februar 2027 jedes halbe Jahr um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab August 2028. Die förderfähigen Kosten sinken im selben Takt um 750 €. Ab dem ersten Quartal 2027 bekommen Wärmepumpen ohne EU-Ursprung nur noch 15 % Grundförderung. Wer die Heizung ohnehin tauschen will, beantragt deshalb besser früh. Nach der Zusage hast du 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen. Stand: September 2026, laut Förderrichtlinie BEG EM und KfW-Merkblatt 458.
Welche Kombination aus Zuschuss, Kredit und Steuerbonus für deine Situation am meisten herausholt, hängt von Einkommen, Maßnahme und Zielniveau ab. Statt dich durch fünf Merkblätter zu arbeiten, lass den KfW-Förder-Finder die passenden Programme und aktuellen Sätze für dich zusammenstellen.
Zwei Rechenbeispiele mit echten Zahlen
Damit die Zahlen aus den Kapiteln zuvor greifbar werden, rechnen wir dasselbe Haus zweimal durch: einmal als große Sanierung in einer einzigen Kampagne, einmal Schritt für Schritt über fünf Jahre. Beides sind Beispielrechnungen zur Orientierung, keine garantierten Werte. Deine echten Kosten hängen von Region, Zustand und Handwerkerpreisen ab, die Förderzahlen gelten Stand September 2026 nach der Förderrichtlinie BEG EM. Wenn du deine eigenen Werte einsetzen willst, hilft dir der Sanierungskosten-Rechner.
Beispiel A: Vollsanierung in einer Kampagne
BEISPIELRECHNUNG / ORIENTIERUNG
Einfamilienhaus mit rund 140 m² Wohnfläche, Baujahr 1975, alte Ölheizung. Verbrauch rund 2.800 Liter Heizöl im Jahr, das sind bei etwa 1,40 € pro Liter rund 3.920 € Heizkosten jährlich und ungefähr 7,5 Tonnen CO2. Ein typischer Ausgangspunkt für ein unsaniertes Haus aus den 1970ern.
Die Eigentümer ziehen alles in einem Rutsch durch: Hülle dämmen, Fenster tauschen, Ölheizung raus, Wärmepumpe rein, dazu Photovoltaik mit Speicher. So sehen die Bruttokosten aus:
| Maßnahme | Kosten (brutto) |
|---|---|
| Fassade (WDVS, rund 150 m²) | 22.000 € |
| Dachdämmung (rund 100 m²) | 18.000 € |
| Fenster, 3-fach (rund 15 Stück) | 15.000 € |
| Wärmepumpe Luft-Wasser (inkl. Einbau, Hydraulik, Öltank-Rückbau) | 32.000 € |
| Photovoltaik 8 kWp plus rund 10 kWh Speicher (0 % MwSt.) | 20.000 € |
| Summe | 107.000 € |
Jetzt die Förderung, und hier steckt der wichtigste Denkfehler drin, den viele machen: Hülle und Heizung werden über zwei getrennte Töpfe gefördert, niemals über denselben Topf für dieselbe Maßnahme.
- Hülle über die BAFA (BEG Einzelmaßnahmen): Fassade, Dach und Fenster zusammen 55.000 €. Mit iSFP gilt der verdoppelte Deckel von 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr, also sind alle 55.000 € förderfähig. 15 % auf 55.000 € sind 8.250 €, dazu 5 % iSFP-Bonus auf die 25.000 € über der 30.000-€-Grenze, das sind 1.250 €. Zusammen 9.500 €.
- Wärmepumpe über die KfW 458 (Antrag im Herbst 2026): Die förderfähigen Kosten sind auf 28.000 € gedeckelt. 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Tausch der alten Ölheizung ergeben 46 %, also 12.880 €. Mit Einkommensbonus steigt die Quote: bei einem Haushaltseinkommen bis 40.000 € auf den Deckel von 70 %, das sind 19.600 €, bis 30.000 € auf 80 %, das sind 22.400 €.
- Photovoltaik: kein BEG-Zuschuss, dafür 0 % Mehrwertsteuer und die Einspeisevergütung.
Zusammen sind das rund 22.400 € Förderung (mit Einkommensbonus bis 40.000 € rund 29.100 €). Damit sinken die Nettokosten auf rund 84.600 € (mit Einkommensbonus rund 77.900 €).
Und was bringt das im Betrieb?
- Heizkosten: von rund 3.920 € auf rund 700 € im Jahr. Die gedämmte Hülle senkt den Wärmebedarf, die Wärmepumpe arbeitet mit einer Jahresarbeitszahl um 3,7. Ersparnis rund 3.200 € jährlich, dazu kommt der Nutzen der Photovoltaik von grob 1.200 € im Jahr.
- CO2: von rund 7,5 Tonnen auf unter 1 Tonne, also etwa 90 % weniger.
- Amortisation: 84.600 € geteilt durch rund 4.400 € Ersparnis pro Jahr ergibt grob 19 Jahre. Real ist es kürzer, weil der CO2-Preis auf Heizöl weiter steigt (2026 rund 55 bis 65 € pro Tonne, ab 2028 bildet der europäische Emissionshandel den Preis am Markt) und Kosten für Öltank, Schornsteinfeger und Kesselwartung wegfallen.
Beispiel B: Schrittweise über fünf Jahre mit iSFP
BEISPIELRECHNUNG / ORIENTIERUNG
Gleiches Haus, gleiche Endkonfiguration, gleiche Gesamtsumme. Der Unterschied liegt nur im Tempo: Statt 107.000 € auf einmal wird über fünf Jahre gestreckt, von 2026 bis 2030. Das glättet die Liquidität, kostet unter den neuen Förderregeln aber spürbar Zuschuss.
Der Grundgedanke bleibt richtig: Die Wärmepumpe kommt erst, wenn die Hülle gedämmt ist. Dann ist die Heizlast kleiner, die Wärmepumpe darf kleiner und günstiger ausfallen und läuft mit höherer Arbeitszahl. Wer den Förderantrag für die Wärmepumpe aber erst 2029 stellt, verliert den Klimageschwindigkeitsbonus, und die förderfähigen Kosten sind dann niedriger.
| Jahr | Maßnahme | Brutto | Förderung | Netto |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | iSFP (Energieberatung über die BAFA) | rund 1.500 € | 650 € | rund 850 € |
| 2027 | Dach plus Fenster | 33.000 € | 5.100 € | 27.900 € |
| 2028 | Fassade (WDVS) | 22.000 € | 3.300 € | 18.700 € |
| 2029 | Wärmepumpe (Antrag 2029, EU-Ursprung) | 32.000 € | 7.275 € | 24.725 € |
| 2030 | Photovoltaik plus Speicher (0 % MwSt.) | 20.000 € | 0 € | 20.000 € |
2027 greift die BAFA-Förderung mit 15 % auf 33.000 € plus 5 % iSFP-Bonus auf die 3.000 € über der Grenze. 2028 liegen die Kosten unter 30.000 €, deshalb gibt es nur die 15 %. Die Wärmepumpe bekommt 2029 nur noch 30 % (15 % Grundförderung plus 15 % Wertschöpfungs-Bonus für ein EU-Gerät) auf höchstens 24.250 €, ohne EU-Ursprung wären es nur rund 3.600 €. Die Photovoltaik bekommt keinen BEG-Zuschuss, profitiert aber vom Nullsteuersatz.
Unter dem Strich landet Beispiel B bei denselben 107.000 € brutto, aber nur bei rund 15.700 € Förderung plus 650 € für den iSFP, also rund 6.700 € weniger als Beispiel A. Die Lehre daraus: Strecken ist planbarer, aber teurer, vor allem bei der Heizung.
DER KOMPROMISS
Du kannst beides verbinden. Stelle den Förderantrag für die Wärmepumpe früh, solange der Klimageschwindigkeitsbonus hoch ist, und dämme in der Zeit bis zum Einbau. Nach der Zusage der KfW hast du 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen. Voraussetzung ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit Förder-Vorbehalt und einem voraussichtlichen Umsetzungstermin.
Lohnt sich die Sanierung wirklich?
Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an, wie du rechnest. Wer nur den Eigenanteil gegen die eingesparte Energie stellt, kommt auf lange Amortisationszeiten. Sobald du den steigenden CO2-Preis, den Immobilienwert und die nicht bezifferbaren Vorteile mit einbeziehst, verschiebt sich das Bild deutlich. Hier ist beides ehrlich aufgeschlüsselt.
Amortisation: 15 bis 20 Jahre, in der Realität oft kürzer
Rechnest du nur die eingesparte Energie gegen den Eigenanteil, landest du bei einem typischen unsanierten Einfamilienhaus aus den 1970ern schnell bei 15 bis 20 Jahren. Ein Beispiel: Bleibt nach Förderung ein Eigenanteil von rund 84.600 € und sparst du etwa 4.400 € Energiekosten pro Jahr, ergibt das rechnerisch rund 19 Jahre.
Diese Zahl ist aber bewusst konservativ. In der Praxis fällt die Amortisation kürzer aus, weil zwei Dinge dazukommen: Der CO2-Preis verteuert fossiles Heizen Jahr für Jahr weiter, und beim Umstieg auf eine Wärmepumpe entfallen laufende Kosten, die in der reinen Energierechnung oft untergehen, etwa die jährliche Schornsteinfeger- und Kesselwartung, die Öltankprüfung und irgendwann der Tankrückbau.
Wertsteigerung: real, aber stark lageabhängig
Eine energetische Sanierung hebt in aller Regel den Immobilienwert. Wie stark, lässt sich seriös nur schätzen. Marktstudien nennen im Mittel eine Wertsteigerung von rund 23 %. Der Sprung von einer schlechten Effizienzklasse (F, G oder H) auf Effizienzhaus-Niveau kann den Wert je nach Lage sogar um 30 bis knapp 50 % heben.
WICHTIG EINZUORDNEN
Diese Prozentwerte sind eine Marktschätzung, kein amtlicher Wert. Sie schwanken stark nach Lage, Objekt und Zeitpunkt. In gefragten Regionen ist der Effekt groß, in strukturschwachen Lagen deutlich kleiner. Nimm die Zahlen als Orientierung, nicht als Versprechen.
Der CO2-Preis macht fossiles Heizen teurer
Wer weiter mit Öl oder Gas heizt, zahlt einen wachsenden Aufschlag. Der nationale CO2-Preis liegt 2026 bei rund 55 bis 65 € pro Tonne. Ein unsaniertes Ölhaus stößt schnell 7 bis 8 Tonnen CO2 im Jahr aus, das sind heute schon mehrere Hundert Euro allein für den CO2-Anteil.
Für 2027 sieht ein Gesetzentwurf denselben Korridor von 55 bis 65 € vor. Ab 2028 bestimmt der europäische Emissionshandel für Gebäude (EU-ETS 2) den Preis am Markt. Wie hoch er steigt, weiß heute niemand, erwartet wird aber ein Niveau deutlich über dem heutigen. Für dich heißt das: Die Lücke zwischen fossilem Heizen und einer effizienten Wärmepumpe wird von Jahr zu Jahr größer, nicht kleiner.
Was sich nicht in Euro messen lässt
Ein Teil des Nutzens taucht in keiner Amortisationsrechnung auf, ist im Alltag aber schnell spürbar:
- Komfort: warme Innenwände statt kalter Fußböden, gleichmäßige Temperaturen, keine Zugluft an alten Fenstern, ruhigere Räume.
- Unabhängigkeit: weniger Abhängigkeit von schwankenden Öl- und Gaspreisen und von politischen Preisschocks.
- Planungssicherheit: Wer heute saniert, ist auf einen steigenden CO₂-Preis vorbereitet und sichert sich die Förderung, bevor sie weiter sinkt.
- Gesünderes Raumklima: eine fachgerecht gedämmte Hülle mit richtiger Lüftung senkt das Schimmelrisiko statt es zu erhöhen.
Dein Fahrplan in 6 Schritten
Eine Sanierung wirkt schnell überwältigend. Wenn du sie in der richtigen Reihenfolge angehst, holst du das meiste an Förderung heraus und vermeidest teure Fehler. Diese sechs Schritte führen dich von der ersten Bestandsaufnahme bis zur eigenen Stromerzeugung.
- 1. Ist-Zustand erfassen. Verschaff dir zuerst einen Überblick: Baujahr, Heizungsart und -alter, Dämmzustand und Energieausweis. So weißt du, wo dein Haus steht und welche Maßnahmen den größten Hebel haben. Einen schnellen ersten Eindruck bekommst du mit dem Energieeffizienz-Schnellcheck.
- 2. Energieberatung und iSFP. Beauftrage einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Die Beratung wird gefördert, sie legt die sinnvolle Reihenfolge für dein Haus fest und verdoppelt den Förderdeckel für die Dämmung, mit 5 Prozentpunkten mehr auf die Kosten über 30.000 €.
- 3. Reihenfolge festlegen, Hülle zuerst. Dämme zuerst die Gebäudehülle (Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenster), dann tausche die Heizung. Eine gedämmte Hülle senkt die Heizlast, dann reicht eine kleinere, günstigere Wärmepumpe mit niedrigerer Vorlauftemperatur und höherer Jahresarbeitszahl.
- 4. Förderantrag VOR dem Auftrag. Der wichtigste Merksatz: erst Antrag, dann Auftrag. Stelle den Förderantrag im richtigen Portal, bevor du beauftragst. Einen Vertrag darfst du vorher nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (also unter dem Vorbehalt der Förderzusage) schließen. Erst den Bescheid abwarten, dann loslegen.
- 5. Umsetzen und Nachweis führen. Beauftrage die Handwerksbetriebe erst nach der Zusage. Achte darauf, dass die technischen Mindestanforderungen erfüllt und vom Experten bestätigt werden. Reiche den Verwendungsnachweis fristgerecht ein und bewahre Rechnungen, Fachunternehmererklärung und alle Unterlagen mindestens zehn Jahre auf.
- 6. Erzeugung wie PV ergänzen. Stehen Hülle und Heizung, ergänzt du eigene Erzeugung. Eine Photovoltaikanlage (aktuell mit 0 % Mehrwertsteuer) liefert günstigen Strom für die Wärmepumpe und macht dich zusätzlich unabhängiger von steigenden Energiepreisen.
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Häufige Fragen zur energetischen Sanierung 2026
Gilt das neue Heizungsgesetz schon?
Ja. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt seit dem 29. Juli 2026. Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Einzelne Teile, etwa der digitale Energieausweis, folgen am 1. Januar 2027, weitere 2028 und 2030.
Muss ich eine Heizung mit 65 % Erneuerbaren einbauen?
Nein, diese Pflicht ist mit dem GModG entfallen, auch die an die Wärmeplanung gekoppelten Stichtage. Du darfst wieder eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen. Sie unterliegt dann ab 2029 der Bio-Treppe: 10 % Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Für die KfW-Förderung einer neuen Heizung bleibt die 65-Prozent-Grenze als Bedingung bestehen.
Muss ich meine alte Heizung austauschen?
Nein. Die frühere Austauschpflicht für Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren (§ 72 GEG) ist aufgehoben, ebenso das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045. Deine Heizung darf weiterlaufen und repariert werden. Ein Tausch kann sich trotzdem lohnen, weil der CO₂-Preis steigt und die Förderung ab 2027 sinkt.
Ich habe ein altes Haus gekauft oder geerbt. Welche Fristen gelten?
Als neuer Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses hast du zwei Jahre Zeit, ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen zu dämmen (§ 69 GModG). Die früheren Pflichten zur Dämmung der obersten Geschossdecke und zum Kesseltausch gibt es nicht mehr.
Wie viel Förderung bekomme ich für eine neue Wärmepumpe?
Über die KfW 458 gibt es 30 % Grundförderung. Selbstnutzer bekommen zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus (16 % bei Antrag bis 31.01.2027, danach halbjährlich 4 Punkte weniger) und einen Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 €. Gedeckelt ist bei 70 %, bei geringem Einkommen bei 80 %. Förderfähig sind höchstens 28.000 €, also bis zu 22.400 € Zuschuss. Ab dem ersten Quartal 2027 bekommen Wärmepumpen 15 % Grundförderung, mit EU-Ursprung 15 Prozentpunkte mehr. Welche Sätze für dich zusammenkommen, zeigt dir der KfW-Förder-Finder.
Was ist der iSFP und warum lohnt er sich doppelt?
Der individuelle Sanierungsfahrplan wird von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten erstellt, die BAFA fördert ihn mit 50 %, beim Einfamilienhaus bis 650 €. Er legt die sinnvolle Reihenfolge deiner Maßnahmen fest, verdoppelt den Förderdeckel für Dämmung und Fenster von 30.000 auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr und bringt auf die Kosten über 30.000 € 5 Prozentpunkte mehr. Der iSFP ist 15 Jahre gültig.
In welcher Reihenfolge saniere ich am besten?
Erst die Gebäudehülle (Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenster), dann die Heizung, danach die erneuerbare Erzeugung wie Photovoltaik. Der Grund: Eine gedämmte Hülle senkt die Heizlast. Dann reicht eine kleinere, günstigere Wärmepumpe mit niedrigerer Vorlauftemperatur und höherer Jahresarbeitszahl. Wer die Reihenfolge umdreht und zuerst die Heizung tauscht, zahlt oft für eine überdimensionierte Anlage.
Kann ich Förderung und Steuerbonus nach §35c kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Schon eine teilweise Förderung einer einheitlichen Maßnahme schließt den §35c für genau diese Maßnahme komplett aus. Führst du mehrere getrennte Maßnahmen am selben Haus durch, darfst du pro Maßnahme unterschiedliche Wege wählen. Der §35c bringt 20 % über drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), maximal 40.000 € je Objekt, ganz ohne Antrag über die Steuererklärung.
Was kostet die energetische Sanierung eines typischen Einfamilienhauses?
Für ein unsaniertes 140-m²-Haus aus den 1970er-Jahren liegen die Kosten grob bei 80.000 bis 170.000 €, je nach Zielniveau (Effizienzhaus 70 bis 55). Nach Förderung bleibt ein Eigenanteil von etwa 35.000 bis 120.000 €. Eine Kernsanierung auf Neubauniveau kann 210.000 bis 392.000 € kosten. Das sind Orientierungswerte, die je nach Region und Zustand stark schwanken, besonders bei arbeitsintensiven Maßnahmen. Für eine Schätzung zu deinem Haus nutze den Sanierungskosten-Rechner.
Führt Dämmung zu Schimmel?
Nein. Eine fachgerechte Volldämmung erhöht die Oberflächentemperatur der Innenwände und senkt das Schimmelrisiko sogar. Probleme entstehen durch das Gegenteil: durch Teildämmung, ungedämmte Wärmebrücken, neue dichte Fenster ohne angepasstes Lüftungsverhalten oder durch Dämmung, die auf feuchter Substanz aufgebracht wird. Sauber geplant und ausgeführt ist Dämmung kein Schimmelrisiko.
Muss ich mit einem Antragsstopp rechnen?
Zum Redaktionsstand (September 2026) gibt es keinen Antragsstopp. Das Kreditbudget für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) wurde für 2026 aber deutlich auf rund 2 Mrd. € gekürzt. Eine Erschöpfung im Laufe des Jahres ist möglich. Deshalb gilt: früh beantragen und den Zuwendungsbescheid abwarten, bevor du den Auftrag vergibst.
Ich vermiete. Kann ich die Sanierung auf die Miete umlegen?
Ja, über die Modernisierungsumlage nach §559 BGB: 8 % der Kosten pro Jahr, gedeckelt auf 3 €/m² innerhalb von sechs Jahren, bei einer Ausgangsmiete unter 7 €/m² auf 2 €/m². Erhaltene Zuschüsse musst du vorher von den umlagefähigen Kosten abziehen. Neu seit Juli 2026: Nach dem Einbau einer Wärmepumpe darfst du die vollen Kosten nur umlegen, wenn ein Fachbetrieb eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 nachweist oder das Gebäude die Voraussetzungen erfüllt (etwa Heizen mit höchstens 55 °C Vorlauf), sonst nur die Hälfte (§ 559f BGB). Den Steuerbonus nach §35c können Vermieter nicht nutzen, der bleibt selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.
Fazit und nächste Schritte
Seit Ende Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), und für Bestandsgebäude ist vieles einfacher geworden: keine 65-Prozent-Pflicht, keine Austauschpflicht für alte Kessel, als Nachrüstpflicht nur noch die Rohrdämmung. Gleichzeitig ist die Heizungsförderung neu sortiert und sinkt ab 2027 Schritt für Schritt. An der Grundlogik ändert das nichts: erst die Gebäudehülle dämmen, dann die Heizung tauschen, dann erneuerbar Strom und Wärme erzeugen. Und über allem steht der eine Merksatz, der über bares Geld entscheidet: erst der Antrag, dann der Auftrag.
Du musst nicht alles auf einmal stemmen. Ein individueller Sanierungsfahrplan glättet die Kosten über mehrere Jahre, nutzt Jahr für Jahr den verdoppelten Förderdeckel und sorgt dafür, dass die Reihenfolge stimmt. Weil der Klimageschwindigkeitsbonus ab 2027 sinkt und das Budget für die Komplettsanierung knapper ist als im Vorjahr, gilt umso mehr: lieber früh beantragen als auf bessere Konditionen warten, die dir niemand garantieren kann.
Drei kostenlose Rechner bringen dich von hier aus konkret weiter. Mit dem Energieeffizienz-Schnellcheck ordnest du in wenigen Minuten ein, wo dein Haus energetisch heute steht. Der Sanierungskosten-Rechner zeigt dir, was die einzelnen Maßnahmen und ein sinnvolles Paket für dein Gebäude ungefähr kosten. Und der KfW-Förder-Finder rechnet dir die aktuellen Fördersätze aus, damit du siehst, welcher Zuschuss dir zusteht, bevor du den ersten Auftrag vergibst.
Rechtlicher Hinweis und Stand
Dieser Guide gibt dir eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze, Fristen und Förderkonditionen ändern sich, und dein Einzelfall kann von den hier beschriebenen Regeln abweichen. Verbindlich sind allein die offiziellen Stellen: für die Zuschüsse und Kredite die KfW und das BAFA, für den Steuerbonus nach §35c EStG dein Finanzamt, für die genauen technischen Anforderungen dein zugelassener Energieeffizienz-Experte. Prüfe die konkreten Sätze und Voraussetzungen vor jeder Entscheidung dort noch einmal nach.
Stand: September 2026
Alle Angaben zu Recht und Förderung geben den Stand September 2026 wieder. Rechtlich gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, BGBl. 2026 I Nr. 226) seit dem 29. Juli 2026. Die Angaben zur KfW 458 und zu den BAFA-Einzelmaßnahmen folgen der Förderrichtlinie BEG EM vom 17. August 2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) und dem KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026); die Angaben zur KfW 261 geben den Stand Juli 2026 wieder. Konkrete Förderhöhen prüfst du am besten tagesaktuell bei der KfW und dem BAFA oder über unseren KfW-Förder-Finder. Zuletzt geprüft: 30. September 2026.
Glossar
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| GEG | Gebäudeenergiegesetz. Das bis zum 28. Juli 2026 geltende Recht für die Energieeffizienz und die Heizungen von Gebäuden, bekannt als „Heizungsgesetz“. Wurde zum Gebäudemodernisierungsgesetz umgebaut. |
| GModG | Gebäudemodernisierungsgesetz. Gilt seit dem 29. Juli 2026, ersetzt das GEG. Ohne 65-Prozent-Pflicht und Kessel-Austauschpflicht, dafür mit der Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen. |
| Bio-Treppe | Steigender Mindestanteil von Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 (§ 43 GModG). |
| KfW 458 | Zuschussprogramm der KfW für den Heizungstausch, zum Beispiel den Einbau einer Wärmepumpe. Grundförderung 30 Prozent, mit Boni bis 70 Prozent, bei geringem Einkommen bis 80 Prozent. |
| BEG | Bundesförderung für effiziente Gebäude. Das Förderdach, unter dem die Einzelmaßnahmen (über die BAFA) und die Komplettsanierung (über die KfW) laufen. |
| BAFA | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Zuständig für die Förderung von Gebäudehülle und Anlagentechnik (BEG Einzelmaßnahmen) sowie für die geförderte Energieberatung. |
| iSFP | Individueller Sanierungsfahrplan. Wird von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten erstellt, legt die Reihenfolge fest, verdoppelt den Förderdeckel für die Dämmung und bringt 5 Prozentpunkte mehr auf die Kosten über 30.000 €. 15 Jahre gültig. |
| JAZ | Jahresarbeitszahl. Verhältnis von erzeugter Wärme zu eingesetztem Strom über ein Jahr bei einer Wärmepumpe. Je höher die JAZ, desto effizienter und günstiger heizt die Anlage. |
| Effizienzhaus (EH) | Standard für den energetischen Zustand eines Gebäudes. Die Zahl (zum Beispiel 55 oder 70) gibt den Energiebedarf im Vergleich zu einem Referenzneubau an. Je kleiner die Zahl, desto besser. |
| WDVS | Wärmedämmverbundsystem. Die von außen aufgebrachte, mehrschichtige Dämmung der Fassade, die häufigste Form der Fassadendämmung. |
| §35c EStG | Steuerermäßigung für die energetische Sanierung am selbstgenutzten Eigenheim: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, maximal 40.000 € je Objekt. Nicht mit einem Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombinierbar. |
| EE-Klasse | Erneuerbare-Energien-Klasse. Wird erreicht, wenn mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs aus Erneuerbaren gedeckt werden. Hebt bei der KfW 261 den möglichen Kredit und den Tilgungszuschuss an. |
| WPB-Bonus | Bonus für das energetisch schlechteste Gebäude (Worst Performing Building). Bei der KfW 261 gibt es für Häuser der Effizienzklasse F, G oder H 10 Prozentpunkte mehr Tilgungszuschuss. |
| Vorlauftemperatur | Temperatur des Heizwassers, das zu den Heizkörpern oder Flächenheizungen fließt. Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto effizienter arbeitet eine Wärmepumpe. Eine gedämmte Hülle senkt sie. |
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