Energieeffizienz-Schnellcheck: Energieklasse & GEG-Pflichten deiner Immobilie prüfen
Wie energieeffizient ist dein Gebäude — und welche Pflichten hast du nach dem GEG? Gib Baujahr, Heizung und Dämmzustand ein und erhalte sofort eine geschätzte Energieklasse (A+ bis H), einen GEG-Pflichten-Check und konkrete Sanierungsempfehlungen mit Kosten und Förderung. Kostenlos und ohne Energieausweis.
Zuletzt aktualisiert: Februar 2026
Gib die Daten deines Gebäudes ein, um die Energieklasse zu schätzen.
Was ist das GEG und warum betrifft es dich?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit November 2020 das zentrale Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es fasst die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammen.
Die wohl wichtigste Neuerung durch die GEG-Novelle 2024: Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung in Neubaugebieten mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude greift diese Pflicht erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt, spätestens zum 30. Juni 2026 in Großstädten (über 100.000 Einwohner) und zum 30. Juni 2028 in allen übrigen Kommunen.
Was bedeutet das konkret? Wenn du eine Immobilie besitzt oder kaufen möchtest, solltest du den energetischen Zustand des Gebäudes genau kennen. Denn je schlechter die Energieeffizienzklasse, desto höher sind nicht nur die laufenden Heizkosten, sondern auch der Sanierungsaufwand, der in den kommenden Jahren auf dich zukommen kann.
Unser Energieeffizienz-Schnellcheck hilft dir, den aktuellen energetischen Zustand deines Gebäudes einzuschätzen und die wichtigsten Handlungsfelder zu erkennen. Kostenlos und ohne Datenübertragung.
Energieeffizienzklassen A+ bis H: Was bedeuten sie?
Der Energieausweis ordnet jedes Gebäude einer Effizienzklasse von A+ (hervorragend) bis H (sehr schlecht) zu. Grundlage ist der Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²·a)). Je niedriger der Wert, desto weniger Energie verbraucht das Gebäude und desto geringer sind deine Heizkosten.
| Klasse | kWh/(m²·a) | Bewertung |
|---|---|---|
| A+ | < 30 | Hervorragend |
| A | 30–50 | Sehr gut |
| B | 50–75 | Gut |
| C | 75–100 | Befriedigend |
| D | 100–130 | Ausreichend |
| E | 130–160 | Mangelhaft |
| F | 160–200 | Schlecht |
| G | 200–250 | Sehr schlecht |
| H | > 250 | Ungenügend |
Der deutsche Gebäudebestand liegt im Durchschnitt bei etwa 160 kWh/(m²·a) , also Klasse E bis F. Rund zwei Drittel aller Wohngebäude wurden vor 1979 errichtet und sind energetisch kaum oder nur teilweise saniert. Das Einsparpotenzial ist entsprechend groß.
Hinweis: Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht ab 2026 eine neue, einheitliche Skala von A bis G vor. Die nationalen Klassen A+ bis H werden mittelfristig durch dieses EU-System abgelöst.
GEG-Pflichten: Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Das GEG enthält verbindliche Nachrüstpflichten für Bestandsgebäude. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden. Diese fünf Pflichten solltest du kennen:
- 1. Heizkessel über 30 Jahre austauschen (GEG §72): Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen außer Betrieb genommen werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen. Das betrifft aktuell alle Kessel mit Einbaujahr vor 1996.
- 2. Oberste Geschossdecke dämmen (GEG §47): Wenn die oberste Geschossdecke zu einem unbeheizten Dachraum nicht den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllt, muss sie gedämmt werden (U-Wert ≤ 0,24 W/(m²K)). Alternativ kann das Dach selbst gedämmt werden.
- 3. Heizungs- und Warmwasserrohre dämmen (GEG §69): Ungedämmte Rohrleitungen in unbeheizten Räumen (Keller, Dachboden) müssen mit einer Dämmung versehen werden, die mindestens der Rohrdicke entspricht (100-%-Regelung).
- 4. 65 % erneuerbare Energien bei Heizungstausch (GEG §71): Beim Einbau einer neuen Heizung muss diese mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude gilt dies ab Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung (spätestens 30.06.2026 bzw. 30.06.2028). Übergangsfristen und Ausnahmen für Gasetagenheizungen sind vorgesehen.
- 5. Nachrüstpflichten bei Eigentümerwechsel (GEG §73): Bei Verkauf, Schenkung oder Erbschaft müssen die oben genannten Pflichten (Punkte 1–3) innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang erfüllt werden.
Ausnahme: Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus seit vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen, sind von den Nachrüstpflichten nach §72 und §47 befreit, solange kein Eigentümerwechsel stattfindet.
Bußgelder: Wer gegen die Nachrüstpflichten verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 €. In der Praxis werden Verstöße allerdings selten kontrolliert. Das kann sich mit der zunehmenden Digitalisierung der Energieausweise aber ändern.
Die 5 wichtigsten Sanierungsmaßnahmen im Überblick
Nicht jede Sanierung bringt den gleichen Nutzen. Die folgenden fünf Maßnahmen haben das beste Verhältnis von Kosten zu Energieeinsparung und sollten in der richtigen Reihenfolge geplant werden:
- 1. Heizungstausch: Der Wechsel von einer alten Öl- oder Gasheizung auf eine Wärmepumpe spart 30–50 % Heizenergie. Kosten: ca. 15.000–35.000 € (vor Förderung). Besonders effektiv in Kombination mit Flächenheizungen.
- 2. Fassadendämmung (WDVS): Über die Außenwände geht bis zu 35 % der Heizenergie verloren. Ein Wärmedämmverbundsystem reduziert den Transmissionswärmeverlust um 60–80 %. Kosten: ca. 150–250 €/m² Fassadenfläche.
- 3. Dachdämmung: Über ein ungedämmtes Dach entweichen bis zu 20 % der Heizwärme. Eine Aufsparren- oder Zwischensparrendämmung kostet ca. 50–200 €/m² und reduziert den Wärmeverlust um 70–80 %.
- 4. Fenstererneuerung: Alte Einfach- oder Doppelverglasung durch Dreifachverglasung ersetzen spart 10–15 % Heizenergie. Kosten: ca. 500–1.000 € pro Fenster. Am effektivsten zusammen mit Fassadendämmung, um Wärmebrücken zu vermeiden.
- 5. Kellerdeckendämmung: Die günstigste Maßnahme mit dem schnellsten Amortisationszeitraum. Kosten: ca. 30–60 €/m². Spart 5–10 % Heizenergie und verbessert den Fußbodenkomfort spürbar.
Tipp: Die größte Wirkung erzielst du durch die Kombination mehrerer Maßnahmen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) eines Energieberaters zeigt dir die optimale Reihenfolge und sichert zusätzlich 5 % Förderbonus pro Einzelmaßnahme.
Was kostet eine energetische Sanierung?
Die Kosten einer energetischen Sanierung hängen vom Ausgangszustand, der Gebäudegröße und dem Ziel ab. Hier ein Überblick für ein typisches Einfamilienhaus mit 130 m² Wohnfläche:
| Sanierungstiefe | Kosten (brutto) | Einsparung/Jahr |
|---|---|---|
| Einzelmaßnahme (z. B. Dach) | 8.000–17.000 € | 400–800 € |
| Mittlere Sanierung | 40.000–65.000 € | 1.200–1.800 € |
| Vollsanierung (KfW-Standard) | 52.000–130.000 € | 2.000–3.500 € |
Durch staatliche Förderung (KfW, BAFA) lassen sich 15–70 % der Kosten abdecken. Zusätzlich sparst du jedes Jahr Heizkosten, und mit dem steigenden CO₂-Preis wird die Einsparung von Jahr zu Jahr größer.
Wertsteigerung: Eine energetische Sanierung von Klasse F auf B/A steigert den Marktwert einer Immobilie um durchschnittlich 10–20 %. In Zeiten steigender Energiekosten achten Käufer zunehmend auf die Effizienzklasse. Ein schlechter Energieausweis wird zum echten Preisabschlag.
Förderung 2026: KfW, BAFA und steuerliche Vorteile
Deutschland fördert energetische Sanierung so großzügig wie nie zuvor. Die drei wichtigsten Programme im Überblick:
KfW 458: Heizungsförderung
Zuschuss für den Heizungstausch auf erneuerbare Energien (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Anschluss an Wärmenetz).
- •Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
- •Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % (bei Austausch einer funktionsfähigen Öl-/Gas-/Kohleheizung oder mind. 20 Jahre alten Biomasse-/Gasheizung)
- •Einkommensbonus: +30 % (Haushaltseinkommen bis 40.000 €)
- •Maximal: bis zu 70 % Zuschuss, max. 21.000 €
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)
Zuschuss für Dämmung, Fenster, Sonnenschutz, Lüftung und Heizungsoptimierung.
- •Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten
- •iSFP-Bonus: +5 % (wenn Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan stammt)
- •Maximal: 20 % Zuschuss, max. 12.000 € pro Maßnahme
Steuerliche Förderung (§35c EStG)
Alternative zur KfW/BAFA-Förderung mit direkter Steuerersparnis für selbstnutzende Eigentümer.
- •20 % der Sanierungskosten über 3 Jahre absetzbar (7 % + 7 % + 6 %)
- •Maximal: 40.000 € Steuerersparnis pro Objekt
- •Voraussetzung: Gebäude älter als 10 Jahre, Ausführung durch Fachunternehmen
Kombinations-Tipp: KfW/BAFA-Zuschuss und steuerliche Förderung können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Prüfe individuell, welcher Weg für dich günstiger ist. Bei hohem Einkommen kann die steuerliche Variante attraktiver sein.
CO₂-Preis 2026+: So steigen deine Heizkosten ohne Sanierung
Seit 2021 zahlen Gebäudeeigentümer und Mieter in Deutschland einen CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe (Gas, Öl, Kohle). Dieser Preis steigt planmäßig, und ab 2027 kommt mit dem EU-Emissionshandel für Gebäude (ETS-2) ein marktbasierter Preis hinzu:
| Jahr | CO₂-Preis/Tonne |
|---|---|
| 2024 | 45 € |
| 2025 | 55 € |
| 2026 | 65 € |
| 2027 | ETS-2 Start |
| 2030 (Prognose) | 100–150 € |
| 2035 (Prognose) | 150–250 € |
*Jährliche Mehrkosten für ein EFH mit 20.000 kWh Gasverbrauch bzw. 2.000 l Ölverbrauch, nur CO₂-Anteil.
Was ist der ETS-2? Ab 2027 wird der EU-Emissionshandel auf den Gebäude- und Verkehrssektor ausgeweitet. Statt politisch festgelegter Preise bestimmt dann Angebot und Nachfrage den CO₂-Preis. Experten rechnen mit deutlich höheren Preisen als im bisherigen nationalen System.
Fazit: Wer heute nicht saniert, zahlt kumuliert über die nächsten 10–15 Jahre leicht 10.000–25.000 € mehr an Heizkosten. Dieses Geld wäre besser in eine energetische Sanierung investiert.
Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel
Beim Kauf, bei einer Schenkung oder bei einer Erbschaft einer Immobilie greift GEG §73: Die neuen Eigentümer müssen die gesetzlichen Nachrüstpflichten (Heizkessel, Dachdämmung, Rohrleitungsdämmung) innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang erfüllen.
Für Käufer: Prüfe vor dem Kauf den Energieausweis genau. Liegt das Gebäude in Klasse F oder schlechter, musst du mit Sanierungskosten rechnen, die über den reinen Kaufpreis hinausgehen. Plane diese Kosten in dein Budget ein.
Für Erben: Auch bei einer Erbschaft gilt die 2-Jahres-Frist. Wer eine geerbte Immobilie nicht selbst nutzen, sondern verkaufen oder vermieten möchte, muss dennoch die Nachrüstpflichten erfüllen oder den Käufer darüber informieren.
Berechne die gesamten Kaufkosten inkl. Nebenkosten mit unserem Kaufnebenkosten-Rechner →EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Was kommt auf Deutschland zu?
Im April 2024 hat die EU die überarbeitete Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) verabschiedet. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis spätestens Ende Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.
Die wichtigsten Inhalte:
- •Neue einheitliche Energieeffizienz-Skala A bis G (statt A+ bis H)
- •Nationale Sanierungsfahrpläne: Durchschnittlicher Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands muss bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20–22 % sinken
- •Solarenergiepflicht auf öffentlichen und großen Nichtwohngebäuden bis 2027, auf Neubauten bis 2029
- •Auslaufen fossiler Heizungen: Keine Subventionen für fossile Heizkessel ab 2025, vollständiger Ausstieg bis 2040
Was heißt das für dich? Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden in den kommenden Jahren europaweit weiter steigen. Wer jetzt saniert, ist langfristig auf der sicheren Seite und profitiert von der aktuell besonders großzügigen Förderlandschaft.
Häufig gestellte Fragen zum Energieeffizienz-Schnellcheck
Der Energieeffizienz-Schnellcheck schätzt die Energieeffizienzklasse deiner Immobilie anhand weniger Gebäudemerkmale: Gebäudetyp, Baujahr, Heizungsart, Dämmzustand und Wohnfläche. Du brauchst dafür keinen Energieausweis. Die Berechnung basiert auf den Referenzdaten des IWU/TABULA-Gebäudetypologie-Projekts für den deutschen Wohngebäudebestand. Zusätzlich prüft der Check, ob GEG-Pflichten bestehen, zeigt konkrete Sanierungsempfehlungen mit Kosten und Fördermöglichkeiten und projiziert die CO₂-Kosten über die nächsten 10 Jahre.
Die Schätzung bietet eine grobe Orientierung mit einer Genauigkeit von ±1–2 Energieeffizienzklassen. Sie basiert auf deutschen Durchschnittswerten für die jeweiligen Gebäudetypen und Baualtersklassen. Individuelle Faktoren wie Nutzerverhalten, Gebäudegeometrie, Standort und durchgeführte Teilsanierungen können das tatsächliche Ergebnis beeinflussen. Für eine rechtlich verbindliche Bewertung brauchst du einen offiziellen Energieausweis von einem zertifizierten Energieberater.
Das hängt von deiner Heizungsanlage ab. Standard- und Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen nach GEG §72 ausgetauscht werden. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind von dieser Pflicht ausgenommen. Eigentümer, die ihr Gebäude seit vor dem 01.02.2002 selbst bewohnen, sind ebenfalls befreit. Die Austauschpflicht greift erst bei einem Eigentümerwechsel. Neue Heizungen müssen nach der jeweiligen Wärmeplan-Frist mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen (GEG §71).
Die 65-%-Erneuerbare-Pflicht gilt seit dem 01.01.2024 in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude greift sie nach Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung, spätestens am 30.06.2026 für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern und am 30.06.2028 für alle übrigen Kommunen. Bis dahin dürfen Gas- und Ölheizungen noch eingebaut werden, allerdings mit verpflichtender Energieberatung und dem Risiko steigender CO₂-Kosten.
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet typischerweise 25.000–40.000 € inklusive Einbau. Über das KfW-Programm 458 gibt es: 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 20 % Geschwindigkeitsbonus (bis 2028) = maximal 70 % Förderung auf förderfähige Kosten von 30.000 € = maximal 21.000 € Zuschuss. Bei einer Wärmepumpe für 30.000 € verbleibt so ein Eigenanteil von nur 9.000 €.
Die maximale Förderung beträgt 70 % von 30.000 € förderfähigen Kosten = 21.000 € über das KfW-Programm 458. Zusammensetzung: 30 % Grundförderung + 20 % Klimabonus + 20 % Geschwindigkeitsbonus. Alternativ zum Geschwindigkeitsbonus gibt es einen Einkommensbonus von 30 % für Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen unter 40.000 €. Einkommensbonus und Geschwindigkeitsbonus können nicht miteinander kombiniert werden, die Gesamtförderung ist auf maximal 70 % gedeckelt.
Bei einem Eigentümerwechsel müssen innerhalb von 2 Jahren (GEG §73) drei Maßnahmen umgesetzt werden: (1) Austausch von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind, (2) Dachdämmung auf einen U-Wert von maximal 0,24 W/(m²K) und (3) Dämmung freiliegender Heizungs- und Warmwasserleitungen. Die Frist beginnt mit dem Grundbucheintrag. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 €.
Der CO₂-Preis liegt 2025 bei 55 €/Tonne, 2026 in einem Korridor von 55–65 €. Ab 2028 startet das EU-Emissionshandelssystem ETS-2, das marktbasierte Preise bringt. Experten prognostizieren 100–160 €/Tonne bis 2030 und 200–300 € bis 2035. Für eine typische Ölheizung (2.000 Liter/Jahr) bedeutet das: von ca. 350 € CO₂-Kosten im Jahr 2025 auf ca. 764 € im Jahr 2030 und ca. 1.274 € im Jahr 2035.
Nein. Der Schnellcheck liefert eine grobe Schätzung und ist nicht rechtlich bindend. Ein offizieller Energieausweis kann nur von einem zertifizierten Energieberater ausgestellt werden. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ist ein Energieausweis nach GEG §80 gesetzlich vorgeschrieben. Der Schnellcheck eignet sich aber gut als erste Orientierung, zum Beispiel vor einem Immobilienkauf, um Sanierungskosten vorab einzuschätzen.
Eine energetische Sanierung kann den Immobilienwert deutlich steigern: Ein Sprung von Energieeffizienzklasse H auf B oder A kann den Wert um 10–20 % erhöhen. Umgekehrt verlieren Gebäude mit schlechter Energiebilanz zunehmend an Wert, da Käufer die zu erwartenden Sanierungskosten vom Kaufpreis abziehen. Zusätzliche Vorteile: niedrigere laufende Energiekosten, bessere Wohnqualität und Zukunftssicherheit gegenüber steigenden regulatorischen Anforderungen.
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