Sanierungskosten-Rechner: Was kostet die Sanierung?
Was kostet die Sanierung deiner Immobilie? Unser kostenloser Rechner schätzt die Kosten je Maßnahme als Spanne von und bis, von der Dachsanierung über neue Fenster bis zum Heizungstausch, dazu die Gesamtsumme, den Wert pro m² und einen ehrlichen Förderhinweis für 2026.
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Wähle mindestens eine Maßnahme und gib die Wohnfläche ein, um die Sanierungskosten zu schätzen.
Was kostet eine Sanierung? Überblick 2026
Eine umfassende Sanierung kostet 2026 grob 600 bis 1.600 Euro pro m² Wohnfläche. Bei einem stark sanierungsbedürftigen Altbau, der bis auf den Rohbau zurückgebaut wird, sind auch über 2.000 Euro pro m² möglich. Für ein Einfamilienhaus mit rund 140 m² entspricht das einer Spanne von etwa 85.000 bis 225.000 Euro, eine echte Kernsanierung kann darüber liegen.
Wichtig vorab: Dieser Rechner liefert Schätzwerte und Kostenspannen, keine Festpreise und keinen Kostenvoranschlag. Was die Kosten treibt, sind Baujahr, Zustand, Ausstattungsstandard, Region und natürlich der Umfang der Maßnahmen. Plane zusätzlich einen Puffer von 15 bis 20 Prozent für Unvorhergesehenes ein, gerade im Altbau zeigen sich versteckte Mängel oft erst, wenn die Baustelle offen ist.
So funktioniert der Sanierungskosten-Rechner
Du gibst Gebäudetyp, Baujahr, Wohnfläche, Zustand und Ausstattungsstandard ein und wählst die geplanten Maßnahmen. Bei der Heizung kommt das geplante Heizsystem dazu, bei Bad und Fenstern die Anzahl. Jede Maßnahme wird über einen Referenzwert berechnet, entweder pro m² Bauteilfläche (Dach, Fassade), pro m² Wohnfläche (Elektrik, Böden), pro Fenster oder als Pauschale je Heizsystem.
Zustand, Baujahr und Ausstattung wirken als Multiplikatoren auf die Spanne. Bei der Heizung wirkt der Ausstattungsstandard bewusst nicht, weil der Preis einer neuen Heizung kaum davon abhängt, wie hochwertig das Bad gefliest wird. Am Ende stehen eine Kostenspanne von und bis je Maßnahme, die Gesamtschätzung und der Wert pro m² Wohnfläche.
Kosten je Sanierungsmaßnahme im Detail
Die folgenden Richtwerte gelten für 2026 und schwanken je nach Region und Material stark. Es handelt sich um Marktspannen, die wir mit Stand 2026 pflegen. Die Tabelle darunter zeigt eine durchgerechnete Schätzung für ein Einfamilienhaus mit 140 m² Wohnfläche, Baujahr 1949 bis 1978, mittlerem Zustand und Standardausstattung mit allen Gewerken und einer Wärmepumpe.
Dach sanieren und dämmen
Richtwert rund 90 bis 280 Euro pro m² Dachfläche inklusive Neueindeckung und Dämmung. Eine Aufsparrendämmung mit Komplett-Neueindeckung liegt am oberen Rand. Die Dachfläche liegt je nach Hausform grob beim 0,45- bis 0,8-fachen der Wohnfläche. Die Dachdämmung ist über die BEG Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle) förderfähig.
Fassade dämmen (WDVS)
Richtwert rund 100 bis 250 Euro pro m² Fassadenfläche inklusive Gerüst und Putz. Die Fassadenfläche liegt grob beim 0,75- bis 1,2-fachen der Wohnfläche. Auch die Fassadendämmung ist über die BEG Einzelmaßnahmen förderfähig.
Fenster austauschen
Richtwert rund 800 bis 1.500 Euro pro Fenster mit Dreifachverglasung inklusive Montage und Entsorgung. Ein Einfamilienhaus hat grob 12 bis 18 Fenster. Der Rechner schätzt die Anzahl aus der Wohnfläche, du kannst sie aber manuell überschreiben. Der Fenstertausch ist über die BEG förderfähig.
Heizung erneuern
Die Pauschale hängt vom Heizsystem ab: Gas-Brennwert grob 9.000 bis 18.000 Euro, Ölheizung 11.000 bis 22.000 Euro, Wärmepumpe 22.000 bis 40.000 Euro, Biomasse 22.000 bis 38.000 Euro, Wärmenetzanschluss 8.000 bis 20.000 Euro und Hybrid 25.000 bis 45.000 Euro. Bei einer neuen Heizung gilt die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht nach § 71 GEG. Wichtig und ehrlich: Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) gibt es nur für klimafreundliche Systeme, also Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetzanschluss und Hybrid. Gas- und Ölheizungen sind nicht über die KfW förderfähig. Eine Wärmepumpe ist vor Förderung zwar teurer als ein fossiler Kessel, dafür aber stark förderfähig. Unser Energieeffizienz-Schnellcheck rechnet die Heizung als Wärmepumpe (25.000 bis 40.000 Euro), dieser Rechner deckt zusätzlich die fossilen Systeme ab.
Elektrik erneuern
Richtwert rund 60 bis 130 Euro pro m² Wohnfläche im Altbau, von Standard bis gehoben. Die Elektrik ist nicht über die BEG förderfähig, lässt sich als Handwerkerleistung aber anteilig über § 35a EStG absetzen.
Bad sanieren
Richtwert rund 8.000 bis 20.000 Euro pro Bad, je nach Größe und Ausstattung. Standardbäder liegen am unteren, gehobene Ausstattung mit hochwertigen Fliesen und Sanitärobjekten am oberen Rand. Die Anzahl der Bäder stellst du im Rechner ein.
Böden erneuern
Richtwert rund 40 bis 120 Euro pro m² Wohnfläche inklusive Material und Verlegung. Laminat ist günstiger, Parkett und Naturstein deutlich teurer.
| Maßnahme | Kostenspanne (Beispiel 140 m²) |
|---|---|
| Dach (90 bis 280 €/m² Dachfläche) | 11.100 € bis 34.500 € |
| Fassade (100 bis 250 €/m² Fassadenfläche) | 18.500 € bis 46.200 € |
| Fenster (800 bis 1.500 € je Fenster) | 10.600 € bis 19.800 € |
| Heizung (Wärmepumpe, Pauschale je System) | 24.200 € bis 44.000 € |
| Elektrik (60 bis 130 €/m² Wohnfläche) | 9.200 € bis 20.000 € |
| Bad (8.000 bis 20.000 € je Bad) | 8.800 € bis 22.000 € |
| Böden (40 bis 120 €/m² Wohnfläche) | 6.200 € bis 18.500 € |
| Gesamt | 88.600 € bis 205.000 € |
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus mit 140 m², Baujahr 1949 bis 1978, mittlerem Zustand, Standardausstattung und Wärmepumpe. Das entspricht etwa 633 € bis 1.464 € pro m². Reale Angebote können abweichen.
Welche Faktoren die Sanierungskosten beeinflussen
Baujahr: Ältere Gebäude bergen mehr Substanzrisiken, etwa Schadstoffe, Statikprobleme oder Auflagen aus dem Denkmalschutz. Deshalb steigt der Multiplikator mit dem Alter.
Zustand: Stark sanierungsbedürftig bedeutet mehr Rückbau und Entsorgung, also höhere Kosten als bei einem gepflegten Objekt.
Ausstattungsstandard: Einfach, Standard und gehoben verändern vor allem Bad, Böden und Fenster. Der Heizungspreis bleibt im Rechner bewusst unberührt, weil er kaum vom Ausbaustandard abhängt.
Region und Markt: Auslastung der Handwerksbetriebe, Materialpreise, Gerüst und Baustelleneinrichtung schlagen je nach Lage unterschiedlich zu Buche.
Sanierungspflicht 2026: Was Käufer und Erben beachten müssen
GEG-Nachrüstpflichten greifen besonders nach einem Eigentümerwechsel, also nach Kauf oder Erbschaft, mit einer Frist von zwei Jahren ab Eintragung im Grundbuch. Drei Pflichten sind dabei zentral.
§ 47 GEG: Die oberste Geschossdecke oder alternativ das Dach muss gedämmt werden und einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) erreichen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt das als Nachrüstpflicht nach einem Eigentümerwechsel.
§ 72 GEG: Konstanttemperatur-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht weiterbetrieben werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind davon ausgenommen.
§ 71 GEG: Beim Einbau einer neuen Heizung gilt die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht.
Wer ein Haus mit bis zu zwei Wohnungen seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, ist von Teilen der Nachrüstpflicht befreit. Beim Eigentümerwechsel kann die Pflicht aber greifen. Das ist keine Rechtsberatung: Kläre die GEG-Pflichten im Einzelfall mit einer Energieberatung oder Fachperson. Welche Pflichten dich konkret treffen und welche Energieklasse dein Gebäude hat, zeigt dir der Energieeffizienz-Schnellcheck.
Förderung für die Sanierung 2026
Gebäudehülle (BEG Einzelmaßnahmen, BAFA): Für Dach, Fassade, Fenster, oberste Geschossdecke und Keller gibt es ohne individuellen Sanierungsfahrplan 15 Prozent auf maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigen die Werte auf 20 Prozent und maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Der Rechner zeigt als Best-Case die iSFP-Variante und deckelt die Hülle-Summe vor der Förderung auf 60.000 Euro.
Heizung (KfW, Programm 458): Nur klimafreundliche Systeme (Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetzanschluss, Hybrid) sind förderfähig. Es gibt 30 Prozent Grundförderung, plus 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer (2026 voll, in den Folgejahren schrittweise sinkend), plus 5 Prozent Effizienzbonus, plus 30 Prozent Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro pro Jahr. In Summe ist die Förderung auf 70 Prozent gedeckelt, bei förderfähigen Kosten bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Ehrlich eingeordnet: Die 70 Prozent sind der Bestfall mit Einkommensbonus. Für einen typischen Haushalt ohne Einkommensbonus liegt die Heizungsförderung realistisch eher bei rund 50 Prozent. Genau deshalb zeigt der Rechner beide Werte. Gas- und Ölheizungen sind nicht über die KfW förderfähig, hier bleibt nur der anteilige Handwerkerbonus nach § 35a EStG.
Wichtig ist die Reihenfolge: Den Antrag stellst du vor der Auftragsvergabe, bestätigt über einen Energie-Effizienz-Experten. Der iSFP bringt den 5-Prozentpunkte-Bonus an der Hülle. Welche Programme zu deinem Vorhaben passen, prüfst du im Fördermittel-Finder, das Einsparpotenzial im Energieeffizienz-Schnellcheck.
Sanierungskosten steuerlich absetzen
Selbstgenutztes Eigentum (§ 35c EStG): Energetische Maßnahmen sind mit 20 Prozent über drei Jahre absetzbar (7, 7 und 6 Prozent), maximal 40.000 Euro pro Objekt. Voraussetzung sind ein Gebäude älter als 10 Jahre, eine Fachunternehmerbescheinigung und Maßnahmen bis zum 31.12.2029. Mit BEG oder KfW für dieselbe Maßnahme ist das nicht kombinierbar.
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG): 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Abgesetzt wird nur der Lohnanteil, nicht das Material.
Vermietete Objekte: Erhaltungsaufwand ist sofort oder verteilt auf zwei bis fünf Jahre absetzbar, Herstellungskosten laufen über die AfA. Beachte die anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf, die netto (ohne Umsatzsteuer) 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen, werden zu Herstellungskosten und sind nur über die AfA absetzbar. Das ist keine Steuerberatung, zieh im Einzelfall eine Fachperson hinzu.
Sanierung finanzieren und Wert steigern
Reicht das Eigenkapital nicht, finanzierst du die Sanierung über einen Sanierungskredit oder ein Modernisierungsdarlehen. Rate und Restschuld planst du mit dem Tilgungsrechner. Eigenkapital, Förderung und Kredit greifen dabei ineinander: Je mehr Förderung du mitnimmst, desto kleiner fällt der Kreditbedarf aus.
Eine energetische Sanierung steigert in der Regel auch den Wert der Immobilie. Wie viel, ordnest du am besten über eine Immobilienbewertung ein, die den Zustand und die Modernisierung berücksichtigt.
Grenzen der Schätzung
Der Rechner ersetzt kein Aufmaß, keinen Kostenvoranschlag und keine Fachplanung. Reale Angebote können deutlich abweichen, deshalb gilt: mindestens zwei bis drei Angebote von Fachbetrieben einholen.
Versteckte Mängel wie Feuchte, Schadstoffe oder Statikprobleme können die Kosten sprengen. Sie zeigen sich oft erst, wenn die Baustelle geöffnet ist. Ein Puffer von 15 bis 20 Prozent ist deshalb kein Luxus, sondern Pflicht.
Häufige Fragen zu den Sanierungskosten
Eine umfassende Sanierung kostet 2026 grob 600 bis 1.600 Euro pro m² Wohnfläche, bei einer Kernsanierung im stark sanierungsbedürftigen Altbau auch deutlich mehr. Das sind Schätzwerte: Baujahr, Zustand, Ausstattung und Region bestimmen, wo in der Spanne du landest. Der Rechner bildet die Summe aus den einzeln gewählten Maßnahmen und zeigt dir den Wert pro m² für deinen Fall.
Für ein Einfamilienhaus mit rund 140 m² liegt eine umfassende Sanierung grob bei 85.000 bis 225.000 Euro, also etwa 600 bis 1.600 Euro pro m². Eine echte Kernsanierung bis auf den Rohbau im stark sanierungsbedürftigen Altbau kann darüber liegen. Die Summe hängt stark vom Umfang der Maßnahmen ab. Der Rechner addiert die einzelnen Gewerke, sodass du siehst, welche Maßnahme wie viel beiträgt.
Das Ergebnis ist eine grobe Orientierung auf Basis veröffentlichter Richtwerte für 2026, kein Festpreis und kein Kostenvoranschlag. Reale Angebote hängen von Aufmaß, Material, Statik und Region ab. Hol dir mindestens zwei bis drei Angebote von Fachbetrieben und plane einen Puffer von 15 bis 20 Prozent ein, gerade im Altbau.
Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, oberste Geschossdecke, Keller) sind über die BEG Einzelmaßnahmen förderfähig: ohne individuellen Sanierungsfahrplan 15 Prozent auf maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP 20 Prozent auf maximal 60.000 Euro. Der Heizungstausch zu einem klimafreundlichen System (Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetzanschluss, Hybrid) läuft über die KfW (Programm 458) mit bis zu 70 Prozent. Gas- und Ölheizungen sind dort nicht förderfähig. Wichtig: Den Antrag immer vor der Auftragsvergabe stellen.
Für die Gebäudehülle ohne iSFP 15 Prozent auf maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP 20 Prozent auf maximal 60.000 Euro. Für den Heizungstausch zu einem klimafreundlichen System bis zu 70 Prozent, bei förderfähigen Kosten bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Die 70 Prozent setzen den Einkommensbonus voraus (Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro). Ohne diesen liegt der Satz realistisch eher bei rund 50 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt 2026 voll bei 20 Prozent und sinkt erst ab 2029 schrittweise. Prüfe die aktuellen Konditionen bei BAFA und KfW.
Bei selbstgenutztem Eigentum sind energetische Maßnahmen nach § 35c EStG mit 20 Prozent über drei Jahre absetzbar (7, 7 und 6 Prozent), maximal 40.000 Euro pro Objekt, sofern das Gebäude älter als 10 Jahre ist und eine Fachunternehmerbescheinigung vorliegt. Alternativ greift § 35a EStG für Handwerkerleistungen mit 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Steuerbonus und staatliche Förderung für dieselbe Maßnahme schließen sich aus. Bei Vermietung gelten andere Regeln (Erhaltungsaufwand, AfA, anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Das ist keine Steuerberatung.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern greifen nach einem Eigentümerwechsel GEG-Nachrüstpflichten mit einer Frist von zwei Jahren ab Eintragung im Grundbuch: die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen (§ 47 GEG) und alte Konstanttemperatur-Heizkessel über 30 Jahre außer Betrieb nehmen (§ 72 GEG). Eine neue Heizung muss zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen (§ 71 GEG). Für langjährige Selbstnutzer gibt es Ausnahmen. Das ist keine Rechtsberatung: Kläre den Einzelfall mit einer Energieberatung. Der Energieeffizienz-Schnellcheck zeigt dir, welche Pflichten dich treffen.
Der Richtwert liegt bei rund 90 bis 280 Euro pro m² Dachfläche inklusive Neueindeckung und Dämmung. Eine Aufsparrendämmung mit Komplett-Neueindeckung liegt am oberen Rand. Die Dachfläche entspricht je nach Hausform grob dem 0,45- bis 0,8-fachen der Wohnfläche. Die Dachdämmung ist über die BEG förderfähig.
Eine komplette Badsanierung kostet je nach Größe und Ausstattung grob 8.000 bis 20.000 Euro pro Bad. Standardbäder liegen am unteren Rand, eine gehobene Ausstattung mit hochwertigen Fliesen und Sanitärobjekten am oberen. Mehrere Bäder summieren sich entsprechend, im Rechner stellst du die Anzahl ein.
Dafür sprechen niedrigere Heizkosten, der steigende CO2-Preis, eine bessere Energieklasse und ein höherer Immobilienwert, dazu Förderung und Steuerbonus. Ehrlich bleibt aber: Die Anfangsinvestition ist hoch und die Amortisation dauert. Das Einsparpotenzial und deine Energieklasse zeigt der Energieeffizienz-Schnellcheck, die Wertsteigerung ordnest du über eine Immobilienbewertung ein.
Mindestens 15 bis 20 Prozent auf die kalkulierte Summe, vor allem im Altbau. Versteckte Mängel wie Feuchte, Schadstoffe oder Statikprobleme zeigen sich oft erst, wenn die Baustelle geöffnet ist. Ein solcher Puffer bewahrt dich davor, dass das Projekt finanziell aus dem Ruder läuft.
Für den vollen Fördersatz an der Gebäudehülle ist ein Energie-Effizienz-Experte nötig, der den Antrag bestätigt. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt zusätzlich 5 Prozentpunkte Bonus und hebt die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden, nicht erst nach Baubeginn.
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