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Nach BundeslandKaufen & Finanzieren

Maklerprovisions-Rechner: Maklerkosten nach Bundesland berechnen

Was kostet der Makler beim Immobilienkauf? Unser kostenloser Rechner ermittelt die Maklerprovision für dein Bundesland inklusive 19 % MwSt und zeigt, wie sich die Courtage seit dem Bestellerprinzip zwischen Käufer und Verkäufer aufteilt. Mit Käufer- und Verkäuferanteil auf einen Blick.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Ortsüblicher Satz inkl. 19 % MwSt, in der Regel je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen.

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Maklerprovision berechnen: Was die Maklercourtage kostet

Die Maklerprovision, auch Maklercourtage genannt, ist die Vergütung, die ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Wer die Maklerkosten beim Hauskauf realistisch einschätzen will, sollte sie früh in die Kalkulation einbeziehen, denn sie zählen zu den größten Posten der Kaufnebenkosten. Mit diesem Rechner kannst du die Maklerprovision nach Bundesland in wenigen Sekunden ermitteln, inkl. der bereits enthaltenen 19 % Mehrwertsteuer.

Die Höhe der Courtage richtet sich nach dem Kaufpreis und nach den ortsüblichen Sätzen im jeweiligen Bundesland. In den meisten Ländern liegt der Käuferanteil bei 3,57 % inkl. MwSt, in einzelnen Regionen ist er niedriger. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € entspricht das einem Käuferanteil von rund 14.280 €.

Anders als die Notar- und Grundbuchkosten, die gesetzlich fixiert sind, ist die Maklerprovision frei verhandelbar. Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Satz, lediglich eine seit Ende 2020 geltende Regel zur Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer.

Bestellerprinzip und Teilung der Courtage seit 23.12.2020

Seit dem 23. Dezember 2020 gelten für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher bundesweit einheitliche Regeln zur Verteilung der Maklerprovision. Die gesetzliche Grundlage bilden die § 656c und § 656d BGB. Ziel war es, private Käufer zu entlasten, die früher in vielen Regionen die gesamte Provision allein tragen mussten.

Das sogenannte Bestellerprinzip beim Kauf bedeutet vereinfacht: Wer den Makler beauftragt, muss sich an dessen Kosten beteiligen. Wird der Makler für beide Seiten tätig (Doppeltätigkeit), gilt der Teilungsgrundsatz: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision zu gleichen Teilen. Beauftragt nur eine Partei den Makler, darf sie höchstens die Hälfte der Provision auf die andere Partei abwälzen, und auch das erst, nachdem sie ihren eigenen Anteil nachweislich gezahlt hat.

Im Ergebnis trägt der Käufer eines selbstgenutzten Hauses oder einer Eigentumswohnung höchstens 50 % der Gesamtprovision. Dieser Rechner bildet diese hälftige Teilung ab und weist den Käufer- und den Verkäuferanteil getrennt aus. Zu beachten ist, dass die Regelung nur für Verbraucher beim Kauf von Wohnimmobilien gilt. Für Gewerbeobjekte, Mehrfamilienhäuser oder den Verkauf zwischen Unternehmern greifen die Vorschriften nicht.

Maklerprovision nach Bundesland

Die ortsüblichen Sätze unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die folgende Tabelle zeigt den Käuferanteil für alle 16 Bundesländer in Prozent und in Euro bei einem Beispielkaufpreis von 400.000 €. Alle Werte enthalten bereits 19 % Mehrwertsteuer.

BundeslandKäufer %Käuferanteil bei 400.000 €
Baden-Württemberg3,57 %14.280,00 €
Bayern3,57 %14.280,00 €
Berlin3,57 %14.280,00 €
Brandenburg3,57 %14.280,00 €
Bremen2,98 %11.920,00 €
Hamburg3,13 %12.520,00 €
Hessen3,57 %14.280,00 €
Mecklenburg-Vorpommern2,98 %11.920,00 €
Niedersachsen3,57 %14.280,00 €
Nordrhein-Westfalen3,57 %14.280,00 €
Rheinland-Pfalz3,57 %14.280,00 €
Saarland3,57 %14.280,00 €
Sachsen3,57 %14.280,00 €
Sachsen-Anhalt3,57 %14.280,00 €
Schleswig-Holstein3,57 %14.280,00 €
Thüringen3,57 %14.280,00 €

In den meisten Bundesländern liegt der Käuferanteil bei 3,57 %, in einzelnen Regionen ist er niedriger. Die Werte sind ortsübliche Richtwerte und können im Einzelfall abweichen.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Damit überhaupt ein Provisionsanspruch entsteht, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss ein wirksamer Maklervertrag vorliegen. Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher schreibt das Gesetz seit Ende 2020 die Textform vor, ein mündlicher Vertrag genügt also nicht. Textform bedeutet, dass eine E-Mail oder ein unterschriebenes Dokument ausreicht.

Zweitens muss der Makler tatsächlich eine Leistung erbracht haben, etwa den Nachweis der Immobilie oder die Vermittlung des Kontakts. Drittens muss diese Tätigkeit zum erfolgreichen Vertragsabschluss führen, also zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Erst dann wird die Provision fällig, und der Makler stellt seine Rechnung üblicherweise nach dem Notartermin. Plane den Betrag fest in dein Eigenkapital ein, denn finanzieren lässt sich die Provision meist nicht mit.

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Ja. Anders als die Notarkosten ist die Maklerprovision nicht gesetzlich festgelegt. Die in der Praxis üblichen Sätze haben sich am Markt eingespielt, sind aber kein verbindlicher Tarif. Es lohnt sich also durchaus, über die Höhe der Courtage zu sprechen, bevor man den Maklervertrag in Textform abschließt.

Verhandlungsspielraum besteht vor allem bei hochpreisigen Objekten, bei einem schnellen und unkomplizierten Verkauf oder wenn mehrere Makler um den Auftrag konkurrieren. Eine Grenze setzt allerdings das Gesetz: Eine Vereinbarung, die das Teilungsprinzip umgeht und dem Käufer mehr als die Hälfte der Provision aufbürdet, ist beim Kauf von Wohnimmobilien durch Verbraucher unwirksam. Eine zu Unrecht gezahlte Provision kann der Käufer dann zurückfordern.

Maklerkosten steuerlich behandeln

Ob sich die Maklerprovision steuerlich auswirkt, hängt davon ab, wie die Immobilie genutzt wird. Bei einer selbstgenutzten Immobilie sind die Maklerkosten nicht absetzbar. Sie gehören zu den privaten Anschaffungsnebenkosten und lassen sich weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben geltend machen.

Bei einer vermieteten Immobilie zählt die Maklerprovision des Käufers zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöht die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Sie wird also gemeinsam mit dem Gebäudewert über die AfA abgeschrieben, beim klassischen Bestandsbau über 50 Jahre. Auf der Verkäuferseite kann die gezahlte Provision unter Umständen als Werbungskosten oder als Veräußerungskosten berücksichtigt werden, etwa wenn der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt und steuerpflichtig ist. Für die konkrete Beurteilung im Einzelfall solltest du steuerlichen Rat einholen.

Maklerprovision im Kontext der Kaufnebenkosten

Die Maklerprovision ist nur einer von mehreren Posten, die beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Damit du den Gesamtaufwand realistisch planst, lohnt sich der Blick auf alle Nebenkosten:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 bis 6,5 % je nach Bundesland, der größte Einzelposten
  • Maklerprovision: meist 3,57 % Käuferanteil inkl. MwSt, oft verhandelbar oder bei Privatverkäufen vermeidbar
  • Notar und Grundbuch: rund 1,5 bis 2,0 %, gesetzlich festgelegt

In Summe liegen die Kaufnebenkosten je nach Bundesland und Maklerbeteiligung bei rund 8,5 bis 15 % des Kaufpreises. Für die länderspezifische Steuer nutzt du den Grunderwerbsteuer-Rechner, für die vollständige Übersicht aller Posten den Kaufnebenkosten-Rechner.

Häufige Fragen zur Maklerprovision

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hauskauf?

Die Maklerprovision beim Hauskauf liegt in den meisten Bundesländern bei 3,57 % des Kaufpreises inkl. 19 % MwSt für den Käuferanteil. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das rund 14.280 € für den Käufer. Die Gesamtcourtage beträgt dann 7,14 %, also etwa 28.560 €, die sich Käufer und Verkäufer üblicherweise je zur Hälfte teilen. In einzelnen Regionen fallen die Sätze niedriger aus.

Wer zahlt den Makler beim Immobilienkauf?

Seit dem 23.12.2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher meist zu gleichen Teilen. Der Käufer trägt dabei höchstens 50 % der Gesamtprovision. Beauftragt nur eine Partei den Makler, darf sie maximal die Hälfte auf die andere abwälzen und auch das erst, nachdem sie ihren eigenen Anteil gezahlt hat.

Was ist das Bestellerprinzip beim Kauf?

Das Bestellerprinzip beim Kauf besagt vereinfacht, dass derjenige, der den Makler beauftragt, sich an dessen Kosten beteiligen muss. Geregelt ist das in den § 656c und § 656d BGB. Bei der häufigen Doppeltätigkeit, bei der der Makler für Käufer und Verkäufer tätig wird, gilt der Teilungsgrundsatz: Die Provision wird zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Regelung schützt Verbraucher beim Kauf von Wohnimmobilien.

Ist die Maklerprovision im ganzen Bundesgebiet gleich?

Nein. Die ortsüblichen Sätze unterscheiden sich je Bundesland. In den meisten Ländern liegt der Käuferanteil bei 3,57 % inkl. MwSt, in einzelnen Regionen ist er niedriger, etwa bei rund 2,98 % oder 3,13 % Käuferanteil. Der Rechner verwendet die für dein gewähltes Bundesland hinterlegten ortsüblichen Werte.

Kann man die Maklerprovision verhandeln?

Ja. Anders als die gesetzlich fixierten Notarkosten ist die Maklerprovision frei verhandelbar. Die marktüblichen Sätze sind kein verbindlicher Tarif. Verhandlungsspielraum besteht vor allem bei hochpreisigen Objekten oder einem schnellen Verkauf. Eine Vereinbarung, die dem Verbraucher beim Kauf einer Wohnimmobilie mehr als 50 % der Provision aufbürdet, ist allerdings unwirksam.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Provision wird fällig, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: ein wirksamer Maklervertrag in Textform, eine erbrachte Maklerleistung wie Nachweis oder Vermittlung und ein erfolgreicher Vertragsabschluss, also die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Erst nach der Beurkundung stellt der Makler seine Rechnung. Plane den Betrag fest in dein Eigenkapital ein, da er meist nicht mitfinanziert wird.

Ist in der Maklerprovision die Mehrwertsteuer enthalten?

Ja. Die üblichen Provisionssätze von zum Beispiel 3,57 % Käuferanteil enthalten bereits die 19 % Mehrwertsteuer. Der Nettoanteil von 3,57 % beträgt also 3,00 %, die MwSt 0,57 %. Bei einem Käuferanteil von 14.280 € entfallen rund 12.000 € auf die Nettoprovision und 2.280 € auf die Mehrwertsteuer.

Kann ich Maklerkosten von der Steuer absetzen?

Bei einer selbstgenutzten Immobilie sind die Maklerkosten nicht absetzbar, sie gehören zu den privaten Anschaffungsnebenkosten. Bei einer vermieteten Immobilie erhöht die Käuferprovision die Anschaffungsnebenkosten und wird über die AfA abgeschrieben, beim Bestandsbau über 50 Jahre. Auf der Verkäuferseite kann die Provision unter Umständen als Werbungskosten oder Veräußerungskosten berücksichtigt werden.

Was passiert mit der Provision, wenn der Kauf platzt?

Kommt es nicht zum notariell beurkundeten Kaufvertrag, entsteht normalerweise kein Provisionsanspruch. Die Maklerprovision ist erfolgsabhängig: Sie wird nur bei einem erfolgreichen Vertragsabschluss fällig. Springt der Kauf vor der Beurkundung ab, muss der Käufer die Courtage also nicht zahlen, sofern nichts Abweichendes wirksam vereinbart wurde.

Gibt es eine gesetzliche Obergrenze für die Maklerprovision?

Eine feste gesetzliche Obergrenze für die Höhe der Provision gibt es nicht. Begrenzt ist beim Kauf von Wohnimmobilien durch Verbraucher aber die Verteilung: Der Käufer darf höchstens 50 % der vereinbarten Gesamtprovision tragen. Die absolute Höhe der Courtage ergibt sich aus dem Kaufpreis und dem vereinbarten Satz und ist verhandelbar.