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Aktiv-Passiv-MethodeKaufen & Finanzieren

Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner: VFE bei vorzeitiger Ablösung berechnen

Willst du dein Darlehen vor dem Ende der Zinsbindung ablösen, etwa beim Verkauf, bei einer Umschuldung oder einem Erbfall? Dann verlangt die Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Unser kostenloser Rechner schätzt die Höhe nach der von der Rechtsprechung anerkannten Aktiv-Passiv-Methode und prüft, ob nach § 489 BGB überhaupt etwas zu zahlen ist.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Restschuld noch unklar? Mit dem Tilgungsrechner die genaue Restschuld zum Ablösetermin ermitteln.

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Gib Restschuld, Restlaufzeit, Sollzins und Wiederanlagezins ein, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu schätzen.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung, oft kurz VFE genannt, ist das Entgelt, das eine Bank für den entgangenen Zinsgewinn verlangt, wenn du ein Darlehen während der laufenden Zinsbindung außerplanmäßig zurückzahlst. Typische Auslöser sind der Verkauf der Immobilie, eine Scheidung, der Wechsel des Finanzierungspartners (Umschuldung), ein Erbfall oder ein Umzug.

Wichtig ist die Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen. Vorfälligkeitszinsen meinen denselben Anspruch, nur etwas älter formuliert. Die Nichtabnahmeentschädigung fällt dagegen an, wenn du ein zugesagtes Darlehen gar nicht erst abrufst. In allen Fällen geht es um den Schaden, der der Bank durch deine Abweichung vom Vertrag entsteht.

Die Rechtsgrundlage in zwei Sätzen: Bei grundpfandrechtlich gesicherten Immobiliardarlehen darf die Bank eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 490 Abs. 2 BGB, ergänzend § 500 Abs. 2 BGB). Die Höhe folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Aktiv-Passiv-Methode. Beachte: Dieser Rechner liefert eine Schätzung. Die exakte Summe berechnet die Bank, und das muss sie auf Anfrage kostenlos tun.

Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an und wann nicht?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig, wenn du ein Darlehen mit gebundenem Sollzins innerhalb der Zinsbindung vorzeitig zurückzahlst, etwa beim Verkauf, bei einer Umschuldung oder wenn die Erben das Darlehen ablösen. Es gibt aber mehrere Konstellationen, in denen die Bank nichts verlangen darf.

Der wichtigste Fall ist das Sonderkündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung kannst du jedes Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten kostenfrei kündigen, unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung. Faktisch bist du also nach rund zehneinhalb Jahren frei. Variabel verzinste Darlehen kannst du sogar jederzeit mit drei Monaten Frist kündigen (§ 489 Abs. 2 BGB).

Keine Entschädigung fällt außerdem an, wenn der Vertrag fehlerhafte, fehlende oder intransparente Pflichtangaben zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Entschädigung enthält (§ 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Bundesgerichtshof hat 2025 eine verbreitete Klausel gekippt, weil die Aktiv-Passiv-Differenzrechnung nicht verständlich umrissen war (BGH XI ZR 22/24 vom 20. Mai 2025). In solchen Fällen ist eine Rückforderung möglich. Auch die Ablösung aus einer vertraglich verlangten Restschuldversicherung ist ausgenommen (§ 502 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Ein eigener Sonderfall ist der Wiederanlagezins über dem Sollzins. Liegt die aktuelle Pfandbriefrendite auf oder über deinem Vertragszins, hat die Bank keinen Zinsschaden, und die Entschädigung sinkt auf null. Der Bundesgerichtshof hat 2024 bestätigt, dass die Methode auch im negativen Zinsumfeld gilt (BGH XI ZR 159/23 vom 12. März 2024).

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet? Die Aktiv-Passiv-Methode

Die Grundidee ist einfach: Die Bank stellt sich so, als hätte sie dein Geld bis zum Ende der Zinsbindung weiter zum vereinbarten Sollzins erhalten. Bei der Aktiv-Passiv-Methode bildet sie den Barwert aller entgangenen Zahlungsströme deines Darlehens und zinst diese mit der laufzeitkongruenten Hypothekenpfandbrief-Rendite (dem Wiederanlagezins) ab. Davon zieht sie die heute zurückgezahlte Restschuld ab. Die Differenz ist der barwertige Zinsschaden.

Von diesem Bruttoschaden werden zwei Posten abgezogen: die ersparten Risikokosten, weil das Ausfallrisiko der Bank entfällt, und die ersparten Verwaltungskosten. Außerdem muss die Bank so rechnen, als hättest du alle vereinbarten Sondertilgungsrechte voll ausgeschöpft. Das senkt die Restschuld in der Projektion und damit die Entschädigung. Bearbeitungsentgelte werden bei der Entschädigung regelmäßig nicht zusätzlich anerkannt. Unser Rechner weist ein solches Entgelt deshalb getrennt aus und rechnet es nicht in die Entschädigung ein.

Vereinfacht zeigt der Rechner die Brücke: Zinsschaden brutto, minus ersparte Risikokosten, minus ersparte Verwaltungskosten, ergibt die Vorfälligkeitsentschädigung. Man unterscheidet dabei den Zinsmargenschaden, also die entgangene Marge der Bank, vom Zinsverschlechterungsschaden, also dem Nachteil aus dem gesunkenen Marktzins. Beide stecken im Barwertvergleich.

Grundlegend für diese Methode sind die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 1997 (XI ZR 267/96 und XI ZR 197/96). Klargestellt wurde zudem, dass mit tatsächlich gehandelten Pfandbriefrenditen abgezinst wird und nicht mit reinen Indexwerten (BGH XI ZR 285/03 vom 30. November 2004).

Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung in der Praxis?

Als grobe Faustregel liegt die Entschädigung bei Baufinanzierungen oft bei etwa 5 bis 10 Prozent der Restschuld. In Phasen mit großem Zinsabstand kann sie auch deutlich höher ausfallen. Verstehe diese Spanne nur als Orientierung, nicht als feste Regel. Die drei Haupttreiber sind die Restlaufzeit der Zinsbindung, der Abstand zwischen Sollzins und aktuellem Wiederanlagezins sowie die Höhe der Restschuld.

Die folgende Tabelle ist mit demselben Rechner berechnet und zeigt typische Szenarien. Die Monatsrate wird dabei aus Sollzins und einem anfänglichen Tilgungssatz von 2 Prozent hergeleitet.

RestschuldSollzinsWiederanlageVFE (Schätzung)% Restschuld
150.000 €4 %2,5 %9.622 €6,4 %
200.000 €4 %2,5 %12.829 €6,4 %
300.000 €3,5 %2,5 %10.292 €3,4 %
250.000 €4,5 %2 %36.832 €14,7 %

Schätzwerte nach der Aktiv-Passiv-Methode bei einer Restlaufzeit von 48 bis 84 Monaten. Die tatsächliche Höhe hängt von den Pfandbriefrenditen am Ablösetag ab.

Wie stark der Zinsabstand wirkt, zeigt der Rechner mit einer Sensitivität: Steigt oder fällt der Wiederanlagezins um 0,5 oder 1,0 Prozentpunkte, ändert sich die Entschädigung spürbar. Ein kleiner Unterschied beim Wiederanlagezins kann über mehrere tausend Euro entscheiden.

Eine wichtige Klarstellung zur viel zitierten 1-Prozent-Grenze: Der Deckel von 1 Prozent, bei unter einem Jahr Restlaufzeit 0,5 Prozent, nach § 502 Abs. 3 BGB gilt nach dem Wortlaut der Norm ausdrücklich nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen wie Ratenkredite. Für grundpfandrechtlich gesicherte Immobiliardarlehen gibt es keine solche prozentuale Obergrenze.

Vorfälligkeitsentschädigung umgehen oder reduzieren: legale Wege

Der sauberste Weg ist, das 10-Jahres-Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB auszureizen. Rechne den Termin genau ab der Vollauszahlung: zehn Jahre plus sechs Monate Frist. Wer vereinbarte Sondertilgungen vorab nutzt, senkt zudem die Restschuld und damit die Bemessungsgrundlage.

Beim Verkauf gibt es weitere Optionen. Übernimmt der Käufer das Darlehen (Schuldnerwechsel) und stimmt die Bank zu, entfällt die vorzeitige Ablösung ganz. Beim Objekt- oder Pfandtausch wechselt die Sicherheit auf eine neue Immobilie, während das Darlehen unverändert weiterläuft. Beide Wege setzen die Mitwirkung der Bank voraus.

Lass außerdem die Berechnung der Bank prüfen. Sie ist häufig fehlerhaft, weil Sondertilgungsrechte oder ein Ratenwechsel nicht berücksichtigt wurden. Dann ist eine Rückforderung möglich. Sind die Pflichtangaben zur Berechnung im Vertrag unzureichend, kann der Anspruch sogar ganz entfallen (§ 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB, BGH XI ZR 22/24 von 2025).

Zum klassischen Widerrufsrecht ein realistischer Hinweis: Das früher zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht betraf vor allem Verträge zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 mit fehlerhafter Belehrung. Für Verträge ab dem 21. März 2016 erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach rund einem Jahr und 14 Tagen. Für neuere Darlehen ist dieser Weg also meist verschlossen, weshalb § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB heute der wichtigere Ansatz ist. Das hier ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel hole spezialisierte Beratung ein.

Lohnt sich die vorzeitige Ablösung oder ein Wechsel trotzdem?

Die Entscheidungslogik ist überschaubar: Stelle die Vorfälligkeitsentschädigung plus etwaige Wechselkosten der Zinsersparnis aus einer günstigeren Anschlussfinanzierung gegenüber. Bei einem großen Zinsvorteil und einer langen Restlaufzeit kann sich eine Umschuldung trotz Entschädigung rechnen. Ob die neue Rate tragbar ist, prüfst du mit dem Budgetrechner, und ob ein Wechsel zur Anschlussfinanzierung unterm Strich günstiger ist, rechnest du dort durch.

Wer die Entschädigung ganz vermeiden will, schaut sich das Forward-Darlehen an. Es löst dein laufendes Darlehen nicht vorzeitig ab, sondern sichert dir heute den Zins für später. Die eigentliche Ablösung erfolgt planmäßig zum Zinsbindungsende, weshalb keine Entschädigung anfällt. Die Restschuld zu diesem Termin ermittelst du am genauesten mit dem Tilgungsrechner.

Verkaufst du, um abzulösen, denke an die Folgekosten. Beim Erwerb eines neuen Objekts fallen erneut Kaufnebenkosten an. Steuerlich kann die Entschädigung bei einer vermieteten Immobilie als Veräußerungskosten den steuerpflichtigen Gewinn nach § 23 EStG mindern (BFH IX R 42/13). Das prüfst du mit dem Spekulationssteuer-Rechner. Ob sich Halten oder Verkaufen über die Haltedauer lohnt, beleuchtet der Mieten-oder-Kaufen-Rechner.

So nutzt du den Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner

Die wichtigsten Werte findest du in deinem Darlehensvertrag und in der letzten Jahresübersicht: die aktuelle Restschuld, den gebundenen Sollzins, das Ende der Zinsbindung und dein Sondertilgungsrecht. Ist die Restschuld zum geplanten Ablösetermin noch unklar, ermittelst du sie mit dem Tilgungsrechner.

Den aktuellen Wiederanlagezins, also die laufzeitkongruente Pfandbriefrendite, veröffentlicht die Deutsche Bundesbank in ihrer Kapitalmarktstatistik. Maßgeblich ist die Rendite für die Laufzeit, die deiner Restlaufzeit entspricht. Liegst du nahe an den zehn Jahren seit Vollauszahlung, trage die Monate seit Vollauszahlung in die erweiterten Optionen ein. So bildet der Rechner das Sonderkündigungsrecht präzise ab.

Denke daran: Der Rechner liefert nur eine Schätzung. Die Bank muss dir eine kostenlose, verbindliche Berechnung geben. Exportiere dein Ergebnis als PDF und vergleiche es mit der Bankberechnung. So erkennst du schnell, ob die Bank deine Sondertilgungsrechte berücksichtigt hat.

Häufige Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung

Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung ungefähr?

Bei Baufinanzierungen liegt sie meist bei etwa 5 bis 10 Prozent der Restschuld, in Phasen mit großem Abstand zwischen Sollzins und Wiederanlagezins auch darüber. Entscheidend sind die Restlaufzeit der Zinsbindung, der Zinsabstand und die Restschuld. Verstehe die Spanne nur als grobe Orientierung. Der Rechner liefert eine Schätzung, die verbindliche Zahl nennt dir die Bank kostenlos.

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Nach der von der BGH-Rechtsprechung anerkannten Aktiv-Passiv-Methode. Die Bank rechnet aus, welche Zinsen ihr bis zum Ende der Zinsbindung entgehen, legt das zurückgezahlte Geld fiktiv in laufzeitgleiche Hypothekenpfandbriefe an und zinst die Differenz auf den Ablösezeitpunkt ab. Davon werden ersparte Risiko- und Verwaltungskosten sowie nicht genutzte Sondertilgungsrechte abgezogen. Grundlegend hierfür sind die BGH-Urteile vom 1. Juli 1997 (XI ZR 267/96 und XI ZR 197/96).

Wann muss ich keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Unter anderem dann, wenn seit der Vollauszahlung mehr als 10 Jahre vergangen sind (§ 489 BGB, mit 6 Monaten Kündigungsfrist), bei variabel verzinsten Darlehen, wenn der Wiederanlagezins über deinem Sollzins liegt, oder wenn der Vertrag fehlerhafte oder intransparente Pflichtangaben zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Entschädigung enthält (§ 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Gilt die 10-Jahres-Regel nach § 489 BGB auch bei 15 Jahren Zinsbindung?

Ja. Unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung darfst du jedes Darlehen 10 Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit 6 Monaten Frist kostenfrei kündigen. Maßgeblich ist der Tag der Vollauszahlung, nicht der Vertragsabschluss. Ab diesem Zeitpunkt, also nach 10 Jahren plus 6 Monaten Frist, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr an.

Gilt die 1-Prozent-Grenze auch für meine Baufinanzierung?

Nein. Die Deckelung auf 1 Prozent, bei unter einem Jahr Restlaufzeit auf 0,5 Prozent, nach § 502 Abs. 3 BGB gilt nach dem Wortlaut der Norm ausdrücklich nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen wie Ratenkredite. Für grundpfandrechtlich gesicherte Immobiliardarlehen gibt es keine solche prozentuale Obergrenze. Dort kann die nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnete Summe höher ausfallen.

Wie kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung senken oder vermeiden?

Mögliche Wege: das 10-Jahres-Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB abwarten, vereinbarte Sondertilgungen vorab nutzen, das Darlehen vom Käufer übernehmen lassen oder die Sicherheit auf eine neue Immobilie übertragen (Objekttausch). Lass außerdem die Bankberechnung und die Klausel prüfen: nicht berücksichtigte Sondertilgungsrechte führen häufig zu überhöhten Forderungen, und bei unzureichenden Pflichtangaben zur Berechnung kann der Anspruch nach § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB ganz entfallen (BGH XI ZR 22/24 vom 20. Mai 2025).

Was ist der Wiederanlagezins und wo finde ich ihn?

Der Wiederanlagezins ist die Rendite, zu der die Bank das vorzeitig zurückgezahlte Geld am Kapitalmarkt sicher wieder anlegen könnte. Die BGH-Rechtsprechung verlangt laufzeitkongruente Hypothekenpfandbrief-Renditen. Diese veröffentlicht die Deutsche Bundesbank in ihrer Kapitalmarktstatistik (Zinsstruktur für Pfandbriefe). Je niedriger dieser Zins gegenüber deinem Sollzins ist, desto höher fällt die Entschädigung aus.

Ist die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzbar?

Das hängt von der Situation ab. Bei selbst genutzten Immobilien in der Regel nicht. Verkaufst du eine vermietete Immobilie und löst dabei das Darlehen ab, ist die Vorfälligkeitsentschädigung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (IX R 42/13) keine Werbungskosten, sondern zählt zu den Veräußerungskosten, die den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG mindern können. Löst du das Darlehen dagegen ohne Verkauf ab und vermietest weiter, kann sie als Werbungskosten abziehbar sein. Das ist ein Einzelfall, hier ist steuerliche Beratung sinnvoll.

Kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung mit einem Forward-Darlehen vermeiden?

Ein Forward-Darlehen löst dein laufendes Darlehen nicht vorzeitig ab, sondern sichert dir heute den Zins für die Anschlussfinanzierung, die erst zum Ende deiner Zinsbindung startet. Weil die Ablösung damit planmäßig zum Zinsbindungsende erfolgt, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Du zahlst stattdessen einen kleinen Zinsaufschlag für die Vorlaufzeit. Das lohnt sich vor allem, wenn du steigende Zinsen erwartest.

Fällt bei Erbschaft oder Tod eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Der Tod des Darlehensnehmers beendet den Vertrag nicht automatisch, die Erben treten in das Darlehen ein. Wird das Darlehen einfach weiter bedient, entsteht keine Vorfälligkeitsentschädigung. Lösen die Erben das Darlehen vorzeitig ab, etwa weil die geerbte Immobilie verkauft wird, kann die Bank grundsätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen wie bei jeder anderen vorzeitigen Rückzahlung. Prüfe, ob seit der Vollauszahlung bereits 10 Jahre vergangen sind, dann ist die Ablösung nach § 489 BGB kostenfrei.

Wie genau ist dieser Rechner?

Der Rechner bildet die Aktiv-Passiv-Methode nachvollziehbar ab und liefert eine realistische Schätzung. Die exakte Summe hängt von den konkreten Vertragsdaten, den von der Bank verwendeten Pfandbriefrenditen am Ablösetag und ihren internen Kostenansätzen ab. Die Bank muss dir die Berechnung kostenlos und nachvollziehbar offenlegen. Nutze die Schätzung als Kontrolle, auch um zu sehen, ob die Bank deine Sondertilgungsrechte berücksichtigt hat.

Muss ich für die Berechnung durch die Bank bezahlen?

Nein. Die Bank muss dir auf Anfrage eine nachvollziehbare Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung kostenlos zur Verfügung stellen. Du kannst die Werte aus diesem Rechner nutzen, um die Bankforderung zu plausibilisieren und auf nicht berücksichtigte Sondertilgungsrechte hinzuweisen.

Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner: VFE berechnen