AfA-Rechner: Abschreibung und Steuerersparnis für vermietete Immobilien
Wie viel Steuern sparst du wirklich durch die Abschreibung deiner vermieteten Immobilie? Die meisten Rechner zeigen nur den AfA-Betrag. Unser Rechner übersetzt ihn in echte Euro Steuerersparnis, teilt den Kaufpreis in Gebäude und Grund und Boden auf, kennt lineare, degressive, Sonder- und Denkmal-AfA und zeigt dir die Ersparnis über die gesamte Laufzeit inklusive der AfA-Klippe. Alles läuft lokal in deinem Browser.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
Grund und Boden nutzt sich nicht ab und bleibt außen vor. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar.
Ergibt einen linearen AfA-Satz von 2 % über 50 Jahre.
Gib den Kaufpreis, den Gebäudeanteil und dein Baujahr ein, um AfA und Steuerersparnis zu berechnen.
Was ist die AfA bei einer Immobilie?
AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Wer eine Immobilie vermietet, darf den Wertverzehr des Gebäudes Jahr für Jahr steuerlich geltend machen. Diese Abschreibung mindert die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und senkt dadurch die Einkommensteuer. Wichtig: Abschreibbar ist nur das Gebäude, nicht der Grund und Boden, denn der nutzt sich nicht ab.
Die meisten Rechner zeigen dir nur den AfA-Betrag. Der ist aber nur die halbe Wahrheit. Was zählt, ist die tatsächliche Steuerersparnis: AfA mal deinem persönlichen Grenzsteuersatz. Genau das rechnet dieses Tool aus, samt der Ersparnis über die gesamte Laufzeit und dem Moment, in dem die AfA ausläuft.
AfA-Sätze nach Baujahr
Bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG hängt der Prozentsatz vom Fertigstellungsjahr ab. Für Neubauten ab 2023 wurde er mit dem Jahressteuergesetz 2022 von 2 auf 3 Prozent angehoben.
| Fertigstellung | AfA-Satz | Dauer |
|---|---|---|
| vor 1925 | 2,5 % | 40 Jahre |
| 1925 bis 2022 | 2,0 % | 50 Jahre |
| ab 2023 (Neubau) | 3,0 % | 33⅓ Jahre |
Weist ein Gutachten eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach, kannst du nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG mit einem höheren Satz abschreiben.
Die Bemessungsgrundlage: Kaufpreisaufteilung
Abschreiben darfst du nur den Gebäudeanteil. Deshalb ist die Aufteilung des Kaufpreises in Gebäude und Grund und Boden der wichtigste Hebel. Ein hoher Gebäudeanteil bedeutet eine höhere Abschreibung. Bei Eigentumswohnungen liegt der Gebäudeanteil oft bei 70 bis 80 Prozent, bei Häusern mit großem Grundstück deutlich niedriger.
Ein Detail, das viele übersehen: Auch die Anschaffungsnebenkosten zählen anteilig zur AfA-Basis. Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und eine gezahlte Maklercourtage erhöhen die Bemessungsgrundlage in dem Verhältnis, in dem sie auf das Gebäude entfallen. Unser Rechner rechnet das automatisch nach Bundesland ein. Den Marktwert deiner Immobilie schätzt du vorab mit dem Immobilienbewertung-Rechner, die Kaufnebenkosten mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.
Hinweis: Die Finanzverwaltung nutzt eine eigene Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese nicht bindend ist (Az. IX R 26/19). Bei strittiger Aufteilung hilft oft ein Sachverständigengutachten.
Wie viel Steuern spare ich wirklich?
Die Steuerersparnis ist AfA mal deinem Grenzsteuersatz. Wer 42 Prozent Grenzsteuersatz hat, spart bei 6.000 € AfA rund 2.520 € Steuern, mit Solidaritätszuschlag etwas mehr. Die folgenden Beispiele sind mit diesem Rechner ermittelt, bei 42 Prozent Grenzsteuersatz inklusive Soli und ohne Nebenkosten.
| Objekt | Jährliche AfA | Steuerersparnis/Jahr |
|---|---|---|
| Eigentumswohnung, Baujahr 2005 | 4.000 € | 1.772 € |
| Altbau-Haus, Baujahr 1960 | 4.200 € | 1.861 € |
| Neubau, Baujahr 2024 (3 %) | 9.000 € | 3.988 € |
| Neubau, degressiv (5 %) | 15.000 € | 6.647 € |
Bei degressiver AfA ist die Zahl der ersten Jahre gemeint. Soli fällt erst oberhalb der Freigrenze an, für viele kleinere Vermieter ist er null.
Lineare oder degressive AfA?
Für Wohnneubauten mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 gibt es wahlweise die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG: 5 Prozent, aber vom jeweiligen Restbuchwert statt vom Kaufpreis. Das bringt in den ersten Jahren spürbar mehr Abschreibung und damit eine frühere Steuerersparnis. Später sinkt der Betrag, deshalb darf man einmalig auf die lineare AfA wechseln, sobald diese höher ausfällt. Unser Rechner ermittelt dieses optimale Wechseljahr automatisch.
Wann sich was lohnt, hängt vom Zinsniveau und deiner Haltedauer ab: Wer die Ersparnis früh braucht, fährt degressiv besser. Wer langfristig gleichmäßig plant, bleibt linear.
Sonderabschreibung nach § 7b für Mietwohnungsneubau
Zusätzlich zur regulären AfA erlaubt § 7b EStG eine Sonderabschreibung von 5 Prozent pro Jahr in den ersten vier Jahren, also bis zu 20 Prozent extra. Das ist der stärkste Hebel überhaupt, aber an Bedingungen geknüpft: Der Bauantrag muss nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029 gestellt sein, das Gebäude muss den Effizienzstandard EH40 mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllen und mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken vermietet werden.
Zwei Grenzen sind entscheidend: Die Baukosten dürfen 5.200 € pro Quadratmeter nicht übersteigen. Das ist eine Freigrenze, bei Überschreitung entfällt die gesamte Förderung, nicht nur der übersteigende Teil. Und die Bemessungsgrundlage ist auf 4.000 € pro Quadratmeter gedeckelt. Unser Rechner prüft beide Grenzen und warnt dich, bevor du dich verrechnest.
Denkmal-AfA und verkürzte Nutzungsdauer
Bei einem Baudenkmal oder einer Immobilie im Sanierungsgebiet werden die begünstigten Sanierungskosten nach § 7i beziehungsweise § 7h EStG über zwölf Jahre zu 100 Prozent abgeschrieben: 9 Prozent in den Jahren 1 bis 8 und 7 Prozent in den Jahren 9 bis 12. Die Altbausubstanz läuft parallel als normale lineare AfA. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Denkmalbehörde.
Ist dein Gebäude tatsächlich schneller verbraucht als die typische Nutzungsdauer, kannst du mit einem qualifizierten Gutachten eine verkürzte Restnutzungsdauer nachweisen. Bei 25 Jahren Restnutzungsdauer steigt der AfA-Satz zum Beispiel von 2 auf 4 Prozent. Ob sich das Gutachten lohnt, hängt von der Höhe der Mehr-AfA und deinem Grenzsteuersatz ab.
Werbungskosten: die AfA ist nur der Anfang
Die AfA ist der größte, aber nicht der einzige Hebel. Von den Mieteinnahmen ziehst du alle Werbungskosten ab: neben der AfA vor allem die Schuldzinsen aus dem Immobilienkredit (die Tilgung dagegen nicht), Erhaltungsaufwand, nicht umlagefähige Verwaltungskosten und Fahrtkosten. Ergibt sich dabei ein Verlust, senkt dieser deine übrige Steuerlast. Im Rechner kannst du diese Kosten unter den weiteren Angaben ergänzen und siehst sofort das Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung.
Die 15-Prozent-Falle und die AfA-Klippe
Vorsicht bei Renovierungen kurz nach dem Kauf: Übersteigen die Instandsetzungen innerhalb der ersten drei Jahre 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten, gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Dann kannst du sie nicht sofort absetzen, sondern nur langsam über die AfA. Unser Rechner warnt dich, wenn deine geplante Renovierung diese Grenze reißt.
Und noch etwas, das kaum ein Tool zeigt: Die AfA ist endlich. Nach 33, 40 oder 50 Jahren ist das Gebäude vollständig abgeschrieben. Ab diesem Jahr fehlt dir die Abschreibung als Werbungskosten, dein zu versteuernder Mietüberschuss steigt und mit ihm die Steuer. Wir nennen das die AfA-Klippe und zeigen dir, in welchem Jahr sie eintritt.
Häufige Irrtümer
Grund und Boden abschreiben: geht nicht. Nur das Gebäude nutzt sich ab.
Selbst genutzte Immobilie: Wer selbst in seiner Immobilie wohnt, kann keine AfA geltend machen. Die AfA setzt eine Einkunftsquelle voraus, also Vermietung. Ausnahmen gelten nur für Denkmäler (§ 10f EStG) und energetische Sanierungen (§ 35c EStG).
Geerbte Immobilie: Bei unentgeltlichem Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung führst du die AfA des Vorbesitzers fort (Fußstapfentheorie). Es entsteht keine neue Bemessungsgrundlage. Wie viel Erbschaftssteuer anfällt, zeigt dir der Erbschaftssteuer-Rechner.
Stand Juli 2026. Die genannten AfA-Sätze, Fristen und Tarifwerte gelten unverändert. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen zur AfA und Steuerersparnis
AfA steht für Absetzung für Abnutzung, umgangssprachlich Abschreibung. Wer eine Immobilie vermietet, kann den Wertverzehr des Gebäudes über die Nutzungsdauer verteilt steuerlich absetzen. Die AfA mindert die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und senkt so die Einkommensteuer. Abschreibbar ist nur das Gebäude, nicht der Grund und Boden.
Bei der linearen AfA hängt der Satz vom Fertigstellungsjahr ab: 2,5 Prozent für Gebäude vor 1925, 2 Prozent für Baujahre von 1925 bis 2022 und 3 Prozent für Neubauten ab 2023. Der Satz bezieht sich auf den Gebäudeanteil des Kaufpreises inklusive anteiliger Anschaffungsnebenkosten.
Die Steuerersparnis ist die jährliche AfA multipliziert mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz. Bei 6.000 € AfA und 42 Prozent Grenzsteuersatz sparst du rund 2.520 € Steuern pro Jahr, mit Solidaritätszuschlag etwas mehr. Unser Rechner zeigt dir diesen Betrag sofort, dazu die Ersparnis pro Monat und die kumulierte Ersparnis über die gesamte Abschreibungsdauer.
Die AfA bildet den Wertverzehr eines Wirtschaftsguts ab. Ein Gebäude nutzt sich über die Jahre ab, Grund und Boden dagegen nicht. Deshalb muss der Kaufpreis in einen Gebäude- und einen Bodenanteil aufgeteilt werden, und nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar. Ein hoher Gebäudeanteil führt zu einer höheren AfA.
Ja, anteilig. Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und die gezahlte Maklercourtage sind Anschaffungsnebenkosten. Sie erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage in dem Verhältnis, in dem sie auf das Gebäude entfallen. Der auf Grund und Boden entfallende Teil bleibt außen vor. Unser Rechner berücksichtigt das automatisch nach Bundesland.
Die lineare AfA schreibt jedes Jahr denselben Prozentsatz vom Gebäudewert ab. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG schreibt 5 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert ab, sie ist am Anfang höher und sinkt dann. Sie gilt nur für Wohnneubauten mit Baubeginn zwischen Oktober 2023 und September 2029. Ein einmaliger Wechsel auf die lineare AfA ist erlaubt, sobald diese höher ist.
Die Sonder-AfA nach § 7b EStG erlaubt beim Mietwohnungsneubau zusätzlich 5 Prozent pro Jahr in den ersten vier Jahren, also bis zu 20 Prozent extra. Sie ist mit der linearen oder degressiven AfA kombinierbar. Voraussetzungen sind unter anderem der Effizienzstandard EH40 mit QNG, Baukosten von höchstens 5.200 € pro m² (Freigrenze) und eine zehnjährige Vermietung. Die Bemessungsgrundlage ist auf 4.000 € pro m² gedeckelt.
Bei einem Baudenkmal werden die begünstigten Sanierungskosten nach § 7i EStG über zwölf Jahre zu 100 Prozent abgeschrieben: 9 Prozent in den Jahren 1 bis 8 und 7 Prozent in den Jahren 9 bis 12. Die Altbausubstanz läuft parallel als normale lineare AfA. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Denkmalbehörde. Für Selbstnutzer gibt es eine ähnliche Regelung als Sonderausgabe nach § 10f EStG.
Möglicherweise. Mit einem qualifizierten Gutachten kannst du eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Bei 25 Jahren Restnutzungsdauer steigt der AfA-Satz zum Beispiel von 2 auf 4 Prozent, die jährliche Abschreibung verdoppelt sich also. Ob sich die Kosten des Gutachtens lohnen, hängt von der Höhe der Mehr-AfA und deinem Grenzsteuersatz ab. Das Gutachten ist als Nachweis erforderlich, die reine Rechnereingabe garantiert die Anerkennung nicht.
Die AfA beginnt mit der Anschaffung, also dem Übergang von Nutzen und Lasten. Im Kaufjahr wird sie zeitanteilig gewährt, gerechnet ab dem Kaufmonat. Bei einem Kauf im Juli sind es sechs Zwölftel der Jahres-AfA. Unser Rechner berücksichtigt den Kaufmonat, sodass die AfA im ersten Jahr korrekt gekürzt wird.
Ist das Gebäude vollständig abgeschrieben, endet die AfA. Damit fällt ein großer Werbungskostenposten weg, der zu versteuernde Mietüberschuss steigt und die Steuerlast nimmt zu. Wir nennen diesen Effekt die AfA-Klippe und zeigen dir im Rechner, in welchem Jahr sie eintritt. Wer das Objekt bis dahin hält, sollte diesen Anstieg einplanen.
Selbstnutzer können keine reguläre AfA geltend machen, weil die AfA eine Einkunftsquelle voraussetzt, also Vermietung. Ausnahmen gelten für Denkmäler (§ 10f) und energetische Sanierungen (§ 35c). Bei einer geerbten oder geschenkten Immobilie führst du die AfA des Vorbesitzers fort, es entsteht keine neue Bemessungsgrundlage. Vermietest du eine bislang selbst genutzte Immobilie, kannst du ab Beginn der Vermietung abschreiben.
Übersteigen Instandsetzungen innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer), zählen sie zu den Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Die Folge: Du kannst sie nicht sofort als Werbungskosten absetzen, sondern nur langsam über die AfA. Wer teure Renovierungen plant, sollte sie zeitlich strecken oder unter der Grenze bleiben. Unser Rechner warnt dich, wenn du sie reißt.
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