Zum Inhalt springen

Glossar

Mietpreisbremse

Mietpreisbremse: Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei einer Neuvermietung auf höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d BGB). Sie gilt nur in Gebieten, die per Landesverordnung als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen sind, und ist bis zum 31. Dezember 2029 befristet.

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse ist eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 556d bis 556g BGB), die verhindern soll, dass Mieten bei einer Neuvermietung sprunghaft steigen. Sie begrenzt die zulässige Nettokaltmiete zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses auf höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die zulässige Höchstmiete liegt also bei 110 Prozent der Vergleichsmiete.

Wo und wie lange sie gilt

Die Bremse greift ausschließlich in Gebieten, die per Landesverordnung als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen sind (§ 556d Abs. 2 BGB). Ohne gültige Verordnung gilt sie nicht, unabhängig davon, wie hoch die Miete wirkt. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Mit dem immotap Mietpreisbremse-Check kannst du deine Miete gegen die 110-Prozent-Grenze halten.

Ausnahmen

In mehreren Fällen gilt die Bremse nicht oder erlaubt eine höhere Miete: bei Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden (§ 556f Satz 1 BGB), bei der ersten Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung (§ 556f Satz 2 BGB), bei einer höheren Vormiete (§ 556e Abs. 1 BGB) und bei einem Modernisierungszuschlag (§ 556e Abs. 2 BGB). Ganz ausgenommen sind Wohnungen zum vorübergehenden Gebrauch, Einliegerwohnungen und die Vermietung durch soziale Träger (§ 549 Abs. 2 BGB).

Zu viel gezahlte Miete zurückfordern

Zu viel gezahlte Miete bekommst du nur zurück, wenn du den Verstoß rügst (§ 556g Abs. 2 BGB). Seit 2019 genügt eine einfache Rüge in Textform. Rügst du innerhalb von 30 Monaten ab Mietbeginn und läuft das Mietverhältnis noch, kannst du rückwirkend ab Vertragsbeginn zurückfordern, sonst nur ab Zugang der Rüge.

Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln helfen der Mieterverein oder die Verbraucherzentrale weiter.

Häufige Fragen

Wie viel darf die Miete über der Vergleichsmiete liegen?

Höchstens 10 Prozent (§ 556d Abs. 1 BGB). Die zulässige Höchstmiete ist also die ortsübliche Vergleichsmiete mal 1,10. Gedeckelt ist nur die Nettokaltmiete zu Beginn des Mietverhältnisses, nicht die Betriebskosten. Das gilt aber nur in Gebieten mit gültiger Landesverordnung.

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Nur in Gemeinden, die das jeweilige Bundesland per Rechtsverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen hat (§ 556d Abs. 2 BGB). Ohne eine solche Verordnung greift die Bremse nicht. Ob dein Wohnort erfasst ist, solltest du bei der Kommune oder einem Mieterverein prüfen.

Wie lange gilt die Mietpreisbremse noch?

Bis längstens 31. Dezember 2029. Die Regelung wurde 2025 verlängert, das Gesetz trat am 23. Juli 2025 in Kraft. Landesverordnungen können auch früher auslaufen.

Passende Rechner

Verwandte Begriffe

Mietpreisbremse: einfach erklärt (2026) | immotap Glossar