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Notarkosten

Notarkosten: Notarkosten sind die gesetzlich festgelegten Gebühren für die notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags. Zusammen mit den Grundbuchkosten betragen sie ca. 1,5 bis 2,0 % des Kaufpreises.

Was sind Notarkosten?

Notarkosten sind die Gebühren, die bei der notariellen Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags anfallen. In Deutschland ist ein Immobilienkauf nur mit notarieller Beurkundung rechtswirksam. Das schützt beide Vertragsparteien vor übereilten Entscheidungen und stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich einwandfrei ist.

Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich festgelegt. Jeder Notar rechnet nach derselben Gebührentabelle ab. Ein Preisvergleich lohnt sich also nicht, und kein Notar darf mehr oder weniger verlangen als vorgeschrieben.

Zusätzlich zu den reinen Notargebühren fallen Grundbuchkosten an, die das Grundbuchamt für Eintragungen erhebt. Zusammen machen Notar- und Grundbuchkosten ca. 1,5 bis 2,0 % des Kaufpreises aus.

Was der Notar beim Immobilienkauf tut

Der Notar übernimmt drei zentrale Aufgaben:

Beurkundung: Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf, bespricht ihn mit beiden Parteien und verliest den Vertrag im Beurkundungstermin. Beide Seiten unterschreiben vor dem Notar. Für diese Tätigkeit fällt die sogenannte 2,0-Gebühr an (das Doppelte der einfachen Gebühr laut Tabelle B des GNotKG).

Vollzug: Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um die Abwicklung. Er beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, holt Vorkaufsrechtsverzichte der Gemeinde ein und veranlasst die Eigentumsumschreibung. Dafür fällt eine 0,5-Gebühr an.

Betreuung: Der Notar überwacht, dass alle Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung erfüllt sind, und erteilt die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer. Auch hierfür wird eine 0,5-Gebühr berechnet.

Bei einer Finanzierung kommt die Grundschuldbestellung hinzu (1,0-Gebühr auf den Darlehensbetrag).

Notarkosten berechnen: Beispiel

Kaufpreis: 300.000 €, Darlehensbetrag: 240.000 €

Die einfache Gebühr nach Tabelle B des GNotKG (Stand 2026) für einen Geschäftswert bis 320.000 € beträgt 635 €.

Gebühr Faktor Betrag
Beurkundung Kaufvertrag 2,0 × 635 € 1.270 €
Vollzugsgebühr 0,5 × 635 € 317,50 €
Betreuungsgebühr 0,5 × 635 € 317,50 €
Grundschuldbestellung (240.000 €, einfache Gebühr: 535 €) 1,0 × 535 € 535 €
Notarkosten netto 2.440 €
zzgl. 19 % MwSt. 463,60 €
zzgl. Auslagen (ca.) 50 €
Notarkosten brutto (ca.) 2.954 €

Hinzu kommen die Grundbuchkosten für die Eintragung des neuen Eigentümers und der Grundschuld, die zusammen bei ca. 1.000 bis 1.200 € liegen. Die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch betragen bei diesem Beispiel rund 4.000 bis 4.200 €, also ca. 1,4 % des Kaufpreises.

Wichtig zu wissen

  • Notarwahl ist frei: Obwohl die Gebühren überall gleich sind, darf der Käufer den Notar frei wählen. Da der Käufer die Kosten trägt, hat er auch das Recht, den Notar zu bestimmen.
  • Barkauf spart Gebühren: Wer ohne Bankdarlehen kauft, spart sich die Kosten für die Grundschuldbestellung. Das reduziert die Notarkosten spürbar.
  • Grundschuld statt Hypothek: In der Praxis wird fast ausschließlich eine Grundschuld (nicht eine Hypothek) als Sicherheit eingetragen. Die Grundschuld bleibt auch nach Rückzahlung des Darlehens bestehen und kann für eine spätere Finanzierung wiederverwendet werden.
  • Mehrwertsteuer beachten: Auf die Notargebühren fallen 19 % Umsatzsteuer an. Die Grundbuchkosten beim Amtsgericht sind dagegen umsatzsteuerfrei.

Gesetzliche Grundlage

Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt, insbesondere in § 34 GNotKG (Wertgebühren) und Anlage 2 (Gebührentabelle B). Die Pflicht zur notariellen Beurkundung von Grundstückskaufverträgen ergibt sich aus § 311b Abs. 1 BGB. Die Grundbuchkosten richten sich nach dem GNotKG in Verbindung mit der Grundbuchordnung (GBO).

Häufige Fragen

Wer trägt die Notarkosten beim Hauskauf?

Die Notarkosten trägt in der Regel der Käufer. Im Kaufvertrag wird fast immer vereinbart, dass der Käufer sämtliche Notar- und Grundbuchkosten übernimmt. Lediglich die Kosten für die Löschung bestehender Grundschulden des Verkäufers gehen zu dessen Lasten.

Kann man bei Notarkosten sparen?

An der Gebührenhöhe selbst lässt sich nichts ändern, da alle Notare nach der gleichen gesetzlichen Tabelle abrechnen. Verhandeln ist nicht möglich. Einsparpotenzial besteht, wenn keine Grundschuld bestellt wird (z. B. bei Barkauf) oder wenn ein bestehendes Grundpfandrecht übernommen statt neu eingetragen wird.

Was macht der Notar beim Immobilienkauf?

Der Notar erstellt den Kaufvertrag, verliest und beurkundet ihn, holt behördliche Genehmigungen ein, veranlasst die Eintragung der Auflassungsvormerkung, überwacht die Kaufpreiszahlung und sorgt für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Er ist dabei zur Neutralität verpflichtet und berät beide Seiten.

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