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Glossar

Einkommensbonus (BEG)

Einkommensbonus (BEG): Der Einkommensbonus ist ein Zuschlag der KfW-Heizungsförderung (Programm 458) für selbst nutzende Eigentümer mit geringerem Einkommen: 40 Prozentpunkte bis 30.000 €, 30 Prozentpunkte bis 40.000 € und 10 Prozentpunkte bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen.

Was ist der Einkommensbonus?

Der Einkommensbonus soll den Heizungstausch für Haushalte mit kleinem oder mittlerem Einkommen bezahlbar machen (Förderrichtlinie BEG EM vom 17. August 2026, Nr. 8.4.5). Er gilt nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, und nur für ihre eigene Wohnung.

Die Stufen

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Bonus ... mit Kind unter 18
bis 30.000 € 40 Prozentpunkte bis 40.000 €
30.001 bis 40.000 € 30 Prozentpunkte bis 50.000 €
40.001 bis 50.000 € 10 Prozentpunkte bis 60.000 €
über 50.000 € kein Bonus über 60.000 €

Was bedeutet das für dich?

Mit Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus kann eine Wärmepumpe mehr als die Hälfte günstiger werden. Wie sich das auf die Gesamtkosten über 20 Jahre auswirkt, zeigt der Heizungsvergleich-Rechner.

Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Förder- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Welches Einkommen zählt für den Einkommensbonus?

Das zu versteuernde Einkommen aller Personen im Haushalt, als Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Nachgewiesen wird es mit den Steuerbescheiden. Für einen Antrag 2026 zählen also die Jahre 2023 und 2024.

Was ist der Familienzuschlag?

Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch im Haushalt, wird das maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 € gemindert, egal wie viele Kinder es sind. Mit Kind gelten damit faktisch die Grenzen 40.000, 50.000 und 60.000 €.

Wie viel Förderung ist mit Einkommensbonus insgesamt möglich?

Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind zusammen auf 70 Prozent begrenzt. Bei einem maßgeblichen Einkommen bis 30.000 € liegt die Grenze bei 80 Prozent. Für die erste Wohnung sind höchstens 28.000 € förderfähig, also maximal 22.400 € Zuschuss.

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