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Glossar

Jahresarbeitszahl (JAZ)

Jahresarbeitszahl (JAZ): Die Jahresarbeitszahl (JAZ) gibt an, wie viele Kilowattstunden Wärme eine Wärmepumpe im Jahresmittel aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt. Eine JAZ von 3,5 bedeutet: Aus 1 kWh Strom werden 3,5 kWh Wärme.

Was ist die Jahresarbeitszahl?

Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist die wichtigste Kennzahl einer Wärmepumpe. Sie teilt die im Jahr erzeugte Wärme durch den dafür verbrauchten Strom. Eine Wärmepumpe mit JAZ 3,0 braucht für 15.000 kWh Wärme also 5.000 kWh Strom.

Strombedarf = Wärmebedarf ÷ Jahresarbeitszahl

Typische Werte

Heizkörper und Vorlauftemperatur Luft-Wasser Sole-Wasser (Erdwärme)
Fußbodenheizung (bis 35 °C) etwa 4,0 etwa 4,6
Niedertemperatur-Heizkörper (bis 45 °C) etwa 3,5 etwa 4,1
Klassische Heizkörper (bis 55 °C) etwa 3,0 etwa 3,6

Das sind Orientierungswerte. Die tatsächliche JAZ hängt auch von der Planung, der Einstellung und dem Klima am Standort ab.

Was bedeutet das für dich?

Eine höhere JAZ senkt die Stromkosten direkt. Schon der Tausch einzelner Heizkörper kann die nötige Vorlauftemperatur senken und die JAZ verbessern. Was das über 20 Jahre im Vergleich zu Gas, Pellets oder Fernwärme ausmacht, zeigt der Heizungsvergleich-Rechner.

Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Energieberatung.

Häufige Fragen

Was ist eine gute Jahresarbeitszahl?

Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Altbau gelten Werte ab 3,0 als ordentlich, ab 3,5 als gut. Erdwärmepumpen erreichen oft 4 und mehr. Entscheidend ist vor allem die Vorlauftemperatur: Je niedriger sie ist, desto höher die JAZ.

Was ist der Unterschied zwischen COP und JAZ?

Der COP ist ein Laborwert für einen bestimmten Betriebspunkt, etwa 2 °C Außentemperatur und 35 °C Vorlauf. Die JAZ ist der tatsächliche Durchschnitt über ein ganzes Jahr, mit allen kalten und warmen Tagen und der Warmwasserbereitung. Sie liegt meist unter dem COP.

Warum ist die JAZ für Vermieter wichtig?

Seit dem 29. Juli 2026 dürfen Vermieter die Kosten einer neuen Wärmepumpe nach § 559f BGB in der Regel nur dann voll als Modernisierung umlegen, wenn sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 nachweisen. Sonst zählt nur die Hälfte der Kosten. Ausnahmen gibt es etwa für Gebäude ab Baujahr 1996.

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