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Haus oder Wohnung verkaufen in Deutschland, der komplette Leitfaden von immotap
30. Juni 2026·15 Min. Lesezeit

Haus oder Wohnung verkaufen: der komplette Leitfaden 2026 von der Bewertung bis zur Schlüsselübergabe

Schritt für Schritt zum erfolgreichen Verkauf: Wert ermitteln, Preis festlegen, Unterlagen, Energieausweis, Makler, Steuern, Verkauf trotz laufendem Kredit und Notartermin. Der umfassende Ratgeber für Immobilienverkäufer in Deutschland.

Du willst dein Haus oder deine Wohnung verkaufen? Dann steht eine Entscheidung an, bei der schnell sechsstellige Beträge auf dem Spiel stehen. Ein zu niedriger Preis kostet dich bares Geld, ein zu hoher lässt dein Inserat monatelang liegen. Dazwischen liegen Unterlagen, Pflichten und Steuern, die viele Verkäufer erst dann auf dem Schirm haben, wenn es längst eng wird.

Dieser Guide führt dich Schritt für Schritt durch den kompletten Verkauf in Deutschland. Von der ehrlichen Wertermittlung über die Preisstrategie, die nötigen Unterlagen und den Energieausweis bis zur Frage Makler ja oder nein, zu den Steuern beim Verkauf, zum Verkauf trotz laufendem Kredit und zum Ablauf beim Notar. Am Ende weißt du, was auf dich zukommt, finanziell, rechtlich und organisatorisch.

Der Verkauf in 7 Schritten: der Überblick

Ein Immobilienverkauf folgt fast immer demselben Ablauf. Wenn du die Reihenfolge kennst, gerätst du nicht in die Falle, in der die meisten Verkäufer landen: zu früh inserieren und dann beim ersten ernsthaften Interessenten ins Schwimmen kommen, weil Unterlagen oder Zahlen fehlen.

  1. Wert ermitteln: realistisch einschätzen, was deine Immobilie am Markt bringt.
  2. Angebotspreis festlegen: aus dem Wert eine Preisstrategie machen.
  3. Unterlagen sammeln: alle Dokumente vollständig zusammenstellen.
  4. Energieausweis besorgen: Pflicht, schon für das Inserat.
  5. Vermarkten: Exposé erstellen, inserieren, Besichtigungen durchführen.
  6. Verhandeln und prüfen: Preis verhandeln, Bonität des Käufers absichern.
  7. Notartermin und Übergabe: Kaufvertrag beurkunden, Kaufpreis erhalten, Schlüssel übergeben.

Plane für den reinen Verkaufsprozess ab fertigen Unterlagen bis zur Schlüsselübergabe realistisch drei bis sechs Monate ein. Die Vorbereitung davor und die Suche nach dem passenden Käufer können je nach Lage und Objekt deutlich länger dauern.

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Alle Schritte von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe, als Checkliste zum Abhaken und Ausdrucken. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Schritt 1: Den realistischen Wert deiner Immobilie ermitteln

Alles beginnt mit einer ehrlichen Zahl. Der Wert deiner Immobilie ist nicht das, was du selbst hineingesteckt hast, und auch nicht das, was der Nachbar angeblich bekommen hat. Entscheidend ist, was ein Käufer heute am Markt zu zahlen bereit ist. Diese Zahl bestimmt alles Weitere: deinen Angebotspreis, deine Verhandlungsspielräume und am Ende deinen Erlös.

Was den Wert wirklich bestimmt

Den größten Hebel hat die Lage, und zwar gleich doppelt: die Region (Makrolage) und die unmittelbare Umgebung (Mikrolage) mit Anbindung, Infrastruktur und Nachbarschaft. Dazu kommen Größe und Zuschnitt, Baujahr und baulicher Zustand, der energetische Zustand sowie Ausstattung und Grundstück. Zwei äußerlich ähnliche Häuser können sich im Preis deutlich unterscheiden, wenn das eine eine moderne Heizung und eine gute Energieeffizienzklasse hat und das andere nicht.

Profis arbeiten mit drei Bewertungsverfahren: dem Vergleichswertverfahren (was kosten vergleichbare Objekte in der Nähe?), dem Sachwertverfahren (was würde ein Neubau abzüglich Alter kosten?) und dem Ertragswertverfahren (welchen Ertrag wirft das Objekt ab?). Für selbst genutzte Häuser und Eigentumswohnungen sind Vergleichs- und Sachwert am gebräuchlichsten.

So bekommst du eine belastbare Einschätzung

Verschaff dir zuerst selbst einen Überblick, bevor du mit irgendwem über Preise sprichst. Wer den ungefähren Wert kennt, lässt sich später weder von zu optimistischen noch von zu vorsichtigen Einschätzungen aus der Ruhe bringen.

Mit dem Immobilienbewertungs-Rechner schätzt du den Marktwert in wenigen Minuten anhand von Bodenrichtwert, Baujahr und Zustand. Das ersetzt kein Gutachten, gibt dir aber einen soliden Ausgangswert, mit dem du in jedes Gespräch gehen kannst.

Wann sich ein Gutachten lohnt

Ein ausführliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB kostet je nach Objekt rund 1.000 bis 2.500 Euro. Für den normalen Verkauf brauchst du das nicht. Sinnvoll wird es bei Streitfällen, etwa in einer Erbengemeinschaft, bei einer Scheidung oder wenn das Finanzamt einen Wert ansetzt, den du für zu hoch hältst. Dann ist ein Gutachten oft bares Geld wert.

Schritt 2: Den Angebotspreis festlegen, ohne Käufer abzuschrecken

Der häufigste Fehler beim Verkauf ist ein zu hoher Startpreis. Die Logik dahinter klingt verlockend: lieber hoch ansetzen, runter gehen kann man immer noch. In der Praxis passiert das Gegenteil. Ein überteuertes Inserat zieht kaum Anfragen, bleibt wochenlang online und wird dadurch zum Ladenhüter. Interessenten sehen den langen Online-Status und vermuten einen Haken.

Genauso schlecht ist ein zu niedriger Preis, der dir schlicht Erlös kostet. Das Ziel ist ein Angebotspreis, der nah am realistischen Marktwert liegt und einen kleinen, plausiblen Verhandlungspuffer enthält.

Drei Preisstrategien im Vergleich

  • Marktpreis plus kleiner Puffer: der Standard. Du startest leicht über dem Marktwert und hast Spielraum für die übliche Verhandlung.
  • Punktlandung am Marktwert: erzeugt in gefragten Lagen oft mehrere Interessenten gleichzeitig und damit einen leichten Bieterwettbewerb.
  • Bewusst niedrig angesetzt: nur in sehr nachgefragten Märkten sinnvoll, um gezielt Gebote über dem Angebotspreis auszulösen. Riskanter und nicht für jede Lage geeignet.

Dazu kommt die psychologische Wirkung. Ein Preis von 389.000 Euro wirkt nicht nur günstiger als 400.000 Euro, er taucht auch in mehr Suchfiltern auf, weil viele Interessenten ihre Obergrenze bei runden Zahlen setzen.

Schritt 3: Alle Unterlagen zusammenstellen

Vollständige Unterlagen sind kein bürokratischer Selbstzweck. Sie entscheiden darüber, ob ein Käufer Vertrauen fasst und ob seine Bank die Finanzierung freigibt. Fehlt ein Dokument im falschen Moment, platzt im schlimmsten Fall der Verkauf kurz vor dem Notartermin. Stell deshalb alles zusammen, bevor du inserierst.

Die Unterlagen-Checkliste

  • Grundbuchauszug (aktuell, beim Grundbuchamt des Amtsgerichts)
  • Flurkarte / Lageplan (beim Katasteramt)
  • Grundriss und Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis (Pflicht, siehe nächster Abschnitt)
  • Baubeschreibung und Baugenehmigung
  • Nachweise über Modernisierungen (Heizung, Fenster, Dach, Bad) mit Rechnungen
  • bei Eigentumswohnungen zusätzlich: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Hausgeldabrechnungen und Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Gebäudeversicherungsnachweis und, falls vorhanden, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

Die Wohnfläche gehört in jedes Exposé und in den Kaufvertrag, und sie muss stimmen. Eine falsche Quadratmeterzahl ist nicht nur ein Imageproblem, sie kann den Käufer später zu Ansprüchen berechtigen. Mit dem Wohnflächen-Rechner prüfst du die Fläche sauber nach Wohnflächenverordnung, inklusive Dachschrägen, Balkon und Terrasse.

Schritt 4: Der Energieausweis und seine Pflichten

Der Energieausweis ist beim Verkauf keine Kür, sondern Pflicht. Du musst ihn spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und dem Käufer spätestens bei Vertragsschluss übergeben. Schon in der Anzeige sind Pflichtangaben vorgeschrieben: Art des Ausweises, wesentlicher Energieträger der Heizung, Baujahr, Energiekennwert und Energieeffizienzklasse.

Fehlen diese Angaben oder fehlt der Ausweis ganz, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Das ist ärgerlich vermeidbar, denn der Energieausweis ist im Vergleich zu allem anderen günstig.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Es gibt zwei Varianten. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre und ist günstiger, oft im Bereich von 70 bis 100 Euro. Der Bedarfsausweis bewertet den baulichen Zustand des Gebäudes und ist aufwendiger und teurer, meist mehrere hundert Euro. Für ältere, kleinere Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und altem Energiestandard ist der Bedarfsausweis häufig vorgeschrieben.

Bevor du einen Ausweis beauftragst, lohnt sich eine schnelle Selbsteinschätzung des energetischen Zustands. Der Energieeffizienz-Schnellcheck gibt dir eine erste Orientierung zur Energieklasse. Er ersetzt den amtlichen Energieausweis nicht, hilft dir aber einzuschätzen, wie das Thema im Verkaufsgespräch wirken wird.

Schritt 5: Mit oder ohne Makler verkaufen?

Es gibt keine allgemein richtige Antwort. Es gibt nur die Antwort, die zu deiner Situation passt. Ein Makler kostet Provision, nimmt dir aber viel Arbeit ab und bringt Markterfahrung mit. Ein Privatverkauf spart die Provision, kostet dich aber Zeit, Nerven und im Zweifel Verhandlungserlös, wenn dir die Routine fehlt.

Was für einen Makler spricht

Sinnvoll ist professionelle Unterstützung vor allem dann, wenn dir die Zeit fehlt, wenn du emotional zu stark an der Immobilie hängst, um nüchtern zu verhandeln, wenn du den lokalen Markt nicht gut kennst oder wenn es sich um einen Sonderfall wie Erbe oder Scheidung handelt. Ein guter Makler übernimmt Bewertung, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen und die Verhandlung und prüft die Bonität der Interessenten.

Maklerprovision 2026: Höhe und wer sie zahlt

Die Provision liegt je nach Bundesland üblicherweise bei rund 5 bis 7 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Privatkäufer das Teilungsprinzip: Beauftragst du als Verkäufer den Makler, musst du mindestens die Hälfte der Provision selbst tragen. Der Käufer zahlt höchstens den gleichen Anteil, und seinen Teil erst, wenn du deine Zahlung nachgewiesen hast. Eine einseitige Abwälzung der gesamten Courtage auf den Käufer ist damit nicht mehr zulässig.

Was am Ende auf dich entfällt, rechnest du dir mit dem Maklerprovisions-Rechner nach Bundesland aus, inklusive Käufer- und Verkäuferanteil und Mehrwertsteuer.

Schritt 6: Exposé, Vermarktung und Besichtigungen

Ob du selbst verkaufst oder mit Unterstützung: Die Vermarktung entscheidet, wie viele und welche Interessenten du erreichst. Ein schwaches Exposé filtert genau die ernsthaften Käufer heraus, die du eigentlich willst.

Das überzeugende Exposé

Gute Fotos sind der wichtigste Hebel. Aufgeräumte, helle Räume bei Tageslicht, fotografiert aus der Zimmerecke, schlagen jedes Smartphone-Schnappschuss-Album. Dazu gehören ein klarer Grundriss, die korrekte Wohnfläche, die Pflichtangaben aus dem Energieausweis und eine ehrliche, konkrete Beschreibung. Verschweige keine Mängel, die ohnehin bei der Besichtigung auffallen. Ehrlichkeit schafft Vertrauen und schützt dich später vor Streit.

Besichtigungen und die Bonität des Käufers

Bündele Besichtigungen, statt für jeden Interessenten einzeln zu fahren. Bereite die wichtigsten Fragen vor und halte die Unterlagen griffbereit. Bevor du dich auf einen Käufer festlegst, lass dir die Finanzierung bestätigen. Eine Finanzierungsbestätigung der Bank oder ein Eigenkapitalnachweis schützt dich davor, dass der Verkauf nach dem Notartermin an der Finanzierung scheitert. Genau daran platzen in der Praxis die meisten Abschlüsse.

Schritt 7: Notartermin, Kaufvertrag und deine Kosten als Verkäufer

In Deutschland ist der Immobilienkauf nur mit notarieller Beurkundung gültig. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet, er vertritt weder dich noch den Käufer. Den Vertragsentwurf bekommst du vorab, in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Termin. Lies ihn gründlich und kläre offene Punkte vorher, nicht erst am Beurkundungstermin.

Wer zahlt beim Notar was?

Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten für den Kaufvertrag und die Eintragung ins Grundbuch. Als Verkäufer zahlst du die Kosten, die mit der Lastenfreistellung zusammenhängen, also vor allem die Löschung einer noch eingetragenen Grundschuld. Diese Posten sind im Vergleich zum Kaufpreis klein, sollten aber in deiner Kalkulation nicht fehlen.

Welche Gebühren rund um den Kaufvertrag und das Grundbuch entstehen, zeigt dir der Notarkosten-Rechner nach dem Gebührenverzeichnis (GNotKG), getrennt nach Beurkundung und Grundbucheintragung.

Welche Kosten als Verkäufer auf dich zukommen

KostenpostenWer zahlt
EnergieausweisVerkäufer
Maklerprovision (anteilig)Verkäufer (mind. die Hälfte)
Löschung der GrundschuldVerkäufer
Vorfälligkeitsentschädigung (falls Kredit läuft)Verkäufer
Spekulationssteuer (falls steuerpflichtig)Verkäufer
Grundsteuer bis zur ÜbergabeVerkäufer
GrunderwerbsteuerKäufer
Notar- und Grundbuchkosten (Kaufvertrag)Käufer

Die laufende Grundsteuer trägst du bis zum vereinbarten Übergang von Nutzen und Lasten. Wie hoch sie nach der Reform 2025/2026 ausfällt, ordnest du mit dem Grundsteuer-Rechner ein.

Steuern beim Verkauf: Wann Spekulationssteuer anfällt

Die wichtigste Steuerfrage beim Verkauf lautet: Muss ich den Gewinn versteuern? Hier geht es um die Spekulationssteuer nach § 23 Einkommensteuergesetz. Sie betrifft nicht jeden Verkauf, kann aber im Ernstfall mehrere zehntausend Euro ausmachen. Deshalb solltest du das Thema klären, bevor du den Vertrag unterschreibst, nicht danach.

Die 10-Jahres-Frist

Verkaufst du eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn, ist dieser Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig. Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre, bleibt der Gewinn steuerfrei. Maßgeblich sind dabei die Daten der notariellen Verträge, nicht die Übergaben.

Wichtige Ausnahme: Eigennutzung

Hast du die Immobilie selbst bewohnt, bleibt der Verkauf steuerfrei, auch innerhalb der zehn Jahre. Es gibt zwei Wege: entweder durchgehende Eigennutzung seit dem Kauf, oder Eigennutzung im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren. Diese zweite Variante reicht oft schon mit gut zwei Kalenderjahren tatsächlicher Nutzung aus.

Ob in deinem Fall Spekulationssteuer anfällt und wie hoch sie ungefähr ausfallen würde, schätzt du mit dem Spekulationssteuer-Rechner ab. Bei vermieteten Objekten und Sonderfällen ist die Berechnung komplexer, hier solltest du zusätzlich steuerlichen Rat einholen.

Ein weiterer Sonderfall ist der gewerbliche Grundstückshandel. Verkaufst du innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte, kann das Finanzamt von gewerblichem Handel ausgehen, mit zusätzlichen steuerlichen Folgen. Für den einzelnen Hausverkauf ist das normalerweise kein Thema. Wer mehrere Objekte verkauft, sollte es aber vorab prüfen lassen.

Verkauf trotz laufendem Kredit: die Vorfälligkeitsentschädigung

Viele verkaufen, während die Immobilie noch finanziert ist. Das ist völlig normal. Der Kaufpreis löst dann zunächst die Restschuld bei deiner Bank ab. Knifflig wird es, wenn du den Kredit vorzeitig ablöst, während die Zinsbindung noch läuft. Dann verlangt die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für die entgehenden Zinsen.

Die Höhe hängt von der Restschuld, der verbleibenden Zinsbindung, dem Zinssatz und dem aktuellen Marktzins ab. Je länger die Bindung noch läuft, desto höher fällt die Entschädigung tendenziell aus. Ein Detail, das bares Geld spart: Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung des Darlehens kannst du den Kredit nach § 489 BGB mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung und unabhängig davon, wie lang die Zinsbindung ursprünglich vereinbart war.

Bevor du verkaufst, solltest du diese Kosten kennen. Mit dem Vorfälligkeitsentschädigungs-Rechner schätzt du die ungefähre Höhe ab. Die genaue Summe nennt dir am Ende deine Bank in einer verbindlichen Ablösesumme.

Sonderfälle: Verkauf bei Scheidung, Erbe und Erbengemeinschaft

Nicht jeder Verkauf läuft geplant ab. Manchmal zwingen Trennung oder Todesfall zum Verkauf, und dann mischen sich finanzielle Fragen mit rechtlichen und emotionalen. Diese Fälle verdienen besondere Sorgfalt.

Verkauf bei Scheidung

Gehört die Immobilie beiden Partnern, kann keiner allein verkaufen. Üblich sind drei Wege: Einer zahlt den anderen aus und übernimmt die Immobilie, beide verkaufen gemeinsam an einen Dritten, oder im Streitfall kommt es zur Teilungsversteigerung, die meist den schlechtesten Erlös bringt. Eine neutrale Wertermittlung ist hier besonders wichtig, weil sie die Grundlage jeder Auszahlung bildet.

Geerbte Immobilie verkaufen

Bei einer geerbten Immobilie gilt für die Spekulationssteuer eine wichtige Besonderheit: Die 10-Jahres-Frist beginnt nicht mit dem Erbfall, sondern mit dem ursprünglichen Kauf durch den Erblasser. Hat der Verstorbene das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, kannst du es in der Regel steuerfrei verkaufen. Erbst du gemeinsam mit anderen, entsteht eine Erbengemeinschaft, die nur einstimmig entscheiden kann. Hier ist eine saubere Bewertung die Basis dafür, Miterben fair auszuzahlen oder gemeinsam zu verkaufen.

Timing und die häufigsten Fehler beim Verkauf

Den perfekten Verkaufszeitpunkt gibt es nicht, und niemand kann den Markt verlässlich vorhersagen. Wichtiger als das Spekulieren auf den idealen Monat ist deine eigene Situation: Brauchst du das Geld, passt die Lebensphase, ist die Immobilie gut präsentierbar? Wer aus einer Position der Ruhe verkauft, verhandelt besser als jemand, der unter Zeitdruck steht.

Diese Fehler kosten am meisten

  • Zu hoher Startpreis: macht das Inserat zum Ladenhüter und drückt am Ende den Erlös.
  • Unvollständige Unterlagen: kosten Vertrauen und können den Verkauf kurz vor dem Ziel platzen lassen.
  • Steuern und Vorfälligkeit übersehen: wer erst nach dem Vertrag rechnet, erlebt böse Überraschungen.
  • Bonität nicht geprüft: ohne Finanzierungsnachweis riskierst du einen geplatzten Abschluss.
  • Mängel verschwiegen: arglistig verschwiegene Mängel können den Haftungsausschluss im Vertrag aushebeln.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?

Mit vollständigen Unterlagen solltest du vom Inserat bis zur Schlüsselübergabe drei bis sechs Monate einplanen. Der reine Abwicklungsprozess vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung dauert in der Regel vier bis acht Wochen, weil der Notar erst die Eigentumsübertragung absichert, bevor der Kaufpreis fällig wird.

Muss ich den Gewinn aus dem Verkauf versteuern?

Nur, wenn du innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkaufst und die Immobilie nicht selbst genutzt hast. Hast du sie selbst bewohnt oder mehr als zehn Jahre gehalten, bleibt der Verkauf steuerfrei. Eine erste Einschätzung liefert der Spekulationssteuer-Rechner.

Kann ich verkaufen, obwohl der Kredit noch läuft?

Ja. Der Kaufpreis löst die Restschuld ab. Läuft die Zinsbindung noch, verlangt die Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung des Darlehens kannst du ohne diese Entschädigung mit sechs Monaten Frist kündigen.

Brauche ich für den Verkauf zwingend einen Makler?

Nein, ein Privatverkauf ist erlaubt und spart die Provision. Ein Makler lohnt sich vor allem, wenn dir Zeit, Marktkenntnis oder Verhandlungsroutine fehlen oder wenn ein Sonderfall wie Erbe oder Scheidung vorliegt. Beauftragst du als Verkäufer den Makler, trägst du mindestens die Hälfte der Provision selbst.

Was kostet mich der Verkauf als Verkäufer?

Typische Verkäuferkosten sind der Energieausweis, der eigene Anteil an der Maklerprovision, die Löschung der Grundschuld, eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung und gegebenenfalls die Spekulationssteuer. Die Notar- und Grundbuchkosten für den Kaufvertrag sowie die Grunderwerbsteuer trägt dagegen der Käufer.

Ist der Energieausweis wirklich Pflicht?

Ja. Du musst ihn bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und dem Käufer übergeben. Schon im Inserat sind Angaben wie Energiekennwert, Energieträger und Energieeffizienzklasse vorgeschrieben. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Wann muss ich den Käufer über Mängel informieren?

Beim Verkauf von Bestandsimmobilien wird die Sachmängelhaftung im Vertrag meist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss greift aber nicht für Mängel, die du kennst und arglistig verschweigst. Bekannte Probleme solltest du daher offen ansprechen und dokumentieren, das schützt dich vor späteren Ansprüchen.

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Dieser Ratgeber ist sorgfältig recherchiert und gibt einen allgemeinen Überblick. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Bei steuerlichen Fragen, Sonderfällen wie Erbe oder Scheidung und bei der Vertragsgestaltung solltest du eine Steuerberaterin, einen Rechtsanwalt oder deinen Notar hinzuziehen. Stand: 2026.

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