Glossar
Bio-Treppe
Bio-Treppe: Die Bio-Treppe (§ 43 GModG) schreibt vor, dass eine nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaute Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einen steigenden Anteil ihrer Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff erzeugt: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
Was ist die Bio-Treppe?
Die Bio-Treppe ist die Regel des Gebäudemodernisierungsgesetzes für neue fossile Heizungen (§ 43 GModG). Wird nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude eingebaut, muss ein steigender Anteil der Wärme aus klimafreundlichen Brennstoffen stammen: Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder grüner, blauer, oranger oder türkiser Wasserstoff.
Die Stufen
| Ab | Mindestanteil |
|---|---|
| 1. Januar 2029 | 10 % |
| 1. Januar 2030 | 15 % |
| 1. Januar 2035 | 30 % |
| 1. Januar 2040 | 60 % |
Ausnahmen und Alternativen
Fällt eine alte Heizung im Jahr 2028 irreparabel aus und wird durch eine neue Gas- oder Ölheizung ersetzt, gilt die Pflicht erst zwölf Monate nach dem Einbau. Solarthermie und Lüftung mit Wärmerückgewinnung werden von 2029 bis 2034 angerechnet, eine ausreichend starke Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllt die Pflicht dauerhaft.
Was bedeutet das für dich?
Eine neue Gasheizung ist wieder erlaubt, sie wird aber mit jeder Stufe teurer im Betrieb. Ob sich stattdessen eine Wärmepumpe lohnt, hängt von Gebäude, Energiepreisen und Förderung ab. Einen ersten Eindruck von deinem Gebäude gibt der Energieeffizienz-Schnellcheck.
Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung.
Häufige Fragen
Nein. Sie gilt nur für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden. Heizungen, die vorher schon liefen, sind nicht betroffen.
Über einen Tarif mit dem vorgeschriebenen Anteil Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff. Von 2029 bis 2034 zählt auch eine ausreichend große Solarthermieanlage oder eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Eine Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllt die Pflicht, wenn die Wärmepumpe mindestens 30 Prozent (bei bivalent alternativem Betrieb 40 Prozent) der Leistung des Spitzenlastkessels bringt.
Biomethan und Bioöl sind teurer als Erdgas und Heizöl. Wie hoch der Aufpreis ausfällt, hängt vom Tarif ab. Auf den Bio-Anteil fällt kein CO₂-Preis an. Bei Vermietung trägt der Vermieter ab 2029 die Hälfte der Kosten des Bio-Anteils bis zu einem Anteil von 30 Prozent.