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Glossar

CO₂-Kostenaufteilung

CO₂-Kostenaufteilung: Die CO₂-Kostenaufteilung regelt, wie Vermieter und Mieter den CO₂-Preis für Heizöl, Erdgas und Kohle teilen. Grundlage ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG): Je schlechter das Gebäude, desto höher der Anteil des Vermieters, bis zu 95 Prozent.

Was ist die CO₂-Kostenaufteilung?

Seit 2023 zahlen Mieter den CO₂-Preis für Heizöl, Erdgas und Kohle nicht mehr allein. Das CO2KostAufG teilt ihn nach einem Stufenmodell auf, damit Vermieter einen Anreiz haben, ihr Gebäude zu modernisieren.

Das Stufenmodell

kg CO₂ pro m² und Jahr Mieter Vermieter
unter 12 100 % 0 %
12 bis unter 17 90 % 10 %
17 bis unter 22 80 % 20 %
22 bis unter 27 70 % 30 %
27 bis unter 32 60 % 40 %
32 bis unter 37 50 % 50 %
37 bis unter 42 40 % 60 %
42 bis unter 47 30 % 70 %
47 bis unter 52 20 % 80 %
ab 52 5 % 95 %

Neue Regeln durch das GModG

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz kam § 5a hinzu: Für neue fossile Heizungen mit Bio-Treppe gilt ab 2028 die Hälfte-Hälfte-Teilung von CO₂-Preis und Netzentgelten, ab 2029 auch für den Bio-Anteil. Für kleine Vermieter gibt es Härtefallregeln (§ 5d). Wie sich das über 20 Jahre auf Vermieter und Mieter verteilt, zeigt der Heizungsvergleich-Rechner im Vermietermodus.

Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie wird der Anteil des Vermieters berechnet?

Aus dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Unter 12 kg zahlt der Mieter alles, ab 52 kg trägt der Vermieter 95 Prozent. Dazwischen steigt der Vermieteranteil in zehn Stufen. Die Daten stehen auf der Brennstoffrechnung.

Was ändert sich für neue Gasheizungen ab 2028?

Für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden, gilt ab 2028 eine feste Teilung: Vermieter und Mieter zahlen je die Hälfte des CO₂-Preises und der Gasnetzentgelte. Ab 2029 teilen sie auch die Mehrkosten für den Bio-Anteil nach der Bio-Treppe, bis zu einem Anteil von 30 Prozent (§ 5a CO2KostAufG).

Gilt das auch für Wärmepumpen oder Fernwärme?

Nein. Strom für Wärmepumpen fällt nicht unter den nationalen CO₂-Preis, und bei Fernwärme ist er im Wärmepreis enthalten. Die Heizkosten sind dort normale Betriebskosten, die Mieter tragen.

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