Glossar
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) regelt seit dem 29. Juli 2026 die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Die 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch und die Austauschpflicht für alte Heizkessel sind entfallen, neue Gas- und Ölheizungen unterliegen dafür ab 2029 der Bio-Treppe.
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit dem 29. Juli 2026 das zentrale Gesetz für die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es ist aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hervorgegangen, das oft „Heizungsgesetz“ genannt wurde, und wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226).
Was sich gegenüber dem GEG geändert hat
Die Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen (§ 71 GEG), ist entfallen. Auch die Austauschpflicht für Heizkessel nach 30 Jahren (§ 72 GEG), die Dämmpflicht für die oberste Geschossdecke (§ 47 GEG) und das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 gibt es nicht mehr. Wer eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss stattdessen ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen, die sogenannte Bio-Treppe.
Was jetzt für Vermieter gilt
Bei einer nach dem 29. Juli 2026 eingebauten Gas- oder Ölheizung in einer vermieteten Wohnung tragen Vermieter und Mieter ab 2028 jeweils die Hälfte der CO₂-Kosten und der Gasnetzentgelte, ab 2029 auch die Hälfte der Kosten des Bio-Anteils bis zu einem Anteil von 30 Prozent (§ 5a CO2KostAufG).
Was noch kommt
Ab dem 1. Januar 2027 wird der Energieausweis digital ausgestellt, und für neue Nichtwohngebäude über 250 m² gilt eine Solarpflicht. Ab 2030 müssen alle neuen Wohngebäude eine Solaranlage bekommen und alle Neubauten als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Wie dein Gebäude heute dasteht, zeigt der Energieeffizienz-Schnellcheck.
Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung.
Häufige Fragen
Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226). Die meisten Regeln gelten seit dem 29. Juli 2026. Weitere Teile treten am 1. Januar 2027 (u. a. digitaler Energieausweis, Solarpflicht für Nichtwohngebäude), am 1. Januar 2028 und am 1. Januar 2030 (Nullemissionsgebäude für alle Neubauten) in Kraft.
Nein. Die frühere Pflicht, Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren auszutauschen (§ 72 GEG), ist entfallen, ebenso das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
Als gesetzliche Pflicht nicht mehr. Du darfst wieder eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen, sie unterliegt aber ab 2029 der Bio-Treppe. Für die staatliche Heizungsförderung (KfW 458) bleibt die 65-Prozent-Grenze als Förderbedingung bestehen.
Als Nachrüstpflicht bleibt die Dämmung bisher ungedämmter, zugänglicher Heizungs- und Warmwasserleitungen außerhalb beheizter Räume (§ 69 GModG). In selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern trifft sie erst den neuen Eigentümer nach einem Eigentümerwechsel, mit zwei Jahren Frist.