Glossar
Zehnjahresfrist (§ 14 ErbStG)
Zehnjahresfrist (§ 14 ErbStG): Nach § 14 ErbStG werden alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Der persönliche Freibetrag gilt damit nur einmal pro Zehnjahreszeitraum und steht danach wieder voll zur Verfügung.
Was regelt die Zehnjahresfrist?
Damit niemand ein großes Vermögen in viele kleine, jeweils steuerfreie Schenkungen aufteilt, rechnet das Finanzamt alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammen (§ 14 ErbStG). Der Freibetrag wird in diesem Zeitraum nur einmal gewährt.
Freibeträge mehrfach nutzen
Liegt die letzte Schenkung mehr als zehn Jahre zurück, steht der volle Freibetrag wieder zur Verfügung. Eltern können einem Kind also alle zehn Jahre jeweils 400.000 € steuerfrei schenken. Wer eine Immobilie in zwei Schritten überträgt, kann die Schenkungsteuer deutlich senken. Der Schenkungssteuer-Rechner rechnet das als Staffelung vor.
Was bedeutet das für dich?
Notiere dir die Daten früherer Schenkungen. Der Rechner zeigt dir, ab wann eine Schenkung aus der Zusammenrechnung fällt und wann der Freibetrag wieder voll verfügbar ist.
Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Ab dem Tag der jeweiligen Schenkung, bei Immobilien in der Regel ab der Eintragung im Grundbuch beziehungsweise dem Zeitpunkt, an dem die Schenkung ausgeführt ist. Nach genau zehn Jahren fällt die Schenkung aus der Zusammenrechnung.
Ja. Von der Steuer auf den Gesamtbetrag wird die Steuer abgezogen, die auf die früheren Schenkungen nach heutigem Recht entfallen würde, mindestens aber die tatsächlich gezahlte.
Für den Pflichtteil gibt es eine eigene Zehnjahresfrist mit anderen Regeln, die Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB.