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Mit NießbrauchSteuern & Recht

Schenkungssteuer-Rechner für Immobilien

Du willst dein Haus oder deine Wohnung schon zu Lebzeiten an deine Kinder überschreiben? Der Rechner zeigt dir die Schenkungsteuer je beschenkter Person, rechnet einen vorbehaltenen Nießbrauch oder ein Wohnrecht heraus, berücksichtigt frühere Schenkungen und vergleicht eine Schenkung in zwei Schritten. Alles läuft lokal in deinem Browser.

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026

1. Immobilie

€

Kennst du den Wert nicht? Wert schätzen mit unserem Immobilienbewertung-Rechner.

Nutzung der Immobilie
%

2. Beschenkte

Beschenkte Person 1

Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €

3. Vorbehalte und Gegenleistungen

Vorbehalt des Schenkers

Nießbrauch: Du nutzt die Immobilie weiter selbst oder vermietest sie und behältst die Miete. Wohnrecht: Du darfst nur selbst darin wohnen. Mehr dazu im Glossar: Was ist Nießbrauch? und Was ist ein Wohnrecht?

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Gib den Steuerwert der Immobilie ein, um die Schenkungsteuer zu berechnen.

Haus überschreiben: Wann fällt Schenkungsteuer an?

Wer eine Immobilie schon zu Lebzeiten an Kinder, Enkel oder den Partner überträgt, macht eine Schenkung. Dafür gilt dasselbe Gesetz wie beim Erben, das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Steuer fällt erst an, wenn der Wert der Schenkung den persönlichen Freibetrag übersteigt. Ein Kind kann von jedem Elternteil 400.000 € steuerfrei bekommen, und zwar alle zehn Jahre neu. Amtlich heißt die Steuer Schenkungsteuer, im Alltag meist Schenkungssteuer.

Viele Eltern behalten sich beim Überschreiben ein Nießbrauch- oder Wohnrecht vor. Sie wohnen dann weiter im Haus oder bekommen die Miete. Für die Steuer wird der Wert dieses Rechts von der Schenkung abgezogen. Bei älteren Schenkern ist der Abzug kleiner, weil das Recht voraussichtlich kürzer läuft.

So funktioniert die Berechnung

1. Wert des geschenkten Anteils: Ausgangspunkt ist der Steuerwert der Immobilie (Grundbesitzwert), multipliziert mit dem Anteil, den die Person bekommt. Ist die Wohnung vermietet, bleiben 10 Prozent steuerfrei (§ 13d ErbStG).

2. Abzug für Nießbrauch oder Wohnrecht: Kapitalwert = Jahreswert × Vervielfältiger. Der Jahreswert ist die ortsübliche Nettokaltmiete pro Jahr, höchstens aber der Steuerwert geteilt durch 18,6 (§ 16 BewG). Den Vervielfältiger veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jedes Jahr nach Alter und Geschlecht. Übernommene Schulden und Ausgleichszahlungen an Geschwister werden ebenfalls abgezogen.

3. Freibetrag und frühere Schenkungen: Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren werden dazugerechnet (Zehnjahresfrist), dann geht der persönliche Freibetrag ab. Der Rest wird auf volle 100 € abgerundet. Die Steuer, die auf die früheren Schenkungen entfällt, wird angerechnet (§ 14 ErbStG).

4. Steuersatz: Der Satz gilt für den ganzen steuerpflichtigen Erwerb und hängt von Steuerklasse und Höhe ab, in Klasse I zwischen 7 und 30 Prozent. Knapp über einer Stufengrenze sorgt der Härteausgleich dafür, dass die Steuer nicht sprunghaft steigt (§ 19 Abs. 3 ErbStG).

Rechenbeispiel: 800.000 € an das Kind, mit und ohne Nießbrauch

Eine 65-jährige Mutter überträgt ihr Haus mit einem Steuerwert von 800.000 € an ihr Kind. Im zweiten Fall behält sie den Nießbrauch, weil sie weiter darin wohnen will. Die ortsübliche Miete liegt bei 2.000 € im Monat, also 24.000 € im Jahr. Mit dem Vervielfältiger von 12,583 ergibt das einen Kapitalwert von 301.992 €.

SchrittOhne NießbrauchMit Nießbrauch
Wert der Immobilie800.000 €800.000 €
Kapitalwert des Nießbrauchs0 €-301.992 €
Bereicherung800.000 €498.008 €
Freibetrag (Kind)-400.000 €-400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb400.000 €98.000 €
Steuersatz (Klasse I)15 %11 %
Schenkungsteuer60.000 €10.780 €

Der Nießbrauch spart in diesem Beispiel 49.220 € Schenkungsteuer. Bei einem 65-jährigen Mann wäre der Faktor kleiner (11,444), weil die Sterbetafel für Männer eine kürzere Lebenserwartung ausweist. Alle Werte stammen aus dem Rechner auf dieser Seite.

Freibeträge bei der Schenkung

Die Freibeträge gelten für jedes Paar aus schenkender und beschenkter Person einzeln. Beide Eltern können einem Kind also zusammen 800.000 € steuerfrei übertragen. Anders als im Erbfall haben Eltern und Großeltern als Beschenkte nur Steuerklasse II mit 20.000 €.

Beschenkte PersonKlasseFreibetrag
Ehepartner / eingetragener LebenspartnerI500.000 €
Kind / StiefkindI400.000 €
Enkel (Elternteil verstorben)I400.000 €
Enkel (Elternteil lebt)I200.000 €
UrenkelI100.000 €
Eltern, GroßelternII20.000 €
Geschwister, Nichte, Neffe, Schwiegerkind, Ex-PartnerII20.000 €
Nicht verwandt, LebensgefährteIII20.000 €

Vervielfältiger für Nießbrauch und Wohnrecht 2026

Die Faktoren gelten für Schenkungen ab dem 1. Januar 2026 (BMF-Schreiben vom 21.10.2025, auf Basis der Sterbetafel 2022/2024). Für Schenkungen ab 2027 veröffentlicht das Bundesfinanzministerium neue Werte. Ein Auszug:

AlterFrauenMänner
5015,71114,977
6013,83212,798
6512,58311,444
7011,1079,938
759,3938,282
807,4906,509

Nießbrauch oder Wohnrecht?

Beim Nießbrauch darfst du die Immobilie weiter selbst nutzen oder vermieten und behältst die Mieteinnahmen. In der Regel trägst du dann auch die laufenden Kosten. Das Wohnrecht erlaubt dir nur, selbst darin zu wohnen, oft nur in einem Teil des Hauses. Vermieten darfst du nicht. Steuerlich werden beide gleich bewertet: Jahreswert mal Vervielfältiger. Beim Wohnrecht an einem Teil zählt nur die Fläche, die du nutzt.

Behält ein Ehepaar das Recht gemeinsam, läuft es bis zum Tod des Längerlebenden. Dafür gibt es eigene Faktoren für verbundene Leben. Der Rechner nähert das über den Faktor der jüngeren Person an und weist darauf hin.

Was du außerdem wissen solltest

Pflichtteilsergänzung

Schenkungen können später den Pflichtteil anderer Erben erhöhen (Pflichtteilsergänzung). Der Wert wird dabei für jedes Jahr seit der Schenkung um ein Zehntel geringer angesetzt, nach zehn Jahren zählt er nicht mehr (§ 2325 Abs. 3 BGB). Behältst du einen Nießbrauch, beginnt diese Frist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel nicht zu laufen, weil du die Immobilie weiter nutzt. Lass das im Einzelfall prüfen.

Rückforderungsrechte

Im Schenkungsvertrag kannst du dir Rückforderungsrechte vorbehalten, etwa für den Fall, dass das Kind vor dir stirbt, die Immobilie verkauft oder in die Insolvenz gerät. Gibt es eine Rückforderung aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Grund, entfällt die Schenkungsteuer rückwirkend (§ 29 ErbStG). Der Vertrag muss notariell beurkundet werden.

Keine Grunderwerbsteuer

Schenkungen sind von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Übertragungen an Ehepartner und Verwandte in gerader Linie sind ohnehin befreit (§ 3 Nr. 4 und 6 GrEStG). Was beim Kauf anfiele, zeigt der Grunderwerbsteuer-Rechner.

Nießbrauch und Heizungsförderung

Wer einen Nießbrauch hält, ist bei der KfW-Heizungsförderung (Programm 458) nicht antragsberechtigt. Plant ihr eine neue Heizung, kläre vorher, wer den Antrag stellt. Mehr dazu im Fördermittel-Finder.

Schenken oder vererben?

Für Kinder und Ehepartner sind die Freibeträge beim Schenken und Erben gleich. Der Vorteil der Schenkung: Die Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen. Eltern und Großeltern stehen dagegen im Erbfall besser. Was beim Vererben anfiele, rechnest du mit dem Erbschaftssteuer-Rechner aus. Den Wert der Immobilie schätzt du mit der Immobilienbewertung.

Quellen und Rechtsstand

Rechtsstand: 29.09.2026. Der Rechner rechnet nach geltendem Recht.

  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), §§ 10, 13, 13d, 14, 15, 16, 19, 29
  • Bewertungsgesetz (BewG), §§ 13 bis 16
  • BMF-Schreiben vom 21.10.2025, Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2026 (GZ IV D 4 - S 3104/00002/013/003)
  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 3; Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 2325
  • Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilungen Nr. 48 und 49/2026

Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung und keine notarielle Beratung.

Häufige Fragen zur Schenkungsteuer bei Immobilien

Wie viel kann ich steuerfrei an mein Kind verschenken?

Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €. Beide Eltern zusammen können einem Kind also 800.000 € steuerfrei schenken. Der Freibetrag gilt für alle Schenkungen innerhalb von zehn Jahren zusammen und steht danach wieder voll zur Verfügung. Enkel haben 200.000 €, bei verstorbenem Elternteil 400.000 €.

Was bringt ein Nießbrauch steuerlich?

Behältst du beim Überschreiben einen Nießbrauch, wird sein Kapitalwert vom Wert der Schenkung abgezogen. Dafür wird der Jahreswert, meist die ortsübliche Jahresmiete, mit einem Vervielfältiger nach Alter und Geschlecht multipliziert. Bei einer 65-jährigen Frau liegt der Faktor 2026 bei 12,583. Mit 24.000 € Jahresmiete sind das rund 302.000 €, die nicht besteuert werden. Je jünger die berechtigte Person, desto größer der Abzug.

Nießbrauch oder Wohnrecht: Was ist der Unterschied?

Mit einem Nießbrauch darfst du die Immobilie selbst nutzen oder vermieten und behältst die Mieteinnahmen. Ein Wohnrecht erlaubt dir nur, selbst darin zu wohnen, oft nur in einem Teil des Hauses. Steuerlich werden beide gleich bewertet, beim Wohnrecht zählt aber nur die Fläche, die du nutzt. Welches Recht passt, hängt davon ab, ob du später vermieten willst und wer die Kosten trägt.

Wie funktioniert die 10-Jahres-Frist?

Alle Schenkungen derselben Person an dieselbe beschenkte Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Der Freibetrag gilt also nur einmal für diesen Zeitraum. Liegt eine Schenkung länger als zehn Jahre zurück, zählt sie nicht mehr mit. Wer eine Immobilie in zwei Schritten im Abstand von zehn Jahren überträgt, kann die Freibeträge deshalb zweimal nutzen.

Muss der Beschenkte Grunderwerbsteuer zahlen?

Nein. Schenkungen sind von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Übertragungen an Ehepartner und Verwandte in gerader Linie, also Kinder und Enkel, sind ohnehin befreit. Nur wenn jemand außerhalb dieses Kreises beschenkt wird und dabei Schulden übernimmt oder etwas zahlt, kann auf diesen entgeltlichen Teil Grunderwerbsteuer anfallen.

Wird die Schenkungsteuer 2027 reformiert?

Das ist offen. Das Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer auf den 12. und 13. Oktober 2026 angesetzt. Es geht um die Zuständigkeit des Bundes für die Grundbesitzbewertung, die Freibeträge und die Steuersätze (1 BvF 1/23) sowie um die Verschonung von Betriebsvermögen (1 BvR 804/22). Wann das Gericht entscheidet, steht noch nicht fest. Bis dahin gilt das aktuelle Recht.

Welcher Wert gilt für die Immobilie?

Maßgeblich ist der Grundbesitzwert, den das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz feststellt. Je nach Objekt nutzt es das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Seit 2023 liegt dieser Wert meist nahe am Verkehrswert. Ist er deutlich zu hoch, kannst du mit einem Gutachten einen niedrigeren Wert nachweisen.

Kann ich die Schenkung rückgängig machen?

Nur, wenn du dir das im Vertrag vorbehalten hast oder ein gesetzlicher Grund vorliegt, etwa grober Undank oder spätere Verarmung. Übliche Rückforderungsrechte greifen zum Beispiel, wenn das Kind vor dir stirbt, die Immobilie verkauft oder in die Insolvenz gerät. Wird die Schenkung deshalb zurückgegeben, entfällt die Schenkungsteuer rückwirkend (§ 29 ErbStG).

Zahlen Eltern Schenkungsteuer, wenn Kinder ihnen etwas schenken?

Ja, sobald die Schenkung 20.000 € übersteigt. Bei einer Schenkung sind Eltern und Großeltern in Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag, Kinder haben umgekehrt 400.000 €. Im Erbfall stehen sie dagegen in Steuerklasse I mit 100.000 €. Der Rechner zeigt dir in diesem Fall beide Werte.

Schenkungssteuer-Rechner Immobilie: Haus überschreiben mit Nießbrauch