Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg 2026
In Baden-Württemberg zahlst du 5,0 % Grunderwerbsteuer: Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 15.000 € (300.000 × 5 % = 15.000 €). Dieser Satz gilt unverändert seit dem 5. November 2011.
Grunderwerbsteuer
15.000 €
300.000 € × 5,0 %
Was heißt das für dich?
SteuerbetragIn Baden-Württemberg zahlst du beim Kauf 5,0 % Grunderwerbsteuer, das sind rund 15.000 € als Einmalzahlung ans Finanzamt, bevor du im Grundbuch eingetragen wirst.
Steuersatz
5,0 %
Steuer je 100.000 € Kaufpreis
5.000 €
Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist beim Immobilienkauf nicht vermeidbar. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und lässt sich in der Regel nicht über den Immobilienkredit finanzieren, du brauchst sie als Eigenkapital. Keine Steuerberatung.
Dein nächster SchrittAlle Kaufnebenkosten berechnenDie Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil. Rechne Notar, Grundbuch und Makler dazu, um den echten Gesamtaufwand zu sehen.Methodik & Quellen · Datenstand: Steuersätze 2026
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 8 (Bemessungsgrundlage) und § 11 (Steuersatz)
- Landesspezifische Steuersätze der 16 Bundesländer, Stand 2026
- § 3 Nr. 1 GrEStG: keine Steuer bis 2.500 € Kaufpreis (Geringfügigkeitsgrenze)
In Bayern (3,5 %) würdest du nur 10.500 € zahlen, 4.500 € weniger.
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Steuersatz-Übersicht aller Bundesländer
Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 €
| Bundesland | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € |
Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg im Überblick
Baden-Württemberg erhebt seit dem 5. November 2011 einen Grunderwerbsteuersatz von 5,0 %, davor waren es 3,5 %. Das Land nutzte früh die Freiheit, die ihm die Föderalismusreform von 2006 zur eigenen Satzfestlegung gab: Der Landtag beschloss die Anhebung am 26. Oktober 2011, die Verkündung im Gesetzblatt folgte am 4. November, gültig ab dem Tag darauf. Seither blieb der Satz stabil, anders als in Bremen (Erhöhung zum 1. Juli 2025 auf 5,5 %) oder Thüringen (Senkung zum 1. Januar 2024 auf 5,0 %).
Im Bundesvergleich liegt Baden-Württemberg im Mittelfeld: 2026 reichen die Sätze von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und im Saarland. Besonders deutlich ist die Grenze zu Bayern, wo du bei 300.000 € nur 10.500 € statt 15.000 € zahlst, also 4.500 € weniger.
Für dich als Käufer in der Region Stuttgart, Heidelberg oder am Bodensee wiegt das schwer: Auf einem angespannten Markt mit hohen Quadratmeterpreisen schlägt der feste Prozentsatz kräftig durch. Zusammen mit Notarkosten (rund 1,5 %) und Grundbucheintrag (rund 0,5 %) landest du bei etwa 7 % Kaufnebenkosten, dazu kommt eine ortsübliche Maklerprovision, die du bei Eigennutzung seit Dezember 2020 meist nur zur Hälfte trägst.
Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg nach Kaufpreis
Bei einem Satz von 5,0 % ergeben sich für typische Kaufpreise diese Beträge (Kaufpreis × 5,0 %):
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (5,0 %) |
|---|---|
| 200.000 € | 10.000 € |
| 300.000 € | 15.000 € |
| 400.000 € | 20.000 € |
| 500.000 € | 25.000 € |
| 750.000 € | 37.500 € |
Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen bundesweit einheitlich hinzu.
Häufige Fragen
15.000 € zahlst du bei einem Kaufpreis von 300.000 €, denn Baden-Württemberg erhebt 5,0 % (300.000 × 5 % = 15.000 €). Berechnet wird die Steuer auf den Kaufpreis des Grundstücks samt fest verbundener Bestandteile wie Gebäude. Fällig ist sie, sobald dir das Finanzamt den Bescheid schickt, meist vier bis sechs Wochen nach dem Notartermin.
5,0 % liegen zwischen dem bayerischen Satz von 3,5 % und dem hessischen Satz von 6,0 %; Rheinland-Pfalz erhebt wie Baden-Württemberg 5,0 %. Konkret bei 300.000 €: In Baden-Württemberg zahlst du 15.000 €, in Bayern nur 10.500 € und in Hessen 18.000 €. Bundesweit reicht die Spanne 2026 von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (unter anderem Nordrhein-Westfalen und das Saarland).
0 € Grunderwerbsteuer fallen an, wenn du von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel) kaufst oder geschenkt bekommst (§ 3 Nr. 4 und Nr. 6 GrEStG). Auch Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen sind befreit, weil dafür schon die Erbschaft- und Schenkungsteuer greift (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Ein Kauf zwischen Geschwistern bleibt dagegen steuerpflichtig.
Seit dem 5. November 2011 gelten 5,0 %, davor waren es 3,5 %. Der Landtag beschloss die Anhebung am 26. Oktober 2011, die Verkündung im Gesetzblatt folgte am 4. November. Baden-Württemberg gehörte damit zu den ersten Ländern, die den Satz nach der Föderalismusreform von 2006 eigenständig anhoben. Seither ist der Satz unverändert.
Erstellt und gepflegt von der immotap-Redaktion
Geprüft: Juli 2026Zuletzt geändert: Juli 2026
Methodik & Quellen
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), insbesondere § 11 (Steuersatz)
- § 3 GrEStG (Steuerbefreiungen)
- Landesgesetz zur Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes (Baden-Württemberg), Landtagsbeschluss vom 26. Oktober 2011, verkündet im Gesetzblatt am 4. November 2011
- Finanzverwaltung / Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Notar- und Grundbuchkosten