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Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer Sachsen 2026

In Sachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5,5 % des Kaufpreises: Bei 300.000 € sind das 16.500 €. Seit dem 1. Januar 2023 gilt dieser Satz, davor waren es 3,5 %.

3,5 %
5,0 %
5,5 %
6,0 %
6,5 %
Sachsen5,5 %
Steuersatz5,5 %

Grunderwerbsteuer

16.500 €

300.000 € × 5,5 %

Was heißt das für dich?

Steuerbetrag

In Sachsen zahlst du beim Kauf 5,5 % Grunderwerbsteuer, das sind rund 16.500 € als Einmalzahlung ans Finanzamt, bevor du im Grundbuch eingetragen wirst.

Steuersatz

5,5 %

Steuer je 100.000 € Kaufpreis

5.500 €

Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist beim Immobilienkauf nicht vermeidbar. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und lässt sich in der Regel nicht über den Immobilienkredit finanzieren, du brauchst sie als Eigenkapital. Keine Steuerberatung.

Dein nächster SchrittAlle Kaufnebenkosten berechnenDie Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil. Rechne Notar, Grundbuch und Makler dazu, um den echten Gesamtaufwand zu sehen.
Methodik & Quellen · Datenstand: Steuersätze 2026
  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 8 (Bemessungsgrundlage) und § 11 (Steuersatz)
  • Landesspezifische Steuersätze der 16 Bundesländer, Stand 2026
  • § 3 Nr. 1 GrEStG: keine Steuer bis 2.500 € Kaufpreis (Geringfügigkeitsgrenze)

In Bayern (3,5 %) würdest du nur 10.500 € zahlen, 6.000 € weniger.

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Steuersatz-Übersicht aller Bundesländer

Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 €

BundeslandSteuersatzSteuer
Bayern3,5 %10.500 €
Baden-Württemberg5,0 %15.000 €
Niedersachsen5,0 %15.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %15.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %15.000 €
Thüringen5,0 %15.000 €
Bremen5,5 %16.500 €
Hamburg5,5 %16.500 €
Sachsen5,5 %16.500 €
Berlin6,0 %18.000 €
Hessen6,0 %18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %18.000 €
Brandenburg6,5 %19.500 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %19.500 €
Saarland6,5 %19.500 €
Schleswig-Holstein6,5 %19.500 €

Grunderwerbsteuer in Sachsen im Überblick

Zum 1. Januar 2023 hob Sachsen die Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 5,5 % an, die größte Erhöhung in einem einzigen Schritt seit der Föderalismusreform 2006. Der Landtag beschloss die Anhebung im Dezember 2022, um den Doppelhaushalt 2023/2024 mitzufinanzieren. Bis Ende 2022 gehörte Sachsen zusammen mit Bayern zu den günstigsten Bundesländern, seither liegt der Satz zwei Prozentpunkte höher.

Im Bundesvergleich steht Sachsen mit 5,5 % im oberen Mittelfeld. Bayern hält mit 3,5 % weiterhin den niedrigsten Satz, während Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und drei weitere Länder 6,5 % verlangen. Auffällig ist der Blick auf die direkten Nachbarn: Thüringen und Sachsen-Anhalt liegen bei je 5,0 %, Bayern bei 3,5 %, nur Brandenburg ist mit 6,5 % teurer. Für dich als Käufer heißt der Sprung von 3,5 auf 5,5 % bei einem Objekt für 300.000 € konkret 6.000 € mehr Steuer, also 16.500 € statt früher 10.500 €.

Für deine Kalkulation in Dresden, Leipzig oder Chemnitz ist die Grunderwerbsteuer der größte einzelne Nebenkostenposten. Dazu kommen bundeseinheitliche Notarkosten von rund 1,5 % und Grundbuchkosten von rund 0,5 % nach dem GNotKG sowie eine ortsübliche Maklerprovision, die Verhandlungssache ist und beim Kauf zur Eigennutzung seit Dezember 2020 meist je zur Hälfte geteilt wird. Ein bundesweiter Freibetrag für Erstkäufer, über den politisch diskutiert wird, wäre Stand 2026 nicht in Kraft und würde an dieser Rechnung vorerst nichts ändern.

Ein diskutierter bundesweiter Freibetrag für Erstkäufer wäre Stand 2026 nicht in Kraft und würde am sächsischen Satz von 5,5 % nichts ändern.

Grunderwerbsteuer in Sachsen nach Kaufpreis

Bei einem Satz von 5,5 % ergeben sich für typische Kaufpreise diese Beträge (Kaufpreis × 5,5 %):

Grunderwerbsteuer in Sachsen nach Kaufpreis bei 5,5 %
KaufpreisGrunderwerbsteuer (5,5 %)
200.000 €11.000 €
300.000 €16.500 €
400.000 €22.000 €
500.000 €27.500 €
750.000 €41.250 €

Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen bundesweit einheitlich hinzu.

Häufige Fragen

Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich in Sachsen bei 300.000 €?

Bei 300.000 € Kaufpreis fallen in Sachsen 16.500 € Grunderwerbsteuer an (300.000 × 5,5 %). Dieser Satz gilt seit dem 1. Januar 2023, bei den früheren 3,5 % wären es 10.500 € gewesen. Fällig wird die Steuer, sobald dir das Finanzamt den Bescheid schickt, in der Regel wenige Wochen nach der notariellen Beurkundung.

Wer ist in Sachsen von der Grunderwerbsteuer befreit?

Übertragungen zwischen Verwandten in gerader Linie sind komplett von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 6 GrEStG). Das gilt zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln sowie zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4 GrEStG). Verkäufe zwischen Geschwistern bleiben dagegen steuerpflichtig, weil sie in der Seitenlinie verwandt sind. Diese Befreiungen gelten bundeseinheitlich, da das Grunderwerbsteuergesetz Bundesrecht ist und nicht vom Freistaat festgelegt wird.

Ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen höher als bei den Nachbarn?

Sachsen liegt mit 5,5 % über den meisten seiner Nachbarn. Bayern verlangt nur 3,5 %, Thüringen und Sachsen-Anhalt je 5,0 %, nur Brandenburg ist mit 6,5 % teurer. Bis Ende 2022 war Sachsen mit damals 3,5 % noch eines der günstigsten Länder, seit der Erhöhung 2023 zahlst du hier mehr als jenseits der Landesgrenze in Bayern oder Thüringen.

Seit wann gilt in Sachsen der Satz von 5,5 %?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Sachsen ein Grunderwerbsteuersatz von 5,5 %. Der Sächsische Landtag beschloss die Anhebung von 3,5 % im Dezember 2022, um den Doppelhaushalt 2023/2024 mitzufinanzieren. Es war die erste Änderung des sächsischen Satzes seit der Föderalismusreform 2006, die den Ländern die Hoheit über die Grunderwerbsteuer übertrug. Weitere Änderungen sind für 2026 nicht geplant.

Erstellt und gepflegt von der immotap-Redaktion

Geprüft: Juli 2026Zuletzt geändert: Juli 2026

Methodik & Quellen
  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), insbesondere § 11 (Steuersatz)
  • § 3 GrEStG (Steuerbefreiungen)
  • Beschluss des Sächsischen Landtags zur Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes auf 5,5 % (Dezember 2022, Doppelhaushalt 2023/2024)
  • Freistaat Sachsen, Staatsministerium der Finanzen
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Notar- und Grundbuchkosten

Grunderwerbsteuer in anderen Bundesländern

Grunderwerbsteuer Sachsen 2026: 5,5 % Steuersatz & Rechner