Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer Bayern 2026
In Bayern zahlst du 3,5 % Grunderwerbsteuer, den niedrigsten Satz in ganz Deutschland. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das genau 10.500 € (300.000 × 3,5 %).
Grunderwerbsteuer
10.500 €
300.000 € × 3,5 %
Was heißt das für dich?
SteuerbetragIn Bayern zahlst du beim Kauf 3,5 % Grunderwerbsteuer, das sind rund 10.500 € als Einmalzahlung ans Finanzamt, bevor du im Grundbuch eingetragen wirst.
Steuersatz
3,5 %
Steuer je 100.000 € Kaufpreis
3.500 €
Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist beim Immobilienkauf nicht vermeidbar. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und lässt sich in der Regel nicht über den Immobilienkredit finanzieren, du brauchst sie als Eigenkapital. Keine Steuerberatung.
Dein nächster SchrittAlle Kaufnebenkosten berechnenDie Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil. Rechne Notar, Grundbuch und Makler dazu, um den echten Gesamtaufwand zu sehen.Methodik & Quellen · Datenstand: Steuersätze 2026
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 8 (Bemessungsgrundlage) und § 11 (Steuersatz)
- Landesspezifische Steuersätze der 16 Bundesländer, Stand 2026
- § 3 Nr. 1 GrEStG: keine Steuer bis 2.500 € Kaufpreis (Geringfügigkeitsgrenze)
Bayern hat mit 3,5 % den niedrigsten Grunderwerbsteuersatz in Deutschland.
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Steuersatz-Übersicht aller Bundesländer
Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 €
| Bundesland | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € |
Grunderwerbsteuer in Bayern im Überblick
3,5 % Grunderwerbsteuer gelten in Bayern seit 1997, und der Freistaat hat diesen Satz als einziges Bundesland nie angehoben. Bis Ende August 2006 war das bundesweit normal: Der Bund gab 3,5 % vor, alle Länder rechneten gleich. Mit der Föderalismusreform am 1. September 2006 durften die Länder ihren Satz selbst festlegen, und die meisten nutzten das zum Erhöhen. Bayern blieb.
Im Bundesvergleich ist Bayern 2026 damit der günstigste Standort. Sachsen lag lange gleichauf bei 3,5 %, zog aber zum 1. Januar 2023 auf 5,5 % nach. Am oberen Ende stehen Länder wie Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein mit 6,5 %. Zwischen 3,5 % und 6,5 % liegen bei 300.000 € Kaufpreis rund 9.000 € Unterschied, allein wegen des Bundeslandes.
Für dich als Käufer in Bayern heißt das konkret: Der größte staatliche Block deiner Kaufnebenkosten fällt niedriger aus als fast überall sonst. Bei 300.000 € sind es 10.500 € Grunderwerbsteuer. Dazu kommen bundeseinheitlich rund 1,5 % Notar und 0,5 % Grundbuch nach GNotKG, also grob 6.000 €. Die Grunderwerbsteuer zahlst du in aller Regel als Erwerber, fällig einen Monat nach dem Steuerbescheid. Erst wenn das Geld beim Finanzamt eingegangen ist, stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die dich das Grundbuchamt nicht als Eigentümer einträgt.
Grunderwerbsteuer in Bayern nach Kaufpreis
Bei einem Satz von 3,5 % ergeben sich für typische Kaufpreise diese Beträge (Kaufpreis × 3,5 %):
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (3,5 %) |
|---|---|
| 200.000 € | 7.000 € |
| 300.000 € | 10.500 € |
| 400.000 € | 14.000 € |
| 500.000 € | 17.500 € |
| 750.000 € | 26.250 € |
Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen bundesweit einheitlich hinzu.
Häufige Fragen
10.500 € zahlst du bei 300.000 € Kaufpreis, denn Bayern erhebt 3,5 %. Die Rechnung ist einfach: 300.000 × 0,035 = 10.500 €. Bemessungsgrundlage ist der beurkundete Kaufpreis. Mitgekaufte bewegliche Sachen wie eine Einbauküche, Markise oder Sauna kannst du im Vertrag separat ausweisen und so aus der Bemessung herausnehmen, das senkt die Steuer legal.
0 € Grunderwerbsteuer fallen an, wenn du von Eltern, Kindern, Großeltern oder deinem Ehe- beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner kaufst. § 3 GrEStG stellt diese Erwerbe unter Verwandten in gerader Linie und zwischen Ehegatten steuerfrei, in Bayern wie im ganzen Bundesgebiet. Auch der Übergang durch Erbschaft oder Schenkung bleibt frei. Geschwister zählen dagegen nicht dazu, denn sie stehen in der Seitenlinie, hier greift die Befreiung nicht.
3,5 % erhebt Bayern als einziges Bundesland, während die anderen Länder zwischen 5 % und 6,5 % nehmen. Seit der Föderalismusreform 2006 darf jedes Land seinen Satz selbst setzen, und Bayern hat als einziges nie erhöht. Beim Nachbarn Baden-Württemberg zahlst du 5 %, in Thüringen 5 %, in Hessen 6 %. Bei 300.000 € Kaufpreis bedeutet das in Bayern 10.500 € statt 15.000 € bei 5 % oder 18.000 € bei 6 %.
Der Käufer zahlt die Grunderwerbsteuer in der Praxis fast immer, auch wenn Käufer und Verkäufer laut § 13 GrEStG rechtlich Gesamtschuldner sind. Fällig wird sie einen Monat nach dem Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamts. Vom Kauf erfährt das Finanzamt automatisch über die Meldung des Notars. Erst nach deiner Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die das Grundbuchamt für die Eigentumsumschreibung braucht.
Erstellt und gepflegt von der immotap-Redaktion
Geprüft: Juli 2026Zuletzt geändert: Juli 2026
Methodik & Quellen
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), insbesondere § 11 (Steuersatz)
- § 3 GrEStG (Steuerbefreiungen)
- § 13 GrEStG (Steuerschuldner) und § 15 GrEStG (Fälligkeit)
- Freistaat Bayern, Landesamt für Steuern
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Notar- und Grundbuchkosten