Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 2026
In Nordrhein-Westfalen zahlst du 2026 eine Grunderwerbsteuer von 6,5 % des Kaufpreises. Bei 300.000 € sind das 19.500 €, die einige Wochen nach dem Notartermin fällig werden und vor der Eintragung ins Grundbuch beglichen sein müssen.
Grunderwerbsteuer
19.500 €
300.000 € × 6,5 %
Was heißt das für dich?
SteuerbetragIn Nordrhein-Westfalen zahlst du beim Kauf 6,5 % Grunderwerbsteuer, das sind rund 19.500 € als Einmalzahlung ans Finanzamt, bevor du im Grundbuch eingetragen wirst.
Steuersatz
6,5 %
Steuer je 100.000 € Kaufpreis
6.500 €
Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist beim Immobilienkauf nicht vermeidbar. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und lässt sich in der Regel nicht über den Immobilienkredit finanzieren, du brauchst sie als Eigenkapital. Keine Steuerberatung.
Dein nächster SchrittAlle Kaufnebenkosten berechnenDie Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil. Rechne Notar, Grundbuch und Makler dazu, um den echten Gesamtaufwand zu sehen.Methodik & Quellen · Datenstand: Steuersätze 2026
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 8 (Bemessungsgrundlage) und § 11 (Steuersatz)
- Landesspezifische Steuersätze der 16 Bundesländer, Stand 2026
- § 3 Nr. 1 GrEStG: keine Steuer bis 2.500 € Kaufpreis (Geringfügigkeitsgrenze)
In Bayern (3,5 %) würdest du nur 10.500 € zahlen, 9.000 € weniger.
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Steuersatz-Übersicht aller Bundesländer
Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 €
| Bundesland | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € |
Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen im Überblick
6,5 % gelten in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2015, festgelegt durch das Landesgesetz vom 18. Dezember 2014. Davor kletterte der Satz in mehreren Stufen: bis 1997 waren es 2,0 %, ab 1998 dann 3,5 %, und zum 1. Oktober 2011 hob das Land ihn erstmals auf 5,0 % an. Möglich wurde diese eigene Festsetzung durch die Föderalismusreform 2006, die den Ländern den Steuersatz überließ. Bis dahin galten bundesweit einheitlich 3,5 %.
Im Bundesvergleich steht NRW damit an der Spitze: 6,5 % ist der höchste Grunderwerbsteuersatz in Deutschland, den nur Brandenburg, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen ebenfalls verlangen. Bayern liegt mit 3,5 % am unteren Ende. Als größter Immobilienmarkt Deutschlands spült die Steuer viel Geld in den Landeshaushalt, 2023 rund 2,8 Milliarden Euro.
Für dich als Käufer in NRW heißt das: Bei 300.000 € Kaufpreis fallen 19.500 € allein an Grunderwerbsteuer an, dazu kommen Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %). Über eine Senkung wird seit Jahren gestritten, Bauverbände und einzelne Fraktionen forderten wiederholt eine Rückkehr auf 5,0 % oder sogar 3,5 %, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Beschlossen wurde bis 2026 nichts, der Satz bleibt bei 6,5 %.
Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen nach Kaufpreis
Bei einem Satz von 6,5 % ergeben sich für typische Kaufpreise diese Beträge (Kaufpreis × 6,5 %):
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (6,5 %) |
|---|---|
| 200.000 € | 13.000 € |
| 300.000 € | 19.500 € |
| 400.000 € | 26.000 € |
| 500.000 € | 32.500 € |
| 750.000 € | 48.750 € |
Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen bundesweit einheitlich hinzu.
Häufige Fragen
19.500 € Grunderwerbsteuer fallen in Nordrhein-Westfalen bei 300.000 € Kaufpreis an (300.000 × 6,5 %). Den Betrag stellt dir das Finanzamt einige Wochen nach dem Notartermin in Rechnung, erst nach Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung. Rechne mit Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) noch etwa 6.000 € Nebenkosten obendrauf.
0 € Grunderwerbsteuer zahlst du beim Kauf zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4 GrEStG) und bei Übertragungen unter Verwandten in gerader Linie, also zwischen Eltern und Kindern oder Großeltern und Enkeln (§ 3 Nr. 6 GrEStG). Auch Erbschaften und Schenkungen bleiben grunderwerbsteuerfrei (dafür kann Erbschaft- oder Schenkungsteuer greifen). Geschwister sind dagegen nicht befreit, hier gelten die vollen 6,5 %.
6,5 % ist der bundesweit höchste Grunderwerbsteuersatz, den NRW mit Brandenburg, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen teilt. Am günstigsten ist Bayern mit 3,5 %: Dort kostet dieselbe Immobilie zu 300.000 € nur 10.500 € statt 19.500 €, also 9.000 € weniger. Weil der Satz seit der Föderalismusreform 2006 Ländersache ist, lohnt der Blick über die Landesgrenze, falls dein Wunschstandort flexibel ist.
6,5 % bleiben 2026 unverändert, eine Senkung ist nicht beschlossen. Bauverbände und einzelne Fraktionen forderten mehrfach eine Rückkehr auf 5,0 % oder 3,5 %, um den Wohnungsbau zu beleben; die Landesregierung verweist auf die angespannte Haushaltslage. Sollte der im Koalitionsvertrag 2025 angelegte Freibetrag für Ersterwerber (bis zu 250.000 € pro Person) per Bundesgesetz kommen, könnte NRW ihn übernehmen, entschieden ist das Stand 2026 nicht.
Erstellt und gepflegt von der immotap-Redaktion
Geprüft: Juli 2026Zuletzt geändert: Juli 2026
Methodik & Quellen
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), insbesondere § 11 (Steuersatz)
- § 3 GrEStG (Steuerbefreiungen)
- Landesgesetz zur Festsetzung des Grunderwerbsteuersatzes (Nordrhein-Westfalen), 18. Dezember 2014
- Finanzverwaltung / Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Notar- und Grundbuchkosten