Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer Thüringen 2026
Die Grunderwerbsteuer in Thüringen beträgt 5 % des Kaufpreises: Bei 300.000 € zahlst du also 15.000 €. Seit dem 1. Januar 2024 gilt dieser Satz, davor waren es 6,5 %.
Grunderwerbsteuer
15.000 €
300.000 € × 5,0 %
Was heißt das für dich?
SteuerbetragIn Thüringen zahlst du beim Kauf 5,0 % Grunderwerbsteuer, das sind rund 15.000 € als Einmalzahlung ans Finanzamt, bevor du im Grundbuch eingetragen wirst.
Steuersatz
5,0 %
Steuer je 100.000 € Kaufpreis
5.000 €
Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist beim Immobilienkauf nicht vermeidbar. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und lässt sich in der Regel nicht über den Immobilienkredit finanzieren, du brauchst sie als Eigenkapital. Keine Steuerberatung.
Dein nächster SchrittAlle Kaufnebenkosten berechnenDie Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil. Rechne Notar, Grundbuch und Makler dazu, um den echten Gesamtaufwand zu sehen.Methodik & Quellen · Datenstand: Steuersätze 2026
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 8 (Bemessungsgrundlage) und § 11 (Steuersatz)
- Landesspezifische Steuersätze der 16 Bundesländer, Stand 2026
- § 3 Nr. 1 GrEStG: keine Steuer bis 2.500 € Kaufpreis (Geringfügigkeitsgrenze)
In Bayern (3,5 %) würdest du nur 10.500 € zahlen, 4.500 € weniger.
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Steuersatz-Übersicht aller Bundesländer
Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 €
| Bundesland | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € |
Grunderwerbsteuer in Thüringen im Überblick
5 % Grunderwerbsteuer gelten in Thüringen seit dem 1. Januar 2024, und der Weg dorthin war ungewöhnlich. Bis zum 6. April 2011 lag der Satz bundeseinheitlich bei 3,5 %. Danach hob Thüringen ihn zunächst auf 5 % an, zum 1. Januar 2017 dann auf 6,5 % (beschlossen bereits mit Gesetz vom 21. Dezember 2015), was das Land jahrelang an die Spitze der teuersten Bundesländer brachte. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer kehrte der Landtag am 14. September 2023 diesen Kurs um: Seit 2024 sind es wieder 5 %.
Damit ist Thüringen bislang das einzige Bundesland, das seinen Grunderwerbsteuersatz aktiv gesenkt hat, statt ihn zu erhöhen. Im Bundesvergleich liegt es mit 5 % im Mittelfeld, zwischen 3,5 % in Bayern und den 6,5 %, die mehrere Länder verlangen. Bei den Nachbarn zahlst du in Bayern 3,5 %, in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen ebenfalls 5 %, in Sachsen 5,5 % und in Hessen 6,0 %.
Für dich als Käufer bedeutet die Senkung bares Geld: Auf 300.000 € Kaufpreis fielen bei 6,5 % noch 19.500 € an, jetzt sind es 15.000 €, also 4.500 € weniger. Ergänzend hat Thüringen für Ersterwerber von selbstgenutztem Wohneigentum einen Zuschuss von bis zu 25.000 € beschlossen, der die Steuerlast beim ersten Eigenheim spürbar abfedern kann.
Grunderwerbsteuer in Thüringen nach Kaufpreis
Bei einem Satz von 5,0 % ergeben sich für typische Kaufpreise diese Beträge (Kaufpreis × 5,0 %):
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (5,0 %) |
|---|---|
| 200.000 € | 10.000 € |
| 300.000 € | 15.000 € |
| 400.000 € | 20.000 € |
| 500.000 € | 25.000 € |
| 750.000 € | 37.500 € |
Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen bundesweit einheitlich hinzu.
Häufige Fragen
5 % des Kaufpreises betragen die Grunderwerbsteuer in Thüringen 2026. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 15.000 €, bei 250.000 € entsprechend 12.500 €. Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2024, zuvor waren es 6,5 %.
Zum 1. Januar 2024 senkte Thüringen den Satz von 6,5 % auf 5 %, um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Der Landtag beschloss die Senkung am 14. September 2023. Thüringen ist damit bislang das einzige Bundesland, das seine Grunderwerbsteuer wieder reduziert hat, statt sie anzuheben.
Keine Grunderwerbsteuer fällt an, wenn du von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kindern, Enkeln) kaufst. Diese Befreiungen regelt § 3 GrEStG bundeseinheitlich, ebenso wie Erbschaft, Schenkung und die Bagatellgrenze von 2.500 €. Auch bestimmte Übergänge auf und von Gesamthandsgemeinschaften nach § 6 GrEStG bleiben steuerfrei. Bei einer Immobilie für 300.000 € sparst du so die vollen 15.000 €.
Mit 5 % liegt Thüringen im bundesweiten Mittelfeld. Günstiger ist nur der Nachbar Bayern mit 3,5 %, während Sachsen 5,5 % und Hessen 6,0 % verlangen. Niedersachsen und Sachsen-Anhalt liegen mit 5 % gleichauf. Die teuersten Länder nehmen 6,5 %, etwa Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, das Saarland und Schleswig-Holstein.
Erstellt und gepflegt von der immotap-Redaktion
Geprüft: Juli 2026Zuletzt geändert: Juli 2026
Methodik & Quellen
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), insbesondere § 11 (Steuersatz)
- § 3 GrEStG (Steuerbefreiungen), § 6 GrEStG (Gesamthandsgemeinschaften)
- Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, geändert durch das Zweite Änderungsgesetz vom 14. September 2023 (5 % ab 1. Januar 2024)
- Freistaat Thüringen (Landesrecht)