Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer Bremen 2026
Die Grunderwerbsteuer in Bremen beträgt 5,5 % des Kaufpreises: Bei einer Immobilie für 300.000 € zahlst du also 16.500 € an das Finanzamt. Dieser Satz gilt seit dem 1. Juli 2025.
Grunderwerbsteuer
16.500 €
300.000 € × 5,5 %
Was heißt das für dich?
SteuerbetragIn Bremen zahlst du beim Kauf 5,5 % Grunderwerbsteuer, das sind rund 16.500 € als Einmalzahlung ans Finanzamt, bevor du im Grundbuch eingetragen wirst.
Steuersatz
5,5 %
Steuer je 100.000 € Kaufpreis
5.500 €
Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist beim Immobilienkauf nicht vermeidbar. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und lässt sich in der Regel nicht über den Immobilienkredit finanzieren, du brauchst sie als Eigenkapital. Keine Steuerberatung.
Dein nächster SchrittAlle Kaufnebenkosten berechnenDie Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil. Rechne Notar, Grundbuch und Makler dazu, um den echten Gesamtaufwand zu sehen.Methodik & Quellen · Datenstand: Steuersätze 2026
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 8 (Bemessungsgrundlage) und § 11 (Steuersatz)
- Landesspezifische Steuersätze der 16 Bundesländer, Stand 2026
- § 3 Nr. 1 GrEStG: keine Steuer bis 2.500 € Kaufpreis (Geringfügigkeitsgrenze)
In Bayern (3,5 %) würdest du nur 10.500 € zahlen, 6.000 € weniger.
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Steuersatz-Übersicht aller Bundesländer
Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 €
| Bundesland | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € |
Grunderwerbsteuer in Bremen im Überblick
5,5 % gelten in Bremen seit dem 1. Juli 2025, davor lag der Satz zehn Jahre lang bei 5,0 %. Der Weg dahin verlief in Stufen: Bis 2006 galt bundesweit einheitlich 3,5 %, dann durften die Länder den Satz selbst festlegen. Bremen zog zum 1. Januar 2011 auf 4,5 % nach und hob zum 1. Januar 2014 auf 5,0 % an. Den jüngsten Schritt auf 5,5 % brachte der Senat am 3. Dezember 2024 auf den Weg, die Bremische Bürgerschaft verabschiedete ihn als Teil der Haushaltskonsolidierung. Für einen Kauf über 300.000 € bedeutet die Erhöhung rund 1.500 € Mehrkosten gegenüber dem alten Satz von 5,0 %.
Im Bundesvergleich liegt Bremen mit 5,5 % im oberen Mittelfeld. Der Höchstsatz beträgt 6,5 % (etwa in Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein), das Minimum 3,5 % in Bayern. Für dich als Käufer in Bremen oder Bremerhaven ist die Grunderwerbsteuer der größte einzelne Nebenkostenposten. Rechne zusätzlich mit rund 1,5 % Notarkosten und 0,5 % Grundbuchgebühren (beides bundeseinheitlich nach GNotKG) sowie einer ortsüblichen Maklerprovision von rund 5,95 %, die beim Kauf zur Eigennutzung seit Dezember 2020 in der Regel je zur Hälfte zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. In Summe solltest du für die Kaufnebenkosten in Bremen grob 8 bis 11 % auf den Kaufpreis aufschlagen.
Grunderwerbsteuer in Bremen nach Kaufpreis
Bei einem Satz von 5,5 % ergeben sich für typische Kaufpreise diese Beträge (Kaufpreis × 5,5 %):
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (5,5 %) |
|---|---|
| 200.000 € | 11.000 € |
| 300.000 € | 16.500 € |
| 400.000 € | 22.000 € |
| 500.000 € | 27.500 € |
| 750.000 € | 41.250 € |
Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen bundesweit einheitlich hinzu.
Häufige Fragen
16.500 € Grunderwerbsteuer fallen bei einem Kaufpreis von 300.000 € an, denn Bremen erhebt 5,5 %. Berechnungsgrundlage ist der im notariellen Kaufvertrag beurkundete Preis. Nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die dein Eigentum nicht ins Grundbuch eingetragen werden kann. Der gleiche Satz gilt in ganz Bremen einschließlich Bremerhaven.
0 € Grunderwerbsteuer zahlst du bei bestimmten Übertragungen innerhalb der Familie. Steuerfrei sind nach § 3 GrEStG der Kauf zwischen Ehegatten sowie zwischen Verwandten in gerader Linie, also zwischen Eltern, Kindern und Enkeln. Auch Erwerbe von Todes wegen, Grundstücksschenkungen und Übertragungen im Rahmen einer Scheidung bleiben frei. Ein Kauf unter Geschwistern ist dagegen steuerpflichtig, weil Geschwister nicht zur geraden Linie zählen. Zusätzlich gilt eine Freigrenze von 2.500 €: Liegt der Kaufpreis darunter, fällt keine Steuer an.
5,5 % in Bremen liegen 0,5 Prozentpunkte über Niedersachsen, wo 5,0 % gelten. Bei 300.000 € sind das 16.500 € in Bremen gegenüber 15.000 € im niedersächsischen Umland, ein Unterschied von 1.500 €. Maßgeblich ist immer, in welchem Bundesland das Grundstück liegt, nicht dein Wohnort. Wer direkt an der Landesgrenze zwischen Wunschobjekten vergleicht, sollte diesen Aufschlag mit einrechnen.
Nein, einen Freibetrag für selbstnutzende Erstkäufer gibt es in Bremen 2026 nicht. Auf Bundesebene wurde zwar über eine Öffnungsklausel diskutiert, mit der die Länder einen solchen Freibetrag gewähren könnten, in Kraft ist eine derartige Regelung aber nicht. Sollte der Bund den Ländern künftig Spielraum einräumen, könnte Bremen theoretisch nachziehen. Bis dahin gilt der volle Satz von 5,5 % ab dem ersten Euro.
Erstellt und gepflegt von der immotap-Redaktion
Geprüft: Juli 2026Zuletzt geändert: Juli 2026
Methodik & Quellen
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), insbesondere § 11 (Steuersatz)
- § 3 GrEStG (Steuerbefreiungen)
- Beschluss der Bremischen Bürgerschaft zur Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes auf 5,5 % (Senatsvorlage vom 3. Dezember 2024)
- Freie Hansestadt Bremen, Senator für Finanzen
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Notar- und Grundbuchkosten