Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer Berlin 2026
Die Grunderwerbsteuer in Berlin beträgt 6 % des Kaufpreises: Bei einem Kauf für 300.000 € zahlst du also 18.000 € an das Finanzamt.
Grunderwerbsteuer
18.000 €
300.000 € × 6,0 %
Was heißt das für dich?
SteuerbetragIn Berlin zahlst du beim Kauf 6,0 % Grunderwerbsteuer, das sind rund 18.000 € als Einmalzahlung ans Finanzamt, bevor du im Grundbuch eingetragen wirst.
Steuersatz
6,0 %
Steuer je 100.000 € Kaufpreis
6.000 €
Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist beim Immobilienkauf nicht vermeidbar. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und lässt sich in der Regel nicht über den Immobilienkredit finanzieren, du brauchst sie als Eigenkapital. Keine Steuerberatung.
Dein nächster SchrittAlle Kaufnebenkosten berechnenDie Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil. Rechne Notar, Grundbuch und Makler dazu, um den echten Gesamtaufwand zu sehen.Methodik & Quellen · Datenstand: Steuersätze 2026
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 8 (Bemessungsgrundlage) und § 11 (Steuersatz)
- Landesspezifische Steuersätze der 16 Bundesländer, Stand 2026
- § 3 Nr. 1 GrEStG: keine Steuer bis 2.500 € Kaufpreis (Geringfügigkeitsgrenze)
In Bayern (3,5 %) würdest du nur 10.500 € zahlen, 7.500 € weniger.
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Steuersatz-Übersicht aller Bundesländer
Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 €
| Bundesland | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € |
Grunderwerbsteuer in Berlin im Überblick
Berlin verlangt seit dem 1. Januar 2014 einen Grunderwerbsteuersatz von 6 %. Davor kletterte der Satz in mehreren Stufen: bis Ende 2006 lag er bei 3,5 %, ab 2007 bei 4,5 %, ab April 2012 bei 5 % und seit 2014 bei 6 %. Auslöser der letzten Anhebung war der Zensus 2011, der die amtliche Einwohnerzahl Berlins um rund 180.000 nach unten korrigierte. Weil danach weniger Geld aus dem Länderfinanzausgleich und der Umsatzsteuerverteilung floss, hob der Senat den Satz an und rechnete mit rund 100 Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr.
Im Bundesvergleich zählt Berlin mit 6 % zu den teuersten Ländern. Seit der Föderalismusreform 2006 legt jedes Bundesland seinen Satz selbst fest (Artikel 105 Grundgesetz). Die Spanne reicht von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Schleswig-Holstein. Berlin liegt damit am oberen Ende, aber nicht ganz an der Spitze.
Für dich als Käufer in Berlin bedeutet der Satz von 6 % bei den hohen Hauptstadtpreisen eine spürbare Summe: 300.000 € Kaufpreis kosten 18.000 € Steuer, bei 600.000 € sind es schon 36.000 €. Die Grunderwerbsteuer lässt sich zudem meist nicht über das Darlehen mitfinanzieren, weil die Bank sie als Eigenkapital voraussetzt. Rechne sie früh in dein Budget ein, zusammen mit Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %).
Grunderwerbsteuer in Berlin nach Kaufpreis
Bei einem Satz von 6,0 % ergeben sich für typische Kaufpreise diese Beträge (Kaufpreis × 6,0 %):
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (6,0 %) |
|---|---|
| 200.000 € | 12.000 € |
| 300.000 € | 18.000 € |
| 400.000 € | 24.000 € |
| 500.000 € | 30.000 € |
| 750.000 € | 45.000 € |
Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen bundesweit einheitlich hinzu.
Häufige Fragen
6 % des Kaufpreises. Bei 300.000 € zahlst du 18.000 €, bei 500.000 € sind es 30.000 €. Der Satz gilt unverändert seit dem 1. Januar 2014 und wird vom Finanzamt auf Basis des beurkundeten Kaufvertrags festgesetzt.
Steuerfrei bleiben unter anderem Käufe zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sowie zwischen Verwandten in gerader Linie, etwa von Eltern an Kinder (§ 3 und § 6 GrEStG). Auch Erwerbe unter 2.500 € sowie Erbschaften und Schenkungen sind ausgenommen. Kaufst du dagegen von Geschwistern oder fremden Dritten, werden die vollen 6 % fällig, bei 300.000 € also 18.000 €.
Nein, Brandenburg liegt mit 6,5 % sogar über Berlins 6 %. Wer im Umland kauft, zahlt bei 300.000 € rund 19.500 € statt 18.000 € in Berlin. Deutlich niedriger wäre der Satz nur in Bayern (3,5 %), das für Berliner Käufer aber keine praktische Alternative ist. Ein Sprung über die Landesgrenze bringt bei der Grunderwerbsteuer also keinen Vorteil.
In der Regel nicht. Banken erwarten, dass du die 6 % aus Eigenkapital zahlst, weil sie den Beleihungswert der Immobilie nicht erhöhen. Bei 300.000 € brauchst du also 18.000 € allein für diese Steuer, zusätzlich zu Notar, Grundbuch und einer möglichen Maklerprovision. Plane die gesamten Kaufnebenkosten mit rund 8 bis 15 % des Kaufpreises ein, je nachdem, ob ein Makler beteiligt ist.
Erstellt und gepflegt von der immotap-Redaktion
Geprüft: Juli 2026Zuletzt geändert: Juli 2026
Methodik & Quellen
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), insbesondere § 11 (Steuersatz)
- § 3 und § 6 GrEStG (Steuerbefreiungen)
- Grundgesetz, Artikel 105 (Gesetzgebungshoheit der Länder über den Steuersatz seit 2006)
- Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Notar- und Grundbuchkosten