Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer Brandenburg 2026
In Brandenburg zahlst du 6,5 % Grunderwerbsteuer, einen der höchsten Sätze bundesweit. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 19.500 €. Der Satz gilt unverändert seit dem 1. Juli 2015.
Grunderwerbsteuer
19.500 €
300.000 € × 6,5 %
Was heißt das für dich?
SteuerbetragIn Brandenburg zahlst du beim Kauf 6,5 % Grunderwerbsteuer, das sind rund 19.500 € als Einmalzahlung ans Finanzamt, bevor du im Grundbuch eingetragen wirst.
Steuersatz
6,5 %
Steuer je 100.000 € Kaufpreis
6.500 €
Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist beim Immobilienkauf nicht vermeidbar. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und lässt sich in der Regel nicht über den Immobilienkredit finanzieren, du brauchst sie als Eigenkapital. Keine Steuerberatung.
Dein nächster SchrittAlle Kaufnebenkosten berechnenDie Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil. Rechne Notar, Grundbuch und Makler dazu, um den echten Gesamtaufwand zu sehen.Methodik & Quellen · Datenstand: Steuersätze 2026
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 8 (Bemessungsgrundlage) und § 11 (Steuersatz)
- Landesspezifische Steuersätze der 16 Bundesländer, Stand 2026
- § 3 Nr. 1 GrEStG: keine Steuer bis 2.500 € Kaufpreis (Geringfügigkeitsgrenze)
In Bayern (3,5 %) würdest du nur 10.500 € zahlen, 9.000 € weniger.
Ergebnis als PDF speichern
Laden Sie Ihre Berechnung als übersichtliches PDF-Dokument herunter, inklusive aller Kostenpositionen, Diagramm und hilfreichen Hintergrundinformationen. Ideal zum Ausdrucken oder Weiterleiten.
Steuersatz-Übersicht aller Bundesländer
Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 €
| Bundesland | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € |
Grunderwerbsteuer in Brandenburg im Überblick
6,5 % gelten in Brandenburg seit dem 1. Juli 2015. Davor lag der Satz bei 5,0 %, eingeführt zum 1. Januar 2011, und bis dahin bei den bundeseinheitlichen 3,5 %. Die Anhebung auf 6,5 % diente der Haushaltskonsolidierung, unter anderem als Ersatz für die auslaufenden Mittel aus dem Solidarpakt II.
Damit gehört Brandenburg zur Spitzengruppe: 6,5 % ist der bundesweite Höchstsatz, den sonst nur Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein verlangen. Interessant ist der Blick nach innen, denn Brandenburg umschließt Berlin, wo mit 6,0 % ein halber Prozentpunkt weniger fällig wird. Wer im Berliner Speckgürtel kauft, in Potsdam, Falkensee, Bernau oder Strausberg, zahlt also mehr Grunderwerbsteuer als in der Hauptstadt selbst: Bei 300.000 € sind es 19.500 € statt 18.000 €.
Für dich als Käufer heißt das, die Grunderwerbsteuer früh und vollständig einzuplanen, gerade weil die Preise im Umland von Berlin stark gestiegen sind. Zu den 6,5 % kommen rund 1,5 % Notar und 0,5 % Grundbuch nach dem GNotKG. Einen Grunderwerbsteuer-Zuschuss für Erstkäufer wie das hessische Hessengeld gibt es in Brandenburg nicht; das allgemeine Landesprogramm zur Wohneigentumsförderung lief Ende 2025 aus und war ohnehin nicht an die Grunderwerbsteuer gekoppelt.
Grunderwerbsteuer in Brandenburg nach Kaufpreis
Bei einem Satz von 6,5 % ergeben sich für typische Kaufpreise diese Beträge (Kaufpreis × 6,5 %):
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (6,5 %) |
|---|---|
| 200.000 € | 13.000 € |
| 300.000 € | 19.500 € |
| 400.000 € | 26.000 € |
| 500.000 € | 32.500 € |
| 750.000 € | 48.750 € |
Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen bundesweit einheitlich hinzu.
Häufige Fragen
19.500 € Grunderwerbsteuer fallen bei 300.000 € Kaufpreis an (300.000 × 6,5 %), bei 400.000 € sind es 26.000 €. Fällig wird die Steuer mit dem Bescheid des Finanzamts, meist einige Wochen nach der Beurkundung. Erst nach der Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die keine Eintragung ins Grundbuch erfolgt.
Nein, einen Freibetrag gibt es nicht. Die Länder dürfen nur den Steuersatz festlegen, keinen eigenen Freibetrag, deshalb fallen die vollen 6,5 % auf den Kaufpreis an. Steuerfrei bleibt der Erwerb im engen Familienkreis (§ 3 GrEStG), etwa zwischen Eltern und Kindern, sowie die Bagatellgrenze von 2.500 €. Einen Grunderwerbsteuer-Zuschuss für Erstkäufer wie das hessische Hessengeld bietet Brandenburg nicht.
Ja. Brandenburg verlangt 6,5 %, Berlin 6,0 %. Im Berliner Speckgürtel zahlst du bei 300.000 € also 19.500 € statt 18.000 € in der Hauptstadt, ein Unterschied von 1.500 €. Das gilt trotz der stark gestiegenen Preise im Umland. Wer zwischen Berlin und dem nahen Brandenburg wählt, sollte diesen halben Prozentpunkt mit einrechnen.
Seit dem 1. Juli 2015. Zuvor lag der Satz seit 2011 bei 5,0 % und davor bei 3,5 %. In den Jahren 2024 und 2025 blieb er unverändert bei 6,5 %, und auch für 2026 ist keine Änderung beschlossen. Maßgeblich für den anzuwendenden Satz ist das Datum der notariellen Beurkundung.
Erstellt und gepflegt von der immotap-Redaktion
Geprüft: Juli 2026Zuletzt geändert: Juli 2026
Methodik & Quellen
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), insbesondere § 11 (Steuersatz)
- § 3 GrEStG (Steuerbefreiungen)
- Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Brandenburg), 6,5 % ab 1. Juli 2015 (zuvor 5,0 % ab 1. Januar 2011)
- Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Notar- und Grundbuchkosten