Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer Hamburg 2026
In Hamburg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,5 % des Kaufpreises: Bei 300.000 € Kaufpreis zahlst du also 16.500 €. Dieser Satz gilt einheitlich seit dem 1. Januar 2023 und ist für 2026 unverändert.
Grunderwerbsteuer
16.500 €
300.000 € × 5,5 %
Was heißt das für dich?
SteuerbetragIn Hamburg zahlst du beim Kauf 5,5 % Grunderwerbsteuer, das sind rund 16.500 € als Einmalzahlung ans Finanzamt, bevor du im Grundbuch eingetragen wirst.
Steuersatz
5,5 %
Steuer je 100.000 € Kaufpreis
5.500 €
Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist beim Immobilienkauf nicht vermeidbar. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und lässt sich in der Regel nicht über den Immobilienkredit finanzieren, du brauchst sie als Eigenkapital. Keine Steuerberatung.
Dein nächster SchrittAlle Kaufnebenkosten berechnenDie Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil. Rechne Notar, Grundbuch und Makler dazu, um den echten Gesamtaufwand zu sehen.Methodik & Quellen · Datenstand: Steuersätze 2026
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 8 (Bemessungsgrundlage) und § 11 (Steuersatz)
- Landesspezifische Steuersätze der 16 Bundesländer, Stand 2026
- § 3 Nr. 1 GrEStG: keine Steuer bis 2.500 € Kaufpreis (Geringfügigkeitsgrenze)
In Bayern (3,5 %) würdest du nur 10.500 € zahlen, 6.000 € weniger.
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Steuersatz-Übersicht aller Bundesländer
Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 €
| Bundesland | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € |
Grunderwerbsteuer in Hamburg im Überblick
Hamburg hebt die Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2023 von 4,5 % auf 5,5 % an und schließt damit zum bundesweiten Mittelfeld auf. Der Senat begründete den Schritt mit rund 132 Millionen Euro zusätzlichen Jahreseinnahmen; zuvor galt der Satz seit 2011 bei 4,5 %. Eine gleichzeitig angekündigte Ermäßigung auf 3,5 % für junge Familien mit Kind ist Stand 2026 nicht in Kraft: Sie würde eine bundesgesetzliche Öffnungsklausel voraussetzen, die bislang fehlt. Bis dahin gilt der einheitliche Satz von 5,5 % für jeden Kauf.
Im Ländervergleich sitzt Hamburg mit 5,5 % genau im Median. Die Spanne reicht von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Hamburg liegt damit unter mehreren Flächenländern, aber über den 5,0-Prozent-Ländern wie Bremen oder Niedersachsen.
Für dich als Käufer wiegt die Steuer wegen der hohen Hamburger Kaufpreise absolut schwer: Bei 300.000 € sind es 16.500 €, bei 600.000 € schon 33.000 €. Etwas Gegengewicht bringt die ortsübliche Maklerprovision von rund 6,25 % inklusive Mehrwertsteuer, die seit Dezember 2020 meist je zur Hälfte geteilt wird und niedriger ausfällt als in vielen anderen Regionen. Notarkosten (rund 1,5 %) und Grundbuchkosten (rund 0,5 %) sind dagegen bundeseinheitlich geregelt.
Grunderwerbsteuer in Hamburg nach Kaufpreis
Bei einem Satz von 5,5 % ergeben sich für typische Kaufpreise diese Beträge (Kaufpreis × 5,5 %):
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (5,5 %) |
|---|---|
| 200.000 € | 11.000 € |
| 300.000 € | 16.500 € |
| 400.000 € | 22.000 € |
| 500.000 € | 27.500 € |
| 750.000 € | 41.250 € |
Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen bundesweit einheitlich hinzu.
Häufige Fragen
5,5 % des Kaufpreises zahlst du in Hamburg an Grunderwerbsteuer. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 16.500 €, bei 500.000 € entsprechend 27.500 €. Der Satz gilt einheitlich seit dem 1. Januar 2023 (zuvor 4,5 %) und bleibt 2026 unverändert.
Käufe unter Ehegatten und zwischen Verwandten in gerader Linie (also Eltern und Kinder) sind nach § 3 GrEStG grunderwerbsteuerfrei, ebenso Erwerbe durch Erbschaft oder Schenkung. Diese Befreiungen gelten bundesweit und damit auch in Hamburg, unabhängig vom Satz von 5,5 %. Zusätzlich bleibt ein Kauf steuerfrei, wenn der Kaufpreis 2.500 € nicht übersteigt. Bei 300.000 € zwischen fremden Parteien fallen dagegen die vollen 16.500 € an.
Mit 5,5 % liegst du in Hamburg zwischen den beiden angrenzenden Ländern: Schleswig-Holstein verlangt 6,5 %, Niedersachsen 5,0 %. Auf 300.000 € gerechnet zahlst du in Hamburg 16.500 €, in Schleswig-Holstein 19.500 € und in Niedersachsen 15.000 €. Wer im Speckgürtel kauft, sollte den jeweiligen Landessatz also einplanen.
Nein, aktuell zahlen auch junge Familien in Hamburg 5,5 %. Der Senat kündigte 2022 zwar eine Ermäßigung auf 3,5 % für Familien mit Kind an, diese würde aber eine bundesgesetzliche Öffnungsklausel voraussetzen, die Stand 2026 nicht existiert. Solange bleibt es für alle Käufe bei 16.500 € auf 300.000 €. Auch ein bundesweiter Erstkäufer-Freibetrag ist bislang nicht in Kraft.
Erstellt und gepflegt von der immotap-Redaktion
Geprüft: Juli 2026Zuletzt geändert: Juli 2026
Methodik & Quellen
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), insbesondere § 11 (Steuersatz)
- § 3 GrEStG (Steuerbefreiungen)
- Landesregelung zur Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes auf 5,5 % zum 1. Januar 2023 (Hamburg)
- Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Notar- und Grundbuchkosten