Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer Hessen 2026
In Hessen zahlst du 6,0 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis, bei 300.000 € sind das 18.000 €. Der Satz gilt unverändert seit dem 1. August 2014 und liegt damit im oberen Drittel aller Bundesländer.
Grunderwerbsteuer
18.000 €
300.000 € × 6,0 %
Was heißt das für dich?
SteuerbetragIn Hessen zahlst du beim Kauf 6,0 % Grunderwerbsteuer, das sind rund 18.000 € als Einmalzahlung ans Finanzamt, bevor du im Grundbuch eingetragen wirst.
Steuersatz
6,0 %
Steuer je 100.000 € Kaufpreis
6.000 €
Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist beim Immobilienkauf nicht vermeidbar. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und lässt sich in der Regel nicht über den Immobilienkredit finanzieren, du brauchst sie als Eigenkapital. Keine Steuerberatung.
Dein nächster SchrittAlle Kaufnebenkosten berechnenDie Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil. Rechne Notar, Grundbuch und Makler dazu, um den echten Gesamtaufwand zu sehen.Methodik & Quellen · Datenstand: Steuersätze 2026
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 8 (Bemessungsgrundlage) und § 11 (Steuersatz)
- Landesspezifische Steuersätze der 16 Bundesländer, Stand 2026
- § 3 Nr. 1 GrEStG: keine Steuer bis 2.500 € Kaufpreis (Geringfügigkeitsgrenze)
In Bayern (3,5 %) würdest du nur 10.500 € zahlen, 7.500 € weniger.
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Steuersatz-Übersicht aller Bundesländer
Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 €
| Bundesland | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € |
Grunderwerbsteuer in Hessen im Überblick
6,0 % Grunderwerbsteuer gelten in Hessen seit dem 1. August 2014, seitdem hat sich am Satz nichts geändert. Davor stieg die Abgabe in mehreren Stufen: bis 1997 waren es 2 %, ab Januar 1998 dann 3,5 %, ab dem 1. Januar 2013 sprang der Satz auf 5 % und gut anderthalb Jahre später auf die heutigen 6 %.
Im Bundesvergleich steht Hessen im oberen Drittel. Günstiger kaufst du in Bayern (3,5 %) oder in Ländern wie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (je 5,0 %), teurer wird es nur in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und im Saarland mit jeweils 6,5 %. Auf gleicher Höhe wie Hessen liegen Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Bei 300.000 € Kaufpreis trennen dich vom günstigsten Bundesland rund 7.500 € allein bei der Grunderwerbsteuer.
Für Käufer im Rhein-Main-Gebiet wiegt der hohe Satz besonders schwer, weil die Kaufpreise rund um Frankfurt zu den höchsten in Deutschland zählen: 6 % von 600.000 € sind schon 36.000 €. Als Ausgleich hat das Land 2024 das Hessengeld eingeführt, einen Zuschuss für Ersterwerber, der einen Teil der gezahlten Grunderwerbsteuer über zehn Jahre zurückzahlt. Eine Senkung des Steuersatzes selbst ist derzeit nicht geplant.
Grunderwerbsteuer in Hessen nach Kaufpreis
Bei einem Satz von 6,0 % ergeben sich für typische Kaufpreise diese Beträge (Kaufpreis × 6,0 %):
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (6,0 %) |
|---|---|
| 200.000 € | 12.000 € |
| 300.000 € | 18.000 € |
| 400.000 € | 24.000 € |
| 500.000 € | 30.000 € |
| 750.000 € | 45.000 € |
Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen bundesweit einheitlich hinzu.
Häufige Fragen
6,0 % des Kaufpreises. Bei 300.000 € zahlst du also 18.000 € Grunderwerbsteuer. Der Satz gilt seit dem 1. August 2014 unverändert und wird fällig, sobald der notarielle Kaufvertrag beurkundet ist. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die du für die Eintragung ins Grundbuch brauchst.
Nein, Käufe zwischen Ehegatten und Verwandten in gerader Linie sind grunderwerbsteuerfrei. Nach § 3 GrEStG bleibt der Erwerb durch den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sowie durch Kinder, Enkel und Eltern steuerfrei, egal ob verkauft oder verschenkt. Verkaufst du also für 300.000 € an dein Kind, fallen keine 18.000 € Grunderwerbsteuer an. Geschwister zählen dagegen nicht zur geraden Linie und sind steuerpflichtig.
Ja, fast alle Nachbarländer sind günstiger als Hessens 6,0 %. Bayern verlangt nur 3,5 %, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen jeweils 5,0 %. Nur Nordrhein-Westfalen liegt mit 6,5 % darüber. Bei 300.000 € heißt das: In Hessen zahlst du 18.000 €, in Baden-Württemberg 15.000 € und in Bayern nur 10.500 €. Maßgeblich ist immer das Bundesland, in dem die Immobilie liegt, nicht dein Wohnort.
Bis zu 10.000 € je Käufer erstattet dir das Hessengeld von der gezahlten Grunderwerbsteuer, plus 5.000 € pro Kind unter 18 Jahren. Der Zuschuss gilt für Ersterwerber einer selbst genutzten Wohnimmobilie und für Kaufverträge ab dem 1. März 2024. Ausgezahlt wird in zehn gleichen Jahresraten, höchstens bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Steuer. Zwei Käufer mit zwei Kindern kommen so auf bis zu 30.000 €. Den Antrag stellst du über die Förderbank des Landes, nachdem die Grunderwerbsteuer festgesetzt und gezahlt ist.
Erstellt und gepflegt von der immotap-Redaktion
Geprüft: Juli 2026Zuletzt geändert: Juli 2026
Methodik & Quellen
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), insbesondere § 11 (Steuersatz)
- § 3 GrEStG (Steuerbefreiungen)
- Landesregelung zum Grunderwerbsteuersatz von 6,0 % (Hessen, seit 1. August 2014) sowie Förderrichtlinie Hessengeld (Kaufverträge ab 1. März 2024)
- Hessisches Ministerium der Finanzen
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Notar- und Grundbuchkosten