Zum Inhalt springen

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 2026

In Mecklenburg-Vorpommern (MV) zahlst du 6,0 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Bei 300.000 € sind das 18.000 €. Der Satz gilt unverändert seit dem 1. Juli 2019.

3,5 %
5,0 %
5,5 %
6,0 %
6,5 %
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %
Steuersatz6,0 %

Grunderwerbsteuer

18.000 €

300.000 € × 6,0 %

Was heißt das für dich?

Steuerbetrag

In Mecklenburg-Vorpommern zahlst du beim Kauf 6,0 % Grunderwerbsteuer, das sind rund 18.000 € als Einmalzahlung ans Finanzamt, bevor du im Grundbuch eingetragen wirst.

Steuersatz

6,0 %

Steuer je 100.000 € Kaufpreis

6.000 €

Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist beim Immobilienkauf nicht vermeidbar. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und lässt sich in der Regel nicht über den Immobilienkredit finanzieren, du brauchst sie als Eigenkapital. Keine Steuerberatung.

Dein nächster SchrittAlle Kaufnebenkosten berechnenDie Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil. Rechne Notar, Grundbuch und Makler dazu, um den echten Gesamtaufwand zu sehen.
Methodik & Quellen · Datenstand: Steuersätze 2026
  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 8 (Bemessungsgrundlage) und § 11 (Steuersatz)
  • Landesspezifische Steuersätze der 16 Bundesländer, Stand 2026
  • § 3 Nr. 1 GrEStG: keine Steuer bis 2.500 € Kaufpreis (Geringfügigkeitsgrenze)

In Bayern (3,5 %) würdest du nur 10.500 € zahlen, 7.500 € weniger.

Ergebnis als PDF speichern

Laden Sie Ihre Berechnung als übersichtliches PDF-Dokument herunter, inklusive aller Kostenpositionen, Diagramm und hilfreichen Hintergrundinformationen. Ideal zum Ausdrucken oder Weiterleiten.

Steuersatz-Übersicht aller Bundesländer

Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 €

BundeslandSteuersatzSteuer
Bayern3,5 %10.500 €
Baden-Württemberg5,0 %15.000 €
Niedersachsen5,0 %15.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %15.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %15.000 €
Thüringen5,0 %15.000 €
Bremen5,5 %16.500 €
Hamburg5,5 %16.500 €
Sachsen5,5 %16.500 €
Berlin6,0 %18.000 €
Hessen6,0 %18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %18.000 €
Brandenburg6,5 %19.500 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %19.500 €
Saarland6,5 %19.500 €
Schleswig-Holstein6,5 %19.500 €

Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern im Überblick

6,0 % gelten in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Juli 2019. Davor lag der Satz bei 5,0 % (seit Mitte 2012) und bis dahin bei den bundeseinheitlichen 3,5 %. Die Besonderheit: Die Anhebung auf 6,0 % steckte im selben Gesetz, mit dem das Land die kommunalen Straßenausbaubeiträge abschaffte. Die höhere Grunderwerbsteuer sollte den Gemeinden die wegfallenden Einnahmen von rund 30 Millionen Euro im Jahr ersetzen.

Im Bundesvergleich liegt Mecklenburg-Vorpommern mit 6,0 % im oberen Bereich, gleichauf mit Berlin und Hessen. Nur die vier Länder mit 6,5 % sind teurer, darunter der direkte Nachbar Brandenburg und Schleswig-Holstein. Am günstigsten ist Bayern mit 3,5 %. Bei 300.000 € Kaufpreis zahlst du in Mecklenburg-Vorpommern 18.000 €, in Bayern nur 10.500 €.

Der Satz gilt einheitlich im ganzen Land, von Rostock als größter Stadt bis zur Landeshauptstadt Schwerin. Wichtig für den starken Ferienimmobilienmarkt an der Ostsee: Für eine Ferienwohnung auf Usedom oder Rügen fallen dieselben 6,0 % an wie für den Erstwohnsitz, eine Ausnahme für Zweitwohnungen gibt es nicht. Zur Grunderwerbsteuer kommen rund 1,5 % Notar und 0,5 % Grundbuch nach dem GNotKG. Einen Grunderwerbsteuer-Zuschuss für Erstkäufer wie das hessische Hessengeld bietet Mecklenburg-Vorpommern nicht.

Eine Senkung des Satzes ist Stand 2026 nicht beschlossen; ein entsprechender Antrag fand im Landtag keine Mehrheit. Ein bundesweiter Erstkäufer-Freibetrag wird diskutiert, ist aber nicht in Kraft.

Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern nach Kaufpreis

Bei einem Satz von 6,0 % ergeben sich für typische Kaufpreise diese Beträge (Kaufpreis × 6,0 %):

Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern nach Kaufpreis bei 6,0 %
KaufpreisGrunderwerbsteuer (6,0 %)
200.000 €12.000 €
300.000 €18.000 €
400.000 €24.000 €
500.000 €30.000 €
750.000 €45.000 €

Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen bundesweit einheitlich hinzu.

Häufige Fragen

Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich in Mecklenburg-Vorpommern bei 300.000 €?

18.000 € Grunderwerbsteuer fallen bei 300.000 € Kaufpreis an (300.000 × 6,0 %), bei 400.000 € sind es 24.000 €. Fällig wird die Steuer mit dem Bescheid des Finanzamts, meist einige Wochen nach dem Notartermin. Erst nach der Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eintragung ins Grundbuch.

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern einen Freibetrag für die Grunderwerbsteuer?

Nein, einen Freibetrag gibt es nicht. Die Länder dürfen nur den Steuersatz bestimmen, keinen eigenen Freibetrag, deshalb fallen die vollen 6,0 % auf den Kaufpreis an. Steuerfrei bleibt der Erwerb im engen Familienkreis (§ 3 GrEStG) und die Bagatellgrenze von 2.500 €. Einen Grunderwerbsteuer-Zuschuss für Erstkäufer wie das hessische Hessengeld bietet Mecklenburg-Vorpommern nicht.

Gilt für Ferienwohnungen an der Ostsee ein anderer Grunderwerbsteuersatz?

Nein. Für eine Ferienwohnung auf Usedom, Rügen oder anderswo an der Ostseeküste gelten dieselben 6,0 % wie für den Hauptwohnsitz. Eine Befreiung oder ein ermäßigter Satz für Zweit- oder Ferienwohnungen existiert nicht. Bei einer Ferienwohnung für 250.000 € sind das 15.000 € Grunderwerbsteuer, unabhängig davon, ob du selbst darin wohnst oder sie vermietest.

Warum wurde die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern 2019 erhöht?

Zum 1. Juli 2019 hob das Land den Satz von 5,0 % auf 6,0 % an, und zwar im selben Gesetz, mit dem es die kommunalen Straßenausbaubeiträge abschaffte. Die höhere Grunderwerbsteuer sollte den Gemeinden die dadurch wegfallenden Einnahmen von rund 30 Millionen Euro im Jahr ersetzen. Seither ist der Satz unverändert.

Erstellt und gepflegt von der immotap-Redaktion

Geprüft: Juli 2026Zuletzt geändert: Juli 2026

Methodik & Quellen
  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), insbesondere § 11 (Steuersatz)
  • § 3 GrEStG (Steuerbefreiungen)
  • Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge (Mecklenburg-Vorpommern) vom 24. Juni 2019, Artikel 1 (Grunderwerbsteuer 6,0 % ab 1. Juli 2019, zuvor 5,0 % ab 2012)
  • Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Notar- und Grundbuchkosten

Grunderwerbsteuer in anderen Bundesländern

Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 2026: 6 % Rechner