Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer Niedersachsen 2026
In Niedersachsen zahlst du 5,0 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Bei 300.000 € sind das 15.000 €, die einige Wochen nach dem Notartermin fällig werden und vor der Eintragung ins Grundbuch bezahlt sein müssen.
Grunderwerbsteuer
15.000 €
300.000 € × 5,0 %
Was heißt das für dich?
SteuerbetragIn Niedersachsen zahlst du beim Kauf 5,0 % Grunderwerbsteuer, das sind rund 15.000 € als Einmalzahlung ans Finanzamt, bevor du im Grundbuch eingetragen wirst.
Steuersatz
5,0 %
Steuer je 100.000 € Kaufpreis
5.000 €
Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist beim Immobilienkauf nicht vermeidbar. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und lässt sich in der Regel nicht über den Immobilienkredit finanzieren, du brauchst sie als Eigenkapital. Keine Steuerberatung.
Dein nächster SchrittAlle Kaufnebenkosten berechnenDie Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil. Rechne Notar, Grundbuch und Makler dazu, um den echten Gesamtaufwand zu sehen.Methodik & Quellen · Datenstand: Steuersätze 2026
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 8 (Bemessungsgrundlage) und § 11 (Steuersatz)
- Landesspezifische Steuersätze der 16 Bundesländer, Stand 2026
- § 3 Nr. 1 GrEStG: keine Steuer bis 2.500 € Kaufpreis (Geringfügigkeitsgrenze)
In Bayern (3,5 %) würdest du nur 10.500 € zahlen, 4.500 € weniger.
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Steuersatz-Übersicht aller Bundesländer
Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 €
| Bundesland | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € |
Grunderwerbsteuer in Niedersachsen im Überblick
5,0 % gelten in Niedersachsen seit dem 1. Januar 2014. Der Weg dorthin verlief in zwei Stufen: Bis Ende 2010 lag der Satz bei bundeseinheitlichen 3,5 %, zum 1. Januar 2011 hob das Land ihn auf 4,5 % an, und drei Jahre später folgte der Schritt auf die heutigen 5,0 %. Beschlossen wurde die letzte Anhebung von der damaligen rot-grünen Landesregierung im Zuge der Haushaltskonsolidierung.
Besonders spannend ist der Bundesvergleich gerade in Niedersachsen, denn kein anderes Land grenzt an so viele Nachbarn: neun Bundesländer plus die vollständig umschlossene Enklave Bremen. Mit 5,0 % liegt Niedersachsen im unteren Mittelfeld, gleichauf mit Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Direkt hinter der Grenze wird es oft teurer: Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Brandenburg verlangen 6,5 %, Hessen 6,0 %, Hamburg und Bremen je 5,5 %. Nur Bayern ist mit 3,5 % günstiger, grenzt aber nicht an.
Für dich als Käufer in Hannover, Braunschweig, Osnabrück oder Oldenburg ist die Grunderwerbsteuer der größte einzelne Nebenkostenposten. Bei 300.000 € sind es 15.000 €, dazu kommen rund 1,5 % Notar und 0,5 % Grundbuch nach dem GNotKG. Einen Grunderwerbsteuer-Zuschuss für Erstkäufer wie das hessische Hessengeld gibt es in Niedersachsen nicht; die landeseigene Förderbank unterstützt Wohneigentum über zinsgünstige Darlehen und einen Zuschuss je Kind, was mit der Grunderwerbsteuer aber nichts zu tun hat.
Grunderwerbsteuer in Niedersachsen nach Kaufpreis
Bei einem Satz von 5,0 % ergeben sich für typische Kaufpreise diese Beträge (Kaufpreis × 5,0 %):
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (5,0 %) |
|---|---|
| 200.000 € | 10.000 € |
| 300.000 € | 15.000 € |
| 400.000 € | 20.000 € |
| 500.000 € | 25.000 € |
| 750.000 € | 37.500 € |
Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen bundesweit einheitlich hinzu.
Häufige Fragen
15.000 € Grunderwerbsteuer fallen bei 300.000 € Kaufpreis an (300.000 × 5,0 %), bei 400.000 € sind es 20.000 €. Fällig wird die Steuer, sobald dir das Finanzamt den Bescheid schickt, meist einige Wochen nach der Beurkundung. Erst nach der Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung aus. Rechne mit Notar und Grundbuch noch etwa 2 % obendrauf.
Nein, einen Freibetrag gibt es nicht. Die Länder dürfen nur den Steuersatz bestimmen, keinen eigenen Freibetrag, weshalb die vollen 5,0 % auf den Kaufpreis anfallen. Ein Antrag, einen Freibetrag für selbstgenutztes Wohneigentum einzuführen, blieb bislang ein Vorschlag. Steuerfrei bleibt nur der Erwerb im engen Familienkreis (§ 3 GrEStG) und die Bagatellgrenze von 2.500 €.
Niedersachsen grenzt an neun Bundesländer, günstiger ist keines davon. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Brandenburg liegen mit 6,5 % höher, Hessen bei 6,0 %, Hamburg und Bremen bei je 5,5 %. Gleichauf mit 5,0 % sind Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nur Bayern verlangt mit 3,5 % weniger, grenzt aber nicht an Niedersachsen. Ein Kauf im Nachbarland spart bei der Grunderwerbsteuer also nichts.
Seit dem 1. Januar 2014. Zuvor hatte Niedersachsen den Satz bereits zum 1. Januar 2011 von 3,5 % auf 4,5 % angehoben. Beide Erhöhungen dienten der Haushaltskonsolidierung. Für Kaufverträge bis Ende 2013 galten noch 4,5 %; maßgeblich ist das Datum der Beurkundung.
Erstellt und gepflegt von der immotap-Redaktion
Geprüft: Juli 2026Zuletzt geändert: Juli 2026
Methodik & Quellen
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), insbesondere § 11 (Steuersatz)
- § 3 GrEStG (Steuerbefreiungen)
- Niedersächsisches Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (5,0 % ab 1. Januar 2014, zuvor 4,5 % ab 1. Januar 2011)
- Landesamt für Steuern Niedersachsen
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Notar- und Grundbuchkosten