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Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 2026

In Rheinland-Pfalz (RLP) zahlst du 5,0 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Bei 300.000 € sind das 15.000 €, fällig einige Wochen nach dem Notartermin und zu zahlen, bevor du als Eigentümer ins Grundbuch kommst.

3,5 %
5,0 %
5,5 %
6,0 %
6,5 %
Rheinland-Pfalz5,0 %
Steuersatz5,0 %

Grunderwerbsteuer

15.000 €

300.000 € × 5,0 %

Was heißt das für dich?

Steuerbetrag

In Rheinland-Pfalz zahlst du beim Kauf 5,0 % Grunderwerbsteuer, das sind rund 15.000 € als Einmalzahlung ans Finanzamt, bevor du im Grundbuch eingetragen wirst.

Steuersatz

5,0 %

Steuer je 100.000 € Kaufpreis

5.000 €

Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist beim Immobilienkauf nicht vermeidbar. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und lässt sich in der Regel nicht über den Immobilienkredit finanzieren, du brauchst sie als Eigenkapital. Keine Steuerberatung.

Dein nächster SchrittAlle Kaufnebenkosten berechnenDie Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil. Rechne Notar, Grundbuch und Makler dazu, um den echten Gesamtaufwand zu sehen.
Methodik & Quellen · Datenstand: Steuersätze 2026
  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 8 (Bemessungsgrundlage) und § 11 (Steuersatz)
  • Landesspezifische Steuersätze der 16 Bundesländer, Stand 2026
  • § 3 Nr. 1 GrEStG: keine Steuer bis 2.500 € Kaufpreis (Geringfügigkeitsgrenze)

In Bayern (3,5 %) würdest du nur 10.500 € zahlen, 4.500 € weniger.

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Steuersatz-Übersicht aller Bundesländer

Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 €

BundeslandSteuersatzSteuer
Bayern3,5 %10.500 €
Baden-Württemberg5,0 %15.000 €
Niedersachsen5,0 %15.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %15.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %15.000 €
Thüringen5,0 %15.000 €
Bremen5,5 %16.500 €
Hamburg5,5 %16.500 €
Sachsen5,5 %16.500 €
Berlin6,0 %18.000 €
Hessen6,0 %18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %18.000 €
Brandenburg6,5 %19.500 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %19.500 €
Saarland6,5 %19.500 €
Schleswig-Holstein6,5 %19.500 €

Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz im Überblick

5,0 % gelten in Rheinland-Pfalz seit dem 1. März 2012, festgelegt durch das Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012. Davor lag der Satz bei 3,5 %, dem Wert, der bis 2006 bundesweit einheitlich galt. Mit der Föderalismusreform 2006 durften die Länder den Satz selbst bestimmen; Rheinland-Pfalz nutzte das 2012 zum bislang einzigen Mal und blieb seither bei 5,0 %.

Im Bundesvergleich liegt Rheinland-Pfalz damit im unteren Mittelfeld. Günstiger ist nur Bayern mit 3,5 %, gleichauf liegen Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit ebenfalls 5,0 %. Auffällig ist der Sprung zum direkten Nachbarn Saarland, wo 6,5 % fällig werden: Bei 300.000 € Kaufpreis zahlst du in Rheinland-Pfalz 15.000 €, im Saarland 19.500 €, also 4.500 € mehr allein wegen der Landesgrenze.

Für dich als Käufer in Mainz, Koblenz, Ludwigshafen oder Trier ist die Grunderwerbsteuer der größte einzelne Nebenkostenposten. Dazu kommen bundeseinheitlich rund 1,5 % Notar und 0,5 % Grundbuch nach dem GNotKG. Einen Grunderwerbsteuer-Zuschuss für Erstkäufer wie das hessische Hessengeld gibt es in Rheinland-Pfalz nicht; die Wohnraumförderung der Investitions- und Strukturbank läuft über zinsgünstige Darlehen und ist von der Grunderwerbsteuer unabhängig. Maßgeblich ist immer, wo das Grundstück liegt: Wer in Trier kauft und in Luxemburg wohnt, zahlt trotzdem die rheinland-pfälzischen 5,0 %.

Verbände fordern seit Längerem eine Senkung von 5,0 % zurück auf 3,5 %, beschlossen ist Stand 2026 aber nichts. Ein bundesweiter Freibetrag für Erstkäufer müsste zudem erst per Bundesgesetz geschaffen werden und ist nicht in Kraft.

Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz nach Kaufpreis

Bei einem Satz von 5,0 % ergeben sich für typische Kaufpreise diese Beträge (Kaufpreis × 5,0 %):

Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz nach Kaufpreis bei 5,0 %
KaufpreisGrunderwerbsteuer (5,0 %)
200.000 €10.000 €
300.000 €15.000 €
400.000 €20.000 €
500.000 €25.000 €
750.000 €37.500 €

Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen bundesweit einheitlich hinzu.

Häufige Fragen

Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich in Rheinland-Pfalz bei 300.000 €?

15.000 € Grunderwerbsteuer fallen in Rheinland-Pfalz bei 300.000 € Kaufpreis an (300.000 × 5,0 %). Den Betrag stellt dir das Finanzamt einige Wochen nach dem Notartermin in Rechnung. Erst nach der Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die dich das Grundbuchamt nicht als Eigentümer einträgt. Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen mit etwa 6.000 € obendrauf.

Gibt es in Rheinland-Pfalz einen Freibetrag für die Grunderwerbsteuer?

Nein, einen Freibetrag gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. Die Länder dürfen nur den Steuersatz festlegen, keinen eigenen Freibetrag, deshalb wird die Steuer auf den vollen Kaufpreis berechnet. Steuerfrei bleibt nur der Erwerb im engen Familienkreis (§ 3 GrEStG), etwa zwischen Eltern und Kindern oder Ehegatten, sowie die bundesweite Bagatellgrenze von 2.500 €. Einen Grunderwerbsteuer-Zuschuss für Erstkäufer wie das hessische Hessengeld bietet Rheinland-Pfalz ebenfalls nicht.

Ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz günstiger als im Saarland?

Ja, mit 5,0 % liegt Rheinland-Pfalz deutlich unter dem direkt angrenzenden Saarland, das 6,5 % verlangt. Bei 300.000 € zahlst du in Rheinland-Pfalz 15.000 €, im Saarland 19.500 €. Auch Nordrhein-Westfalen (6,5 %) und Hessen (6,0 %) sind teurer, während Baden-Württemberg mit 5,0 % gleichauf liegt. Maßgeblich ist das Bundesland, in dem die Immobilie liegt, nicht dein Wohnort.

Seit wann gelten in Rheinland-Pfalz 5,0 % Grunderwerbsteuer?

Seit dem 1. März 2012 gelten 5,0 %, festgelegt durch das Landesgesetz vom 31. Januar 2012. Davor waren es 3,5 %. Es war die erste und bislang einzige Anhebung, seit den Ländern 2006 die Hoheit über den Steuersatz übertragen wurde. Für Kaufverträge, die bis Ende Februar 2012 beurkundet wurden, galten noch die alten 3,5 %.

Erstellt und gepflegt von der immotap-Redaktion

Geprüft: Juli 2026Zuletzt geändert: Juli 2026

Methodik & Quellen
  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), insbesondere § 11 (Steuersatz)
  • § 3 GrEStG (Steuerbefreiungen)
  • Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Rheinland-Pfalz) vom 31. Januar 2012 (5,0 % ab 1. März 2012)
  • Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Notar- und Grundbuchkosten

Grunderwerbsteuer in anderen Bundesländern

Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz (RLP) 2026: 5 % Rechner