Zum Inhalt springen

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer Saarland 2026

Im Saarland zahlst du 6,5 % Grunderwerbsteuer, einen der höchsten Sätze bundesweit. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 19.500 €. Der Satz gilt unverändert seit dem 1. Januar 2015.

3,5 %
5,0 %
5,5 %
6,0 %
6,5 %
Saarland6,5 %
Steuersatz6,5 %

Grunderwerbsteuer

19.500 €

300.000 € × 6,5 %

Was heißt das für dich?

Steuerbetrag

In Saarland zahlst du beim Kauf 6,5 % Grunderwerbsteuer, das sind rund 19.500 € als Einmalzahlung ans Finanzamt, bevor du im Grundbuch eingetragen wirst.

Steuersatz

6,5 %

Steuer je 100.000 € Kaufpreis

6.500 €

Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist beim Immobilienkauf nicht vermeidbar. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und lässt sich in der Regel nicht über den Immobilienkredit finanzieren, du brauchst sie als Eigenkapital. Keine Steuerberatung.

Dein nächster SchrittAlle Kaufnebenkosten berechnenDie Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil. Rechne Notar, Grundbuch und Makler dazu, um den echten Gesamtaufwand zu sehen.
Methodik & Quellen · Datenstand: Steuersätze 2026
  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 8 (Bemessungsgrundlage) und § 11 (Steuersatz)
  • Landesspezifische Steuersätze der 16 Bundesländer, Stand 2026
  • § 3 Nr. 1 GrEStG: keine Steuer bis 2.500 € Kaufpreis (Geringfügigkeitsgrenze)

In Bayern (3,5 %) würdest du nur 10.500 € zahlen, 9.000 € weniger.

Ergebnis als PDF speichern

Laden Sie Ihre Berechnung als übersichtliches PDF-Dokument herunter, inklusive aller Kostenpositionen, Diagramm und hilfreichen Hintergrundinformationen. Ideal zum Ausdrucken oder Weiterleiten.

Steuersatz-Übersicht aller Bundesländer

Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 €

BundeslandSteuersatzSteuer
Bayern3,5 %10.500 €
Baden-Württemberg5,0 %15.000 €
Niedersachsen5,0 %15.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %15.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %15.000 €
Thüringen5,0 %15.000 €
Bremen5,5 %16.500 €
Hamburg5,5 %16.500 €
Sachsen5,5 %16.500 €
Berlin6,0 %18.000 €
Hessen6,0 %18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %18.000 €
Brandenburg6,5 %19.500 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %19.500 €
Saarland6,5 %19.500 €
Schleswig-Holstein6,5 %19.500 €

Grunderwerbsteuer in Saarland im Überblick

6,5 % gelten im Saarland seit dem 1. Januar 2015, und kein anderes Land hat seinen Satz so oft in Folge angehoben. In nur vier Jahren kletterte er in vier Stufen von 3,5 %: auf 4,0 % (2011), 4,5 % (2012), 5,5 % (2013) und schließlich 6,5 % (2015). Vom niedrigsten bis zum höchsten möglichen Satz vergingen also nur wenige Jahre.

Hintergrund ist die angespannte Haushaltslage: Das Saarland gehört zu den am höchsten verschuldeten Bundesländern und erhielt bis 2019 Konsolidierungshilfen des Bundes, verbunden mit strikten Sparzielen. Die Grunderwerbsteuer war dabei ein Einnahmehebel. Im Bundesvergleich teilt sich das Saarland die Spitze mit Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Schleswig-Holstein, während Bayern mit 3,5 % am günstigsten ist. Der direkte Nachbar Rheinland-Pfalz verlangt nur 5,0 %: Bei 300.000 € sind das 15.000 € statt 19.500 €, ein Unterschied von 4.500 €.

Als kleinstes Flächenland mit Saarbrücken als Zentrum grenzt das Saarland direkt an Frankreich und Luxemburg, und viele Menschen pendeln über die Grenze. Für den Immobilienkauf zählt aber immer die Lage des Grundstücks: Wer im Saarland kauft, zahlt die saarländischen 6,5 %, unabhängig vom Wohn- oder Arbeitsort. Zur Steuer kommen rund 1,5 % Notar und 0,5 % Grundbuch nach dem GNotKG. Einen Grunderwerbsteuer-Zuschuss für Erstkäufer wie das hessische Hessengeld bietet das Saarland nicht.

Eine Senkung des Satzes ist Stand 2026 nicht beschlossen; die Landesregierung verweist auf die Haushaltslage. Ein bundesweiter Erstkäufer-Freibetrag müsste erst per Bundesgesetz geschaffen werden und ist nicht in Kraft.

Grunderwerbsteuer in Saarland nach Kaufpreis

Bei einem Satz von 6,5 % ergeben sich für typische Kaufpreise diese Beträge (Kaufpreis × 6,5 %):

Grunderwerbsteuer in Saarland nach Kaufpreis bei 6,5 %
KaufpreisGrunderwerbsteuer (6,5 %)
200.000 €13.000 €
300.000 €19.500 €
400.000 €26.000 €
500.000 €32.500 €
750.000 €48.750 €

Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen bundesweit einheitlich hinzu.

Häufige Fragen

Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich im Saarland bei 300.000 €?

19.500 € Grunderwerbsteuer fallen bei 300.000 € Kaufpreis an (300.000 × 6,5 %). Den Betrag stellt dir das Finanzamt einige Wochen nach dem Notartermin in Rechnung. Erst nach der Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die dich das Grundbuchamt nicht als Eigentümer einträgt. Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen mit etwa 6.000 € hinzu.

Gibt es im Saarland einen Freibetrag für die Grunderwerbsteuer?

Nein, einen Freibetrag gibt es im Saarland nicht. Die Länder dürfen nur den Steuersatz festlegen, keinen eigenen Freibetrag, deshalb wird die Steuer auf den vollen Kaufpreis berechnet. Steuerfrei bleibt der Erwerb im engen Familienkreis (§ 3 GrEStG) und die Bagatellgrenze von 2.500 €. Einen Grunderwerbsteuer-Zuschuss für Erstkäufer wie das hessische Hessengeld bietet das Saarland ebenfalls nicht.

Ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz günstiger als im Saarland?

Ja, deutlich. Rheinland-Pfalz verlangt 5,0 %, das Saarland 6,5 %. Bei 300.000 € zahlst du in Rheinland-Pfalz 15.000 €, im Saarland 19.500 €, also 4.500 € mehr. Weil beide Länder direkt aneinandergrenzen, lohnt bei einem flexiblen Standort der Blick über die Landesgrenze. Maßgeblich ist immer, in welchem Bundesland das Grundstück liegt.

Warum wurde die Grunderwerbsteuer im Saarland so oft erhöht?

Das Saarland hob den Satz zwischen 2011 und 2015 in vier Schritten von 3,5 % auf 6,5 % an, so schnell wie kein anderes Land. Grund war die Haushaltskonsolidierung: Als hoch verschuldetes Land erhielt das Saarland Konsolidierungshilfen des Bundes und musste im Gegenzug strikte Sparziele einhalten. Die Grunderwerbsteuer war dabei eine der wenigen Einnahmen, die das Land selbst festlegen konnte.

Erstellt und gepflegt von der immotap-Redaktion

Geprüft: Juli 2026Zuletzt geändert: Juli 2026

Methodik & Quellen
  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), insbesondere § 11 (Steuersatz)
  • § 3 GrEStG (Steuerbefreiungen)
  • Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Saarland), 6,5 % ab 1. Januar 2015 (angehoben im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2015)
  • Ministerium der Finanzen des Saarlandes
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Notar- und Grundbuchkosten

Grunderwerbsteuer in anderen Bundesländern

Grunderwerbsteuer Saarland 2026: 6,5 % Satz & Rechner