Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt 2026
In Sachsen-Anhalt (LSA) zahlst du 5,0 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Bei 300.000 € sind das 15.000 €, fällig einige Wochen nach dem Notartermin und zu zahlen, bevor du als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wirst.
Grunderwerbsteuer
15.000 €
300.000 € × 5,0 %
Was heißt das für dich?
SteuerbetragIn Sachsen-Anhalt zahlst du beim Kauf 5,0 % Grunderwerbsteuer, das sind rund 15.000 € als Einmalzahlung ans Finanzamt, bevor du im Grundbuch eingetragen wirst.
Steuersatz
5,0 %
Steuer je 100.000 € Kaufpreis
5.000 €
Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist beim Immobilienkauf nicht vermeidbar. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und lässt sich in der Regel nicht über den Immobilienkredit finanzieren, du brauchst sie als Eigenkapital. Keine Steuerberatung.
Dein nächster SchrittAlle Kaufnebenkosten berechnenDie Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil. Rechne Notar, Grundbuch und Makler dazu, um den echten Gesamtaufwand zu sehen.Methodik & Quellen · Datenstand: Steuersätze 2026
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 8 (Bemessungsgrundlage) und § 11 (Steuersatz)
- Landesspezifische Steuersätze der 16 Bundesländer, Stand 2026
- § 3 Nr. 1 GrEStG: keine Steuer bis 2.500 € Kaufpreis (Geringfügigkeitsgrenze)
In Bayern (3,5 %) würdest du nur 10.500 € zahlen, 4.500 € weniger.
Ergebnis als PDF speichern
Laden Sie Ihre Berechnung als übersichtliches PDF-Dokument herunter, inklusive aller Kostenpositionen, Diagramm und hilfreichen Hintergrundinformationen. Ideal zum Ausdrucken oder Weiterleiten.
Steuersatz-Übersicht aller Bundesländer
Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 €
| Bundesland | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € |
Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt im Überblick
5,0 % gelten in Sachsen-Anhalt seit dem 1. März 2012. Das Land erhöhte den Satz in zwei Schritten: Bis 2010 galten bundeseinheitliche 3,5 %, zum 2. März 2010 hob Sachsen-Anhalt zunächst auf 4,5 % an, zwei Jahre später folgte der Schritt auf 5,0 %. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer des Landes Sachsen-Anhalt. Seither ist der Satz unverändert.
Im Bundesvergleich liegt Sachsen-Anhalt mit 5,0 % im unteren Mittelfeld, gleichauf mit Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Günstiger ist nur Bayern mit 3,5 %. Der direkte Nachbar Brandenburg verlangt mit 6,5 % deutlich mehr, Sachsen liegt bei 5,5 %. Bei 300.000 € Kaufpreis zahlst du in Sachsen-Anhalt 15.000 €, in Brandenburg 19.500 €.
Ein Vorteil in Sachsen-Anhalt: Weil die Kaufpreise in Magdeburg, Halle oder Dessau zu den niedrigsten in Deutschland zählen, bleibt die Grunderwerbsteuer in absoluten Zahlen oft überschaubar, obwohl der Prozentsatz im Mittelfeld liegt. Der Satz gilt einheitlich im ganzen Land, in der Stadt wie im Harz. Zu Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommt die Steuer als größter Block hinzu. Einen Grunderwerbsteuer-Zuschuss wie das hessische Hessengeld gibt es nicht; seit Anfang 2026 fördert das Land den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums aber über ein zinsverbilligtes Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, das von der Grunderwerbsteuer unabhängig ist.
Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt nach Kaufpreis
Bei einem Satz von 5,0 % ergeben sich für typische Kaufpreise diese Beträge (Kaufpreis × 5,0 %):
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (5,0 %) |
|---|---|
| 200.000 € | 10.000 € |
| 300.000 € | 15.000 € |
| 400.000 € | 20.000 € |
| 500.000 € | 25.000 € |
| 750.000 € | 37.500 € |
Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen bundesweit einheitlich hinzu.
Häufige Fragen
15.000 € Grunderwerbsteuer fallen bei 300.000 € Kaufpreis an (300.000 × 5,0 %). Bei einem für Sachsen-Anhalt typischen niedrigeren Kaufpreis von 200.000 € sind es 10.000 €. Fällig wird die Steuer mit dem Bescheid des Finanzamts; erst nach der Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung.
Nein, einen Freibetrag gibt es nicht. Die Länder dürfen nur den Steuersatz festlegen, keinen eigenen Freibetrag. Steuerfrei bleibt der Erwerb im engen Familienkreis (§ 3 GrEStG) und die Bagatellgrenze von 2.500 €. Seit 2026 fördert das Land Familien beim Erwerb zwar über ein zinsverbilligtes Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (mit Aufschlag je Kind), das ist aber eine Finanzierungshilfe und kein Grunderwerbsteuer-Rabatt.
Weil sich die Steuer nach dem Kaufpreis richtet und die Immobilienpreise in Sachsen-Anhalt zu den niedrigsten in Deutschland gehören. Der Satz von 5,0 % liegt zwar im Mittelfeld, doch auf einen günstigen Kaufpreis gerechnet fällt der Betrag absolut moderat aus: 5,0 % von 180.000 € sind 9.000 €, während dieselbe Steuer bei einem teuren Objekt im Süden Deutschlands ein Vielfaches beträgt.
Seit dem 1. März 2012. Sachsen-Anhalt erhöhte in zwei Stufen: von 3,5 % (bis 2010) auf 4,5 % zum 2. März 2010 und dann auf 5,0 %. Seither ist der Satz unverändert, für 2026 ist keine Änderung geplant.
Erstellt und gepflegt von der immotap-Redaktion
Geprüft: Juli 2026Zuletzt geändert: Juli 2026
Methodik & Quellen
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), insbesondere § 11 (Steuersatz)
- § 3 GrEStG (Steuerbefreiungen)
- Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer des Landes Sachsen-Anhalt (5,0 % ab 1. März 2012, zuvor 4,5 % ab 2. März 2010)
- Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Notar- und Grundbuchkosten