Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein 2026
In Schleswig-Holstein (SH) zahlst du 6,5 % Grunderwerbsteuer, einen der höchsten Sätze bundesweit. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 19.500 €. Der Satz gilt unverändert seit dem 1. Januar 2014.
Grunderwerbsteuer
19.500 €
300.000 € × 6,5 %
Was heißt das für dich?
SteuerbetragIn Schleswig-Holstein zahlst du beim Kauf 6,5 % Grunderwerbsteuer, das sind rund 19.500 € als Einmalzahlung ans Finanzamt, bevor du im Grundbuch eingetragen wirst.
Steuersatz
6,5 %
Steuer je 100.000 € Kaufpreis
6.500 €
Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist beim Immobilienkauf nicht vermeidbar. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und lässt sich in der Regel nicht über den Immobilienkredit finanzieren, du brauchst sie als Eigenkapital. Keine Steuerberatung.
Dein nächster SchrittAlle Kaufnebenkosten berechnenDie Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil. Rechne Notar, Grundbuch und Makler dazu, um den echten Gesamtaufwand zu sehen.Methodik & Quellen · Datenstand: Steuersätze 2026
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 8 (Bemessungsgrundlage) und § 11 (Steuersatz)
- Landesspezifische Steuersätze der 16 Bundesländer, Stand 2026
- § 3 Nr. 1 GrEStG: keine Steuer bis 2.500 € Kaufpreis (Geringfügigkeitsgrenze)
In Bayern (3,5 %) würdest du nur 10.500 € zahlen, 9.000 € weniger.
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Steuersatz-Übersicht aller Bundesländer
Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 €
| Bundesland | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € |
Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein im Überblick
6,5 % gelten in Schleswig-Holstein seit dem 1. Januar 2014, und das Land war das erste, das diesen bundesweiten Höchstsatz überhaupt einführte. Davor war der Weg zweistufig: Bis 2006 galten bundeseinheitlich 3,5 %, 2012 hob Schleswig-Holstein auf 5,0 % an, zwei Jahre später auf 6,5 %. Treiber beider Anhebungen war die Haushaltskonsolidierung unter der Schuldenbremse.
Im Bundesvergleich steht Schleswig-Holstein damit ganz oben. 6,5 % ist der höchste Grunderwerbsteuersatz in Deutschland, den sonst nur Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und das Saarland verlangen. Am unteren Ende liegt Bayern mit 3,5 %. Konkret heißt das bei 300.000 € Kaufpreis: 19.500 € in Schleswig-Holstein gegenüber 10.500 € in Bayern, ein Unterschied von 9.000 € allein wegen des Bundeslandes. Der Nachbar Hamburg ist mit 5,5 % spürbar günstiger.
Besonders schwer wiegt der Satz dort, wo die Preise hoch sind: im Hamburger Speckgürtel um Pinneberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg und auf dem teuren Ferienimmobilienmarkt an Nord- und Ostsee, allen voran Sylt. Bei einem Objekt für 500.000 € sind schon 32.500 € Grunderwerbsteuer fällig, dazu Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %). Als Ausgleich hat die Landesregierung im Koalitionsvertrag 2022 eine Eigenheimzulage von bis zu 5.000 € je Haushaltsmitglied für Erstkäufer angekündigt, ausgezahlt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer. Stand 2026 ist sie allerdings noch nicht in Kraft.
Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein nach Kaufpreis
Bei einem Satz von 6,5 % ergeben sich für typische Kaufpreise diese Beträge (Kaufpreis × 6,5 %):
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (6,5 %) |
|---|---|
| 200.000 € | 13.000 € |
| 300.000 € | 19.500 € |
| 400.000 € | 26.000 € |
| 500.000 € | 32.500 € |
| 750.000 € | 48.750 € |
Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) kommen bundesweit einheitlich hinzu.
Häufige Fragen
19.500 € Grunderwerbsteuer fallen bei 300.000 € Kaufpreis an (300.000 × 6,5 %). Bei einem teureren Küsten- oder Inselobjekt für 500.000 € sind es 32.500 €. Fällig wird die Steuer mit dem Bescheid des Finanzamts, meist einige Wochen nach dem Notartermin; erst nach der Zahlung folgt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuch.
Einen Freibetrag gibt es nicht, da die Länder nur den Steuersatz festlegen dürfen. Die Landesregierung hat aber eine Eigenheimzulage angekündigt: bis zu 5.000 € je Haushaltsmitglied für Erstkäufer, ausgezahlt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer. Stand 2026 ist sie noch nicht in Kraft, du solltest also nicht fest mit ihr rechnen. Steuerfrei bleibt der Erwerb im engen Familienkreis (§ 3 GrEStG) und die Bagatellgrenze von 2.500 €.
Ja. Hamburg verlangt 5,5 %, Schleswig-Holstein 6,5 %. Bei 300.000 € zahlst du in Hamburg 16.500 €, in Schleswig-Holstein 19.500 €, ein Unterschied von 3.000 €. Wer im Hamburger Speckgürtel auf schleswig-holsteinischer Seite kauft, etwa in den Kreisen Pinneberg oder Stormarn, sollte diesen Aufschlag einplanen. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht der Wohnort.
Seit dem 1. Januar 2014. Schleswig-Holstein war das erste Bundesland, das den Höchstsatz von 6,5 % einführte; Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Brandenburg zogen 2015 nach. Zuvor lag der Satz bei 5,0 % (ab 2012) und davor bei 3,5 %. In den Jahren 2024 und 2025 blieb er unverändert bei 6,5 %.
Erstellt und gepflegt von der immotap-Redaktion
Geprüft: Juli 2026Zuletzt geändert: Juli 2026
Methodik & Quellen
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), insbesondere § 11 (Steuersatz)
- § 3 GrEStG (Steuerbefreiungen)
- Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Schleswig-Holstein), 6,5 % ab 1. Januar 2014
- Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Notar- und Grundbuchkosten