Glossar
Vervielfältiger
Vervielfältiger: Der Vervielfältiger ist der Faktor, mit dem der Jahreswert einer lebenslangen Nutzung, etwa eines Nießbrauchs oder Wohnrechts, in einen Kapitalwert umgerechnet wird (§ 14 BewG). Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht ihn jedes Jahr nach Alter und Geschlecht.
Was ist der Vervielfältiger?
Ein lebenslanges Recht wie ein Nießbrauch oder Wohnrecht hat einen jährlichen Wert. Für die Steuer braucht man aber einen Gesamtwert. Der Vervielfältiger rechnet das um: Kapitalwert = Jahreswert × Vervielfältiger. Er berücksichtigt die statistische Lebenserwartung und eine Abzinsung von 5,5 Prozent.
Werte 2026 (Auszug)
| Alter | Frauen | Männer |
|---|---|---|
| 50 | 15,711 | 14,977 |
| 60 | 13,832 | 12,798 |
| 65 | 12,583 | 11,444 |
| 70 | 11,107 | 9,938 |
| 75 | 9,393 | 8,282 |
| 80 | 7,490 | 6,509 |
Quelle: BMF-Schreiben vom 21.10.2025, für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2026. Die vollständige Tabelle steckt im Schenkungssteuer-Rechner.
Was bedeutet das für dich?
Je jünger die berechtigte Person, desto höher der Faktor und desto größer der Abzug von der Schenkung. Für Schenkungen ab 2027 veröffentlicht das Bundesfinanzministerium neue Werte.
Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Im BMF-Schreiben vom 21. Oktober 2025. Die Werte gelten für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2026 und beruhen auf der Sterbetafel 2022/2024 des Statistischen Bundesamts mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent.
Frauen haben laut Sterbetafel eine höhere Lebenserwartung. Ein lebenslanges Recht läuft bei ihnen statistisch länger, deshalb ist der Faktor größer.
Dann läuft das Recht bis zum Tod des Längerlebenden, und es gelten eigene Faktoren für verbundene Leben. Als Näherung nutzt der Schenkungssteuer-Rechner den Faktor der jüngeren Person.