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Glossar

Wohnrecht

Wohnrecht: Das Wohnrecht (§ 1093 BGB) erlaubt einer Person, ein Gebäude oder einen Teil davon selbst zu bewohnen, obwohl jemand anderes Eigentümer ist. Anders als beim Nießbrauch darf sie die Räume nicht vermieten.

Was ist ein Wohnrecht?

Das Wohnrecht ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, eine Wohnung oder ein Haus selbst zu bewohnen (§ 1093 BGB). Es wird oft vereinbart, wenn Eltern ihr Haus an die Kinder übertragen und weiter darin leben wollen. Häufig bezieht es sich nur auf eine Etage oder einzelne Räume.

Wohnrecht und Schenkungsteuer

Ein vorbehaltenes Wohnrecht mindert den Wert der Schenkung um seinen Kapitalwert:

Kapitalwert = Jahreswert × Vervielfältiger

Als Jahreswert zählt die ortsübliche Nettokaltmiete der Fläche, die du nutzt. Bewohnst du nur das Erdgeschoss, zählt nur dessen Miete. Den Effekt rechnest du mit dem Schenkungssteuer-Rechner aus.

Wohnrecht oder Nießbrauch?

Wer später vermieten oder die Mieteinnahmen behalten will, braucht einen Nießbrauch. Für das reine Weiterwohnen reicht ein Wohnrecht, das für die Kinder als Eigentümer oft flexibler ist.

Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?

Mit einem Wohnrecht darfst du nur selbst in der Immobilie wohnen, oft auch nur in einem Teil. Ein Nießbrauch erlaubt dir zusätzlich, die Immobilie zu vermieten und die Miete zu behalten. Steuerlich werden beide über Jahreswert mal Vervielfältiger bewertet.

Wie wird ein Wohnrecht bei der Schenkung bewertet?

Der Jahreswert ist die ortsübliche Nettokaltmiete für die Fläche, die du nutzt. Er wird mit dem Vervielfältiger nach Alter und Geschlecht multipliziert. Dieser Kapitalwert mindert den Wert der Schenkung.

Kann ein Wohnrecht vermietet werden?

Nein, ein Wohnrecht ist an die berechtigte Person gebunden. Die Aufnahme der Familie und notwendiger Pflegepersonen ist erlaubt, eine Vermietung nur, wenn der Eigentümer zustimmt.

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