Glossar
Grundbesitzwert
Grundbesitzwert: Der Grundbesitzwert ist der Wert, den das Finanzamt für eine Immobilie bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ansetzt. Er wird nach dem Bewertungsgesetz im Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren ermittelt und liegt seit 2023 meist nahe am Verkehrswert.
Was ist der Grundbesitzwert?
Erbst oder bekommst du eine Immobilie geschenkt, braucht das Finanzamt einen Wert für die Steuer. Dieser Grundbesitzwert wird in einer sogenannten Bedarfsbewertung nach dem Bewertungsgesetz festgestellt, nicht nach dem Kaufpreis.
Die drei Verfahren
- Vergleichswertverfahren: für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn Vergleichspreise vorliegen.
- Ertragswertverfahren: für Mietwohngrundstücke und Geschäftsgrundstücke mit üblicher Miete.
- Sachwertverfahren: wenn keine Vergleichswerte vorliegen, auf Basis von Bodenwert und Herstellungskosten.
Was bedeutet das für dich?
Für eine erste Schätzung kannst du den Wert mit der Immobilienbewertung ermitteln und dann im Schenkungssteuer-Rechner als Steuerwert eintragen. Hält das Finanzamt einen deutlich zu hohen Wert fest, lohnt sich oft ein Gutachten.
Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Für Eigentumswohnungen und Ein- oder Zweifamilienhäuser meist im Vergleichswertverfahren, für Mietwohngrundstücke im Ertragswertverfahren und sonst im Sachwertverfahren (§§ 182 ff. BewG). Grundlage sind Bodenrichtwerte und Daten der Gutachterausschüsse.
Ja. Mit einem Gutachten eines Sachverständigen oder eines Gutachterausschusses kannst du einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen (§ 198 BewG).
Nicht ganz. Der Grundbesitzwert folgt festen Bewertungsregeln. Seit der Reform zum 1. Januar 2023 liegt er aber in vielen Fällen nahe am Verkehrswert.