Heizungsvergleich-Rechner 2026
Wärmepumpe, neue Gasheizung, Pellets oder Fernwärme: Vergleiche die Kosten über 20 Jahre mit der aktuellen KfW-Förderung, dem CO₂-Preis und der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
1. Gebäude
2. Aktuelle Heizung und Verbrauch
Noch kein Preis eingetragen. Bis dahin rechnen wir mit dem Durchschnitt von 11 ct/kWh.
3. Nutzung und Förderung
Am günstigsten über 20 Jahre
Luft-Wasser-Wärmepumpe
54.620 € Gesamtkosten von 2027 bis 2046
Gesamtkosten im Vergleich
- 1. Luft-Wasser-Wärmepumpe54.620 €günstigste
- 2. Sole-Wasser-Wärmepumpe57.484 €+ 2.864 €
- 3. Pelletheizung66.676 €+ 12.056 €
- 4. Neue Gas-Brennwertheizung76.410 €+ 21.790 €
- 5. Bestehende Heizung behalten82.274 €+ 27.654 €
Was heißt das für dich?
Vergleich über 20 JahreMit deinen Angaben ist „Luft-Wasser-Wärmepumpe“ über 20 Jahre am günstigsten: rund 54.620 € für Anschaffung, Energie, CO₂-Preis und Wartung. Das sind 2.864 € weniger als auf Platz 2 („Sole-Wasser-Wärmepumpe“).
Förderung für diese Variante
11.868 €
CO₂ in 20 Jahren
18,5 t CO₂
Günstiger als neue Gasheizung
ab 2029 (Jahr 3)
Ersparnis gegenüber alter Heizung
27.654 €
Das Ergebnis ist eine Modellrechnung mit Annahmen zu Preisen und Kosten, keine Energie-, Steuer- oder Rechtsberatung. Ein konkretes Angebot und eine Energieberatung ersetzt es nicht.
Nächster SchrittFörderprogramme prüfenDer KfW-Förder-Finder zeigt, welche weiteren Programme für dein Vorhaben in Frage kommen.Wir rechnen 20 Jahre nominal ohne Abzinsung: Investition minus KfW-Zuschuss, dazu jedes Jahr Energie, CO₂-Preis, Bio-Anteil nach der Bio-Treppe, Wartung und bei der alten Heizung eine Reparaturrücklage. · Rechtsstand: 12. Oktober 2026. Gebäudemodernisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 226), Förderrichtlinie BEG EM vom 17. August 2026, CO₂-Preis nach BEHG, ab 2028 Annahme.
- Gebäudemodernisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), konsolidierte Fassung
- Förderrichtlinie BEG EM vom 17. August 2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1)
- KfW Merkblatt Zuschuss 458, Stand 09/2026
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), Anlage zu §§ 5 bis 7
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), § 10
- Gesetzentwurf Drittes Gesetz zur Änderung des BEHG, BT-Drs. 21/7869
- Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030), Anlage 2; § 3 CO2KostAufG
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Kumulierte Kosten über 20 Jahre
Kosten bis Ende 2046
- Luft-Wasser-Wärmepumpe54.620 €
- Neue Gas-Brennwertheizung76.410 €
- Sole-Wasser-Wärmepumpe57.484 €
- Bestehende Heizung behalten82.274 €
- Pelletheizung66.676 €
Fahre über die Grafik oder tippe darauf, um die Werte eines Jahres zu sehen. Das Szenario ändert Rangfolge, Tabelle und Grafik gemeinsam.
Alle Varianten im Detail
| Heizung | Investition | Förderung | Nach Förderung | Kosten Jahr 1 | Kosten Jahr 10 | Gesamt 20 Jahre | Günstiger als Gas | CO₂ 20 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestehende Heizung behalten | 0 € | 0 € | 0 € | 3.080 € | 4.075 € | 82.274 € | sofort | 72,8 t CO₂ |
| Neue Gas-Brennwertheizung | 12.000 € | 0 € | 12.000 € | 2.398 € | 3.232 € | 76.410 € | Vergleichsbasis | 43,8 t CO₂ |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 25.800 € | − 11.868 € | 13.932 € | 1.749 € | 2.011 € | 54.620 € | ab 2029 (Jahr 3) | 18,5 t CO₂ |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe | 36.400 € | − 12.880 € | 23.520 € | 1.461 € | 1.678 € | 57.484 € | ab 2036 (Jahr 10) | 15,4 t CO₂ |
| Pelletheizung | 32.000 € | − 12.880 € | 19.120 € | 2.034 € | 2.349 € | 66.676 € | ab 2037 (Jahr 11) | 7 t CO₂ |
Bestehende Heizung behalten
Neue Gas-Brennwertheizung
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Sole-Wasser-Wärmepumpe
Pelletheizung
Förderung (KfW 458)
Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % · zusammen 46 % auf 25.800 € förderfähige Kosten
Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % · zusammen 46 % auf 28.000 € förderfähige Kosten
Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % · zusammen 46 % auf 28.000 € förderfähige Kosten
- Klimageschwindigkeitsbonus: Antrag bis 31. Januar 2027 bringt 16 %, danach 12 %.
- Förderfähige Kosten für die erste Wohnung: 28.000 € bei Antrag bis 31. Januar 2027, danach 27.250 €.
- Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %. Wärmepumpen mit EU-Ursprung erhalten 15 Prozentpunkte Wertschöpfungsbonus. Der genaue Stichtag folgt laut Richtlinie in einem Infoblatt.
- Ohne Angabe zum Einkommen rechnen wir ohne Einkommensbonus. Bei einem Haushaltseinkommen bis 50.000 € kann er bis zu 40 Prozentpunkte betragen.
- Neue Gasheizungen werden nicht gefördert. Gefördert wird nur, wenn die Wohnungen danach zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie beheizt werden.
Bio-Treppe für neue Gasheizungen
Eine Gasheizung, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut wird, muss ab 2029 einen steigenden Anteil Biomethan oder Wasserstoff nutzen (§ 43 GModG). Der Aufpreis pro Jahr in deinem Fall:
Statt Biogas zu kaufen, erfüllen bis 2034 auch eine Solarthermieanlage oder eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung die Pflicht, dauerhaft eine Hybridheizung, deren Wärmepumpe einen festgelegten Teil der Heizlast deckt.
Verwendete Annahmen und Quellen
Wärmebedarf: 15.315 kWh pro Jahr (aus deinem Verbrauch und dem Nutzungsgrad der alten Heizung), Heizlast rund 7,7 kW bei 2.000 Volllaststunden.
Arbeitspreis der bestehenden Heizung: 11 ct/kWh (bundesweiter Durchschnitt). Darin stecken beim aktuellen CO₂-Preis von 60 €/t rund 9,7 ct/kWh ohne CO₂-Anteil. Den CO₂-Preis rechnen wir für jedes Jahr separat hinzu.
CO₂-Preis: 60 €/t im Jahr 2026, für 2027 ebenfalls 60 €/t. Ab 2028 gilt der europäische Emissionshandel (ETS 2), den Preis nehmen wir im Szenario „Mittel“ an.
Der Preiskorridor für 2027 steht in einem Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/7869) und ist noch nicht beschlossen.
Aufpreis Biomethan gegenüber Erdgas: 6 ct/kWh (Annahme).
Nutzungsgrad neue Gasheizung 0,95, Jahresarbeitszahl Luft-Wasser 3, Sole-Wasser 3,6.
Preissteigerung ohne CO₂ pro Jahr: im Szenario Niedrig 0 %, Mittel 1,5 %, Hoch 3 % für Gas, Öl, Strom und Pellets, bei Fernwärme 1, 2 oder 3 %. Wartung steigt um 2 % pro Jahr, die Reparaturrücklage der alten Heizung startet bei 400 € und steigt um 5 % pro Jahr.
Quellen der Annahmen
- BDEW Gaspreisanalyse 07/2026 (Neukundentarife 9,1 ct, Grundversorgung 13,6 ct; Mittelwert)
- BDEW Strompreisanalyse 07/2026; Wärmepumpentarif rund 75 % des Haushaltsstrompreises
- Bundesnetzagentur, Monitoringbericht (Netzentgeltanteil am Gaspreis)
- Heizölpreis-Marktübersicht, Stand 29.09.2026 (rund 169 € je 100 Liter)
- DEPV Pelletpreis September 2026 (454 €/t bei 6 t Abnahme)
- Marktübersichten zu Heizungskosten (Verbraucherzentrale, co2online), abgestimmt mit dem immotap Sanierungskosten-Rechner
- Biomethan-Tarife von Gasversorgern, Aufpreis gegenüber Erdgas (Marktübersicht)
- GModG Anlage 9 (Emissionsfaktoren Fernwärme, Holz, Braunkohle)
- Umweltbundesamt, CO₂-Emissionsfaktor des Strommix (Entwicklung bis 2040 als Annahme)
- Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze (Teileinspeisung bis 10 kWp: 7,70 ct/kWh)
Alle Werte sind Schätzungen. Wie effizient dein Haus heute ist, prüfst du im Energieeffizienz-Schnellcheck.
Heizung tauschen 2026: Was sich mit dem GModG geändert hat
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das frühere Gebäudeenergiegesetz. Die Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 % erneuerbare Energie zu nutzen, ist gestrichen (§ 71 weggefallen). Auch die Austauschpflicht für alte Heizkessel gibt es nicht mehr (§ 72 weggefallen). Eine funktionierende Gas- oder Ölheizung darfst du also weiter betreiben und reparieren.
Neue Gasheizungen sind wieder erlaubt, aber mit der Bio-Treppe: Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff decken (§ 43 GModG). Vermieter tragen bei solchen Heizungen ab 2028 die Hälfte von CO₂-Preis und Gasnetzentgelten, ab 2029 auch die Hälfte der Bio-Kosten.
Gleichzeitig gilt seit dem 21. Juli 2026 eine neue Förderrichtlinie (BEG EM). Wärmepumpen, Pelletheizungen und Fernwärmeanschlüsse werden mit 30 % gefördert. Selbstnutzer bekommen bis zu 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeitsbonus dazu und je nach Einkommen bis zu 40 Prozentpunkte Einkommensbonus. Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei kleinem Einkommen 80 %. Der Rechner bringt das alles in eine Gesamtrechnung über 20 Jahre.
So funktioniert die Berechnung
Aus deinem Verbrauch berechnen wir zuerst den Wärmebedarf des Hauses. Gas steht auf der Abrechnung in kWh nach dem Brennwert. Wir rechnen das in den Heizwert um (geteilt durch 1,11), auf den sich auch der CO₂-Faktor bezieht, und multiplizieren mit dem Nutzungsgrad der alten Heizung (0,85). Das Ergebnis ist die Wärme, die dein Haus im Jahr braucht, und genau die muss auch eine neue Heizung liefern.
Für jede Heizung rechnen wir dann 20 Jahre lang: Energiekosten (Verbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis), den CO₂-Preis für Gas und Öl, bei einer neuen Gasheizung den Aufpreis für den Bio-Anteil, die Wartung und bei der alten Heizung eine Reparaturrücklage. Eine Wärmepumpe braucht so viel Strom, wie der Wärmebedarf geteilt durch ihre Jahresarbeitszahl ergibt. Diese Zahl hängt stark von der Vorlauftemperatur ab: Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe rechnen wir mit 3,0 bei klassischen Heizkörpern und 4,0 bei Fußbodenheizung.
Bei der Anschaffung zählt, was nach Abzug des KfW-Zuschusses übrig bleibt. Am Ende steht die Summe aller Kosten über 20 Jahre, nominal und ohne Abzinsung. Den CO₂-Preis rechnen wir nicht doppelt: Dein Arbeitspreis enthält den CO₂-Preis von heute, den ziehen wir ab und setzen für jedes Jahr den erwarteten Preis ein. Ab 2028 bestimmt der europäische Emissionshandel den Preis. Wie hoch er wird, weiß heute niemand, deshalb kannst du zwischen drei Szenarien wählen.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit 22 Jahre alter Gasheizung
140 m² Wohnfläche, 20.000 kWh Gas im Jahr, klassische Heizkörper bis 55 °C, selbst bewohnt, ohne Angabe zum Einkommen, Antrag im Oktober 2026, mittleres Preisszenario. Der Wärmebedarf liegt bei rund 15.315 kWh, die Heizlast bei rund 7,7 kW. Zeitraum: 2027 bis 2046.
| Heizung | Investition | Förderung | Kosten Jahr 1 | Gesamt 20 Jahre | CO₂ 20 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 25.800 € | 11.868 € | 1.749 € | 54.620 € | 18,5 t |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe | 36.400 € | 12.880 € | 1.461 € | 57.484 € | 15,4 t |
| Pelletheizung | 32.000 € | 12.880 € | 2.034 € | 66.676 € | 7 t |
| Neue Gas-Brennwertheizung | 12.000 € | 0 € | 2.398 € | 76.410 € | 43,8 t |
| Bestehende Gasheizung behalten | 0 € | 0 € | 3.080 € | 82.274 € | 72,8 t |
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet 25.800 €, davon übernimmt die KfW 11.868 € (30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus). Über 20 Jahre ist sie rund 21.790 € günstiger als eine neue Gasheizung und rund 27.654 € günstiger, als die alte Heizung weiterlaufen zu lassen. Mit Einkommensbonus wäre der Abstand noch größer. Die Werte gelten für einen Antrag im Oktober 2026. Ab Februar 2027 sinken Bonus und förderfähige Kosten.
Gas, Wärmepumpe, Pellets oder Fernwärme?
Neue Gasheizung
Günstig in der Anschaffung, aber ohne Förderung und mit steigenden Betriebskosten: Ab 2028 richtet sich der CO₂-Preis nach dem europäischen Emissionshandel, ab 2029 kommt der Bio-Anteil dazu. Im Beispiel kostet der Bio-Anteil 2040 rund 644 € im Jahr zusätzlich.
Luft-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpe
Teurer in der Anschaffung, aber gefördert und im Betrieb meist günstiger. Eine Sole-Wärmepumpe mit Erdbohrung arbeitet effizienter, kostet aber deutlich mehr. Die Förderung hilft dabei nur begrenzt, weil die förderfähigen Kosten gedeckelt sind: bei Antrag bis Januar 2027 auf 28.000 € für die erste Wohnung. Im Altbau lohnt sich der Blick auf die Heizkörper: Schon der Tausch einzelner Heizkörper senkt die Vorlauftemperatur.
Pellets und Fernwärme
Pelletheizungen werden wie Wärmepumpen gefördert, brauchen aber Lagerraum und mehr Wartung. Fernwärme ist nur eine Option, wenn ein Netz an deiner Straße liegt. Liegt dein Grundstück in einem Gebiet mit Anschluss- und Benutzungszwang, wird nur der Netzanschluss gefördert, keine eigene Heizung.
Was Vermieter wissen sollten
Bei einer bestehenden Gas- oder Ölheizung teilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz den CO₂-Preis nach einem Stufenmodell auf: Je schlechter das Gebäude, desto mehr zahlt der Vermieter (bis 95 %). Für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden, gilt ab 2028 eine feste Teilung: Vermieter zahlen die Hälfte von CO₂-Preis und Netzentgelten, ab 2029 auch die Hälfte der Bio-Kosten bis zu einem Bio-Anteil von 30 %.
Vermieter erhalten nur die Grundförderung. Wer die Kosten einer Wärmepumpe als Modernisierung auf die Miete umlegen will, braucht seit dem 29. Juli 2026 nach § 559f BGB in der Regel den Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5, sonst zählt nur die Hälfte der Kosten. Wie viel du umlegen darfst, zeigt der Mieterhöhungs-Rechner.
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Quellen und Rechtsstand
Rechtsstand: 12.10.2026. Preise, Investitionskosten und Wirkungsgrade sind Annahmen und im Rechner unter „Annahmen anpassen“ änderbar. Der CO₂-Preis für 2027 steht in einem Gesetzentwurf, ab 2028 rechnen wir mit Szenarien.
- Gebäudemodernisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), konsolidierte Fassung
- Förderrichtlinie BEG EM vom 17. August 2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1)
- KfW Merkblatt Zuschuss 458, Stand 09/2026
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), Anlage zu §§ 5 bis 7
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), § 10
- Gesetzentwurf Drittes Gesetz zur Änderung des BEHG, BT-Drs. 21/7869
- Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030), Anlage 2; § 3 CO2KostAufG
Der Rechner ersetzt keine Energieberatung und keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Häufige Fragen zum Heizungsvergleich
Ja. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), und die frühere Pflicht, beim Heizungstausch 65 % erneuerbare Energie zu nutzen, ist gestrichen. Eine neue Gasheizung darf wieder eingebaut werden. Sie muss aber ab 2029 einen steigenden Anteil Biomethan oder Wasserstoff nutzen (Bio-Treppe), und sie wird nicht gefördert.
Die Bio-Treppe steht in § 43 GModG. Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, müssen ab 2029 mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % ihrer Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff decken. Bis 2034 zählen auch eine Solarthermieanlage oder eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen.
Ja. Eine Hybridheizung erfüllt die Pflicht, wenn ihre Wärmepumpe mindestens 30 % (bivalent parallel) oder 40 % (bivalent alternativ) der Leistung des Spitzenlastkessels abdeckt (§ 43 Abs. 5 GModG). Gefördert wird bei Hybridgeräten nur der Wärmepumpenanteil, und den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nicht, weil weiter mit Gas geheizt wird. Der Rechner vergleicht Hybridheizungen in dieser Version noch nicht.
Oft ja, wenn die Vorlauftemperatur nicht zu hoch ist. Mit klassischen Heizkörpern bis 55 °C rechnen wir mit einer Jahresarbeitszahl von 3,0, mit Fußbodenheizung mit 4,0. Schon der Tausch einzelner Heizkörper kann die nötige Temperatur senken. Im Rechenbeispiel auf dieser Seite ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Gasverbrauch und klassischen Heizkörpern über 20 Jahre die günstigste Variante.
Die KfW fördert Wärmepumpen, Pelletheizungen und Fernwärmeanschlüsse mit 30 % (Programm 458). Selbstnutzer bekommen bei Antrag bis 31. Januar 2027 zusätzlich 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeitsbonus, wenn sie eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen. Dazu kommt ein Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozentpunkten bei einem Haushaltseinkommen bis 50.000 €. Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei einem Einkommen bis 30.000 € 80 %. Gefördert werden für die erste Wohnung höchstens 28.000 € Kosten.
Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %. Wärmepumpen mit Ursprung in der EU erhalten 15 Prozentpunkte Wertschöpfungsbonus und bleiben damit bei 30 %. Den genauen Stichtag und die Definition legt ein Infoblatt fest. Außerdem sinken der Klimageschwindigkeitsbonus ab 1. Februar 2027 auf 12 % und die förderfähigen Kosten auf 27.250 €. Es zählt das Datum des Antrags.
Für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden, zahlen Vermieter ab 2028 die Hälfte des CO₂-Preises und der Gasnetzentgelte, ab 2029 auch die Hälfte der Mehrkosten für den Bio-Anteil, begrenzt auf einen Anteil von 30 % (§ 5a CO2KostAufG). Bei bestehenden Heizungen bleibt es beim Stufenmodell nach dem CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter. Für kleine Vermieter und Zweifamilienhäuser mit selbst genutzter Wohnung gibt es Härtefallregeln (§ 5d), die der Rechner nicht abbildet.
Ja, als Modernisierung nach § 559e BGB. Seit dem 29. Juli 2026 verlangt § 559f BGB dafür in der Regel den Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5. Fehlt er, zählt nur die Hälfte der Kosten. Ausnahmen gibt es unter anderem für Gebäude, die nach 1996 gebaut wurden oder mit höchstens 55 °C Vorlauftemperatur beheizt werden können. Bei einer neuen fossilen Heizung nach § 43 GModG entfällt der pauschale Abzug von 15 % für ersparte Instandhaltung.
2026 kostet eine Tonne CO₂ beim Heizen 55 bis 65 €, wir rechnen mit 60 €. Für 2027 sieht ein Gesetzentwurf denselben Korridor vor. Ab 2028 gilt der europäische Emissionshandel ETS 2, und der Preis bildet sich am Markt. Der Rechner nimmt dafür drei Szenarien an, im mittleren Szenario 100 € im Jahr 2030 und 150 € im Jahr 2035. Ein Gesetz zu einer Grüngasquote ab 2045 soll bis 1. Dezember 2026 vorgelegt werden.
Nein. Die Austauschpflicht für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, gibt es seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr (§ 72 GModG weggefallen). Eine funktionierende Heizung darfst du weiter betreiben und reparieren. Wer wechselt, solange die alte Heizung noch läuft, bekommt dafür den Klimageschwindigkeitsbonus. Der sinkt ab Februar 2027 schrittweise.
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) zeigt, wie viel Wärme eine Wärmepumpe im Jahresmittel aus einer Kilowattstunde Strom macht. Eine JAZ von 3,5 heißt: Aus 1 kWh Strom werden 3,5 kWh Wärme. Sie hängt vor allem von der Vorlauftemperatur und der Wärmequelle ab. Erdwärmepumpen erreichen höhere Werte als Luftwärmepumpen, weil der Boden im Winter wärmer ist als die Außenluft.
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